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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 25. 2. 2012

Commissioner for Human Rights
of the Council of Europe
Council of Europe
F-67075 STRASBOURG CEDEX

Ihr Zeichen: CDH 116/11

Betreff: Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch deutsche Parlamente, Informationsfreiheit, Antikorruptionsregelungen und Unabhängigkeit der Justiz

 Zusammenfassung:

  1. Der Deutsche Bundestag und 11 Länderparlamente wiesen die Vorschläge des Menschenrechtskommissars ab.
  2. 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationszugangsgesetze als deutsche Bürger. 
  3. Mehr als 130 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle Informationsfreiheitsgesetze.
  4. Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
  5. Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern.
  6. Die EU kümmert sich nicht um das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentliche Verwaltung in Mitgliedsstaaten und die Unabhängigkeit der Justiz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18. November 2003 (Anlage B) und 21. November 2006 (Anlage C) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht CommDH (2007)14 mit konkrete Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Der Bericht macht konstruktive Vorschläge aus der Sicht bürgerrechtlicher Praxis. Das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte soll im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften gestärkt werden. Außerdem soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden.

Aus meiner Sicht praktischer Erfahrung sind besonders folgende Vorschläge zielführend:
In vielen Bereichen fehlen unabhängige Beschwerdeorgane. Deutschland hat als einziger Staat in Europa Vorbehalte gegen einen Ombudsmann, der die Einhaltung von Menschenrechten observiert (RECOMMENDATION No. R (85) 13). Allgemein wird behauptet außergerichtliche Beschwerdeorgane seine nicht notwendig, da der Rechtsweg Rechtssicherheit garantiere. Da Deutsche Behörden auf den Rechtsweg hinweisen, wird auch die Unabhängigkeit der Richter untersucht.

Bezüglich der Empfehlung der breiten Öffentlichkeit Informationen zu geben, wird die Verwaltungstransparenz generell, d. h. das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Folgenden einbezogen.

Bei der Anhörung im Deutschen Bundestag am 15.10.08 zum 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik äußerte Frauke Seidensticker vom Deutschen Institut für Menschenrechte  Bedauern, dass keine Auseinandersetzung mit dem Bericht des Kommissars für Menschenrechte des Europarates Thomas Hammarberg enthalten ist (Anlage N).

Da der Bericht CommDH (2007)14 Besseres verdient hat, wurden die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates auch mit Hilfe von Petitionen an den Bundestages (Anlage 16) und 11 Länderparlamente (z. B. Anlage 17) herangetragen, mit der Bitte sie umzusetzen. In diesen Petitionen wurde zusätzlich der Vorschlag gemacht den Rang der Europäischen Menschenrechtskonvention zu stärken und das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz 1949 beschlossene Gewaltentrennungsprinzip durch Anwendung der Prinzipien des Europarates (Richterwahl, Beförderung und Aufsicht unabhängig von Exekutive) zu realisieren um Richter wirklich "unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" zu machen.

Die Antworten der Parlamente sind niederschmetternd:
Nur wenige Parlamente setzen sich überhaupt mit den Vorschlägen auseinander. Alle Parlamente lehnen die Umsetzung ab.

Da Parlamente sich nicht mit den Vorschlägen auseinandersetzten, wurden Kopien einiger Petitionen direkt zu Gerichten gesandt. Im Schreiben vom 8.1.08 droht daraufhin die Gerichtspräsidentin vom LG Zweibrücken mit Strafantrag wegen Beleidigung (Anlage 14), da ich eine Kopie der Petition E 72/08 I.1.1/osw: "Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen" an Richter Raphael Mall gesendet habe. Am 25.03.08 wurde die Landgerichtspräsidentin aufgefordert die Drohung mit Strafanzeige zurückzunehmen (Anlage 15).

