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Betreff: Mollath: Zur Wahrheit und Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zurückkehren
Von: "walter.keim Gmail" <walter.keim@gmail.com>
Datum: 07/03/2013 04:04
An: "Georg Schmid (CSU Landtag)" <georg.schmid@csu-landtag.de>, "thomas.hacker@fdp-fraktion-bayern.de" <thomas.hacker@fdp-fraktion-bayern.de>
CC: "csu@csu-landtag.de" <csu@csu-landtag.de>, kontakt@fdp-fraktion-bayern.de, "info@gruene-fraktion-bayern.de" <info@gruene-fraktion-bayern.de>, spd@bayernspd-landtag.de, info@bayernspd-landtag.de, info@die-linke-bayern.de, info@fw-landtag.de, vorstand@piratenpartei-bayern.de

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Schmid, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Hacker,

Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath: "Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt" ( http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html ).

In Bayern wurden alle mit Mollath befassten Richter angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums. Staatsanwälte unterliegen den Weisungen des Justizministeriums.

Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, dass sie nach Prüfung der von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar 2013 eingereichten Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Armin Eberl und den psychiatrischen Gutachter Klaus Leipziger “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen” sehe.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht, sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.

Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert (siehe BVerfG, 2 BvR 1523/01 vom 9.10.2001).

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden sein. ( http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf )

Der informierte Zeitungsleser muss sich über Generalstaatsanwalt Nerlich und Präsident des Landesamts für Steuern Roland Jüptner und andere wundern wie sie in den Anhörungen im Landtag mit Tatsachen umgehen. Volksvertreter fordern, dass Sizungen des Landtags keine Märchenstunden sein sollten. Generalstaatsanwalt Nerlich sollte wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mit der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath befasst sein.

Werden Sie es fördern, dass Staatsanwälte, das Finanzwesen und Justizministerium zu den Tatasachen und zur Wahrheit zurückkehren und dass Bayern zurück in den Geltungsbereich des Verfassungsgerichts findet?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

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Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Will OSCE Support the Human Right of Access to Information
in Germany by Commenting ATI Laws: http://t.co/GmQy9V0U
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html

 

Kopie: Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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