Die Europäische Menschenrechtskonvention hat den Rang eines Gesetzes. Allerdings fehlt die Konvention unter www.gesetze-im-internet.de und http://bundesrecht.juris.de. Deshalb wurde dem Bundesministerium für Justiz wurde am 28. 4. 2007 vorgeschlagen, nach Art. 59 (2) GG in deutsches Rechts transformierte Verträge über Menschenrechte im Internet unter "Bundesrecht" (www.gesetze-im-internet.de) zu publizieren. Das wurde aus Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt (Anlage 20).

Mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern haben das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert (Anlage K), nicht aber Deutschland, wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung. In Deutschland scheitert die Ratifizierung deshalb, weil die die Mehrheit der Parlamentarier sich weigert die Korruptionsbestimmungen für sich selber anzupassen.

Die Staatengruppe gegen Korruption GRECO (Group of States against Corruption) des Europarates sieht schwere Mängel bei Korruptionsbekämpfung in Deutschland und machte 2009 Vorschläge über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4. Es wurde auch vorgeschlagen das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 des Europarates zu ratifizieren, das von 43 der 47 Mitglieder des Europarates ratifiziert wurde. Der Bundestag lehnte 2011 (siehe Ausschussdrucksache 17(4)283 des Innenausschusses) die Abgabe einer Stellungnahme zum Evaluierungsbericht jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ab (Anlage 21). Deutschland ist das einzige Land in Europa das weder das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates noch die UN Konvention über Korruption ratifiziert hat.

Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass beide Vorhaben sowohl Stuttgart 21 als auch die Neubaustrecke Wendlingen Ulm, aufgrund der überwiegenden Finanzierung durch den Bund tatsächlich als dessen Projekte einzustufen sind (Anlage O). Trotzdem verweigert die Bundesregierung dem Bundestag Auskunft über die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm mit Hinweis, dass es sich um ein Projekt der Bahn und Baden-Württemberg handle. In der Drucksache 17/3269 steht "Stuttgart 21 ist "ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB Bahn AG" (Anlage V). Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestages sagt dazu: "Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“ (Anlage P). Da Baden-Württemberg seinen Bürgern und der Presse das Menschen- und Bürgerrecht des Informationszuganges zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung verwehrt, wird damit Intransparenz und Vertuschen möglich. Mit "Tricksen und täuschen" (Anlage Q) wurde Stuttgart 21 beschlossen. Die Schlichtung sollte mit Offenheit und Transparenz das "Ende der Mogelei" sein (Anlage R). Alle Fakten sollten "auf den Tisch kommen" (Anlage S) schienen allen Beteiligten einig zu sein. Allerdings ist es mehr als merkwürdig, dass ausgerechnet Volker Kauder, der Fraktionschef der CDU/CSU die Wähler dazu auffordert sich zu informieren (Anlage T): Die CDU/CSU verhindert Informationsfreiheitsgesetze in Bayern und Baden-Württemberg und ist dafür verantwortlich, dass die Opposition im Bund (und auch alle Abgeordnete der Regierung) im Bundestag nicht genügend informiert werden. Dabei sind Landtage durch mehrere meiner Petitionen auf den Menschen- und Bürgerrechtscharakter der Informationsfreiheit aufmerksam gemacht worden (Anlage U). Der Vorschlag eines Bürgerinformationsgesetzes der Zivilgesellschaft ist ein "Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr" (Anlage W) um die bescheidenen Einsichtmöglichkeiten des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes im Bund zu überwinden. Wähler werden also daran gehindert, über Stuttgart 21 das zu wissen, was die Behörden wissen, sogar den gewählten Volksvertretern Auskünfte verweigert, die zuständigen Verwaltungsgerichte sind von der Exekutive angestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterworfen. Damit ist der Bürger und Wähler ohnmächtig. Davon, dass "alle Macht vom Volke ausgeht" (Artikel 20 GG) kann keine Rede sein. Anträge auf Informationszugang sind also eine Notwehr um wenigstens ein bisschen Demokratie zu erlangen. Deshalb wurden die bescheidenen Möglichkeiten des IFG getestet.

Um etwas Demokratie zu verwirklichen wurden deshalb als Akt zivilgesellschaftlichen Notwehr mehr als ein Dutzend Anträge auf Informationszugang beim Verkehrsministerium (BMVBS), Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Rechnungshof, Haushaltsausschuss des Bundestages und dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gestellt (Anlage 23).

Das Bundesverkehrsministerium  lehnt Akteneinsicht in das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" ab da ein Geschäftsgeheimnis vorliege. Bundesrechnungshof und dem Eisenbahn-Bundesamt teilen mit, dass das Gutachten dort nicht vorliegt.

Auch andere Anträge auf Informationszugang werden aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Das BMVBS macht Geschäftsgeheimnisse geltend. Das trifft offenbar nicht auf die Gesamtkosten zu. Das Eisenbahn-Bundesamt beruft sich bei der Neubaustrecke Wendlingen Ulm auf besondere behördliche Belange, d.h. nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- und Aufsichtsaufgaben. Der Bundesrechnungshof gibt einen Brief an den Haushaltsausschuss des Bundestages nicht frei, da er weder eine Behörde ist noch öffentlich rechtliche Aufgaben ausführt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages führt die Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben an. Überall bleibt das Menschenrecht des Informationszugangs auf der Strecke. Die laut Bundesverfassungsgericht für die Demokratie notwendige Transparenz wird nicht erreicht.

Informationszugang für Wähler und Volksvertreter wird in der zivilisierten Welt als Voraussetzung für Demokratie angesehen. Deshalb ist in Deutschland die Verabschiedung von Informationsfreiheitsgesetzen in Baden-Württemberg und 4 anderen Bundesländern notwendig. Außerdem muss das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessert werden. Akteneinsichtsanträge können also bisher nicht dazu benutzt werden um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen und Licht in das Dunkel von Stuttgart 21 bringen (Anlage 22).

Stuttgart21Leaks dokumentiert, dass der Öffentlichkeit, Parlamentariern und manchmal sogar Regierungen wichtige Informationen vorenthalten wurden. Wie kann vor diesem Hintergrund von demokratischer Legitimation gesprochen werden?

Deutschland möchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum Zivilpakt streichen (Anlage 20). Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage AD).

Nicht nur Verwaltung, Regierung und Gerichte verschweigen das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung, auch Rechtswissenschaftler, die Gesetze evaluieren verschließen sich dem an ( Anlage AA).

Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars (Anlage 13). Dabei wird ignoriert, dass der Informationszugang im Zivilpakt und der EMRK verankert ist, die den Rang eines Gesetzes haben sollten, der jedoch ignoriert wird (Anlage AC). Dies dokumentiert, dass Schulungen in Menschenrechten notwendig sind.

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN, Genf, 2. - 20. Mai 2011, stellt im Bericht E/C.12/DEU/CO/5:
"Prüfung der Staatenberichte nach Artikel 16 und 17 des Paktes" in seinen "Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
" fest:

7. Der Ausschuss ist nach wie vor besorgt darüber, dass die Bestimmungen des
Paktes vor den innerstaatlichen Gerichten des Vertragsstaates nicht geltend gemacht
werden.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, alle geeigneten
Maßnahmen zu treffen, um die effektive Anwendbarkeit der Bestimmungen
des Paktes vor einzelstaatlichen Gerichten zu gewährleisten und dazu auch
die Sensibilisierung von Richtern, Anwälten und sonstigen an der
Rechtsdurchsetzung beteiligten Amtsträgern in Bezug auf diese
Verpflichtung und auf die Bestimmungen des Paktes zu erhöhen.

Der hier angesprochene Sozialpakt hat auch den rang eines Gesetzes wie die Europäische Konvention für Menschenrechte.

Fehlende Informationsfreiheit ist nur die Spitze des Fehlens des Rechts auf gute Verwaltung (begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit, Akteneinsicht und Ombudsmann (Anlage BB). Zwar sind diese Rechte auf manchen Spezialgebieten (z. B. Datenschutz) gegeben, doch gilt das nicht generell für das Verhältnis zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung.

Am 26.10.07 las der Menschenrechtskommissar meine Vorschläge gesetzlicher Reform mit Interesse und wird sie möglicherweise benutzen (Anlage J).

Hilft die EU?

Die Politik der Europäischen Union konzentriert sich auf die 4 "Freiheiten":

Sie sollen die Existenz des gemeinsamen Binnenmarkts sichern. Sie werden auch Marktfreiheiten genannt.

Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION (Maastricht 1993) Menschenrechte und Demokratie erwähnt:

(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

In (KOM (2002) 247) wird der "Raums der Freiheit"  mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa versprochen.

Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen. Deutschland verletzt u. a. folgende internationale Normen:

Dies wurde auch  am 17.10.2007 sowohl dem Europäischen Parlament als auch der EU Kommission mitgeteilt (Anlage Z).

Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der Aufnahme erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen, müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.

Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des Wehrdienstsenats II werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte sein Veto eingelegt. Im Gesetz steht nicht, dass das Verteidigungsministerium überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate zu sagen hat. Ein Vetorecht hat hier nur das Justizministerium. Doch dieses räumte 1970 in einer unveröffentlichten Vereinbarung dem Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein. (Anlage AG). Dass das Verteidigungsministerium im Jahre 2009 also Richter in ihrem Ressortbereich (hier des Wehrdienstsenats) verhindern kann, ist offensichtlich eine klare Verletzung der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit, die in der Praxis also nicht gilt.

Beispielsweise gilt Art. 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Informationsfreiheit) nur für die Organe und Einrichtungen der Union und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union.

Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden, mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der "staatlichen Aufsicht" über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht verstoßen zu haben. In dem am 9.3.2010 verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die "völlige Unabhängigkeit" der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe. Aber für die Unabhängigkeit der Gerichte ist die EU nicht zuständig.

Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es in 5 von 16 Bundesländern, die ohne  Informationsfreiheitsgesetze sind. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht behindert. Beispielsweise beschloss das LG Mainz  (1 QS 25/98):  "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse", obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das aufgrund der EMRK beschlossen hatte. Dies ist ein Beispiel der Missachtung des Menschenrechts auf  Informationszugang, die sich häufig dokumentieren lässt. Allerdings ist es nutzlos und vergeblich Behörden und Petitionsausschüsse darauf aufmerksam zu machen (siehe Anlage 18).

Ca. 50 Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Mehr als 115 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder solche Gesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern fehlen solche Gesetze. Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland mit 54 von 105 möglichen Punkte auf Platz 85, das heißt ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten. Nur Jordanien, Liechtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter ab, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche Bürger im Bund.

Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft. Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland: Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung entkriminalisiert (Anlage H).

Das bekommen auch Justizkritiker zu spüren und viele, die sich gegen die deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der bekannte schwäbische Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder nicht angewandter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und OSZE Normen widerspricht.

Müssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverständlichen Rechte mit Hilfe von Artikel 46 der europäischen Konvention für Menschenrechte "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen" durchsetzen?

Die EU wurde darauf aufmerksam gemacht, dass generelle Informationsfreiheitsgesetze, die über den Anwendungsbereich von VIG und UIG hinausgehen  in 5 Bundesländern in Deutschland fehlen. Mitteilungen der EU Kommission, des EU Parlaments, der Europäischen Agentur für Grundrechte (KOM(2005)) und des EU Ombudsmannes dokumentieren, dass die EU bezüglich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung nichts unternimmt um dieses Menschenrecht in Deutschland zu fördern. Es wird auf den Europarat hingewiesen. (Anlage 23). Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestätigt das in Artikel 51, der nur für die EU gilt (Anlage Y).

Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen unterschreiben. Außerdem sollten die Vorschläge des Menschenrechtskommissars ernsthaft erwogen werden und die Richter unabhängig werden, wie das sonnst in zivilisierten Staaten verstanden wird.

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) (Anlage AG).

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit wäre auch in Deutschland eine Demokratie mit Menschenrechtsschutz europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen würden.

Zusammenfassung: Deutschland muss die Vorschläge des Menschenrechtskommissars ernsthaft erwägen. Außerdem muss Deutschland, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren, sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern (Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere Republik von Transparency Deutschland, Januar 2012, Anlage AF).

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung,  Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Anlagen:

  1.  13.05.08 Bundestag: Da kein Anlass besteht im Sinne des Petenten zu verfahren wird Petition abgeschlossen. http://wkeim.bplaced.net/files/080513bt.pdf
  2. 16.04.08 Baden-Württemberg: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_14-1581.pdf
  3.  03.07.08 Bayern: Die Überprüfung ergab, dass es keine Veranlassung gesehen wird, die Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten umzusetzen. http://wkeim.bplaced.net/files/080703ba.pdf
  4.  19.11.07 Berlin: Petition abgewiesen, da kein Bedarf gesehen wird. http://wkeim.bplaced.net/files/071119be.pdf
  5.  11.04.08: Der Petitionsausschuss in Brandenburg wird nicht weiter tätig werden. http://wkeim.bplaced.net/files/080411br.pdf
  6.  03.04.09 Hessen: Petition wird als erledigt angesehen. http://wkeim.bplaced.net/files/090403he.pdf
  7.  03.04.09 Sachsen-Anhalt: 05.02.08: Landtag erklärt die Petition für erledigt, ohne was mit den Problemen zu machen. http://wkeim.bplaced.net/files/080205sa.pdf
  8.  07.05.08 Niedersachsen: Der Landtag sieht keinen Anlass sich für das Anliegen zu verwenden. http://wkeim.bplaced.net/files/080507ni.pdf
  9. 02.09.08 Rheinland-Pfalz: Parlamentarier akzeptieren, dass die Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten nicht verwirklicht werden. http://wkeim.bplaced.net/files/080904rlp.pdf
  10.  08.04.08 NRW: Einen Anlass zu Maßnahmen gibt das Vorbringen nicht. http://wkeim.bplaced.net/files/080408nrw.pdf
  11. 28.04.08 Sachen: Es besteht kein Anlass auf die umfangreiche Beiträge des Petenten zum Thema Menschenrechte einzugehen. http://wkeim.bplaced.net/files/080428s.pdf
  12.  19.12.08 Saarland: Ausschuss schließt sich der Stellungsnahme der Regierung an und er klärt die Petition für erledigt. http://wkeim.bplaced.net/files/081219sl.pdf
  13. 25.08.08: Landtag lehnt Akteneinsicht ab: http://wkeim.bplaced.net/files/080825ba.pdf
  14.  08.01.08 : Die Gerichtspräsidentin vom LG Zweibrücken droht mit Strafantrag wegen Beleidigung: http://wkeim.bplaced.net/files/080108-Irmgard_Wolf.html
  15.  25.03.08: Die Landgerichtspräsidentin wird aufgefordert die Drohung mit Strafanzeige zurückzunehmen, wegen Meinungsfreiheit. http://wkeim.bplaced.net/files/080325lgz.htm
  16. Petition 14/1581 Baden-Württemberg: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_bw-mg.htm
  17.  Menschenrecht Informationsfreiheit in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
  18.  Peter Briody: Strafbarkeit von Beleidigungen: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf
  19. 11.02.2011: Deutschland möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte des Zivilpaktes streichen:  http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf
  20. 14.05.2007: Aus Kapazitätsgründen lehnt das Bundesministerium für Justiz die Aufnahme der Konvention ab: http://wkeim.bplaced.net/files/070514bmi.htm 
  21. Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
  22. 2011: Führt Stuttgart 21 zu mehr Offenheit und Transparenz? http://wkeim.bplaced.net/files/if-stuttgart21.htm
  23. 01.09.2011: EU überlässt dem Europarat Menschenrechte in Mitgliedsstaaten:  http://wkeim.bplaced.net/files/if-eu.htm
  24. 21.08.07: Petition an Bundestag die Vorschläge des Menschenrechtskommissars umzusetzen, die Justiz unabhängig von der Exekutive machen und Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen. http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm

 

Ergebnis:

Anlagen im Internet publiziert:

  1. Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/wcd/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=FEC65B&BackColorIntranet=FEC65B&BackColorLogged=FFC679, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
  2. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  3. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
  4. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
  5. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  6. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
  7. Volume: 35 Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002 www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT” LAWS: http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
  8. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
  9. Oktober 2007: Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert Deutschland:  http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=8915&thema_id=31&PHPSESSID=a22b2271f6a4e8235c1ee4d3588a091e 
  10. 26.10.07: Menschenrechtskommissar las meine Vorschläge gesetzlicher Reformen mit Interesse und wird ihn möglicherweise benutzen: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-071026.pdf
  11. http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC: Zur Zeit (13.12.2011) haben 158 Staaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert, nicht aber Deutschland, wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung.
  12. Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm   
  13. Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
  14. 15.10.08: Anhörung im Deutschen Bundestag zum 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik - Statement von Frauke Seidensticker: Bedauerlich dass keine Auseinadersetzung mit dem Bericht des Kommissars für Menschenrechte des Europarates Thomas Hammarberg enthalten ist. http://webarchiv.bundestag.de/archive/2010/0427/bundestag/ausschuesse/a17/anhoerungen/bericht8/stellungn/Seidensticker.pdf
  15. 30.10.08: Bundesrechnungshof an Bundestag: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Bundesrechnungshof_2008
  16. 07.11.10: Stuttgarter Zeitung: Stuttgart 21 erneut Thema im Bundestag:   http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
  17. 19.08.10: Frankfurter Rundschau: Stuttgart 21: Tricksen und täuschen. http://www.fr-online.de/politik/tricksen-und-taeuschen/-/1472596/4573076/-/index.html
  18. 11.10.2010: Stuttgart 21: Ende der Mogelei: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,722375,00.html
  19. 15.10.2010: Deutschlandfunk: Alle Fakten müssen auf den Tisch: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1296939/
  20. 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
  21. Petitionen Menschenrecht Informationszugang: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
  22. Bundestag Drucksache 17/3269: http://www.winnehermann.de/2010/wp-content/uploads/2010/10/101025_AW_Sachstand-S21_und_NBS-Wendlingen-Ulm.pdf 
  23. 15.12.2010: Greenpeace e.V.: Bürgerinformationsgesetz: Wissen, was die Behörden wissen: http://www.presseportal.de/pm/6343/1735054/greenpeace_e_v
  24. Point 5.4 of Resolution 1685 (2009) Europarat: Allegations of politically motivated abuses of the criminal justice system in Council of Europe member states http://www.assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES1685.htm
  25. Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Artikel 51. Anwendungsbereich. (1) Diese Charta gilt für die Organe und Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union.
  26. 17.10.2007: Petition an Europäischen Parlament, Kopie an die EU Kommission über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. 
  27. 17.11.2011: Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes aus internationaler Perspektive: 5,5 Milliarden haben bessere Einsichtsrechte http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
  28. 2 Dutzend Petitionen über das Recht auf gute Verwaltung: http://wkeim.bplaced.net/petitionen.htm
  29. 13.12.2010: Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
  30. HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT GENERAL COMMENT NO. 34- MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf  
  31. 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur Kriminalisierung (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
  32. Transparency Deutschland: 84 Forderungen für eine integere Republik: http://www.transparency.de/?id=2030
  33. taz, 11.10.09, Rechtsstaat. Ungedient? Als Richter untauglich! Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt protestiert die Justiz. VON CHRISTIAN RATH
  34. FAZ, 24.11.2011, EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html


     

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