in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 14.08.2007
An
das
Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstr. 26/27 D-10969 Berlin |
Petitionsausschuss (Anlage zur Petition Pet 1-16-06-10000-026309) Bundestag Platz der Republik 1 D-11011 Berlin |
Kopie: BMJ (am
12.9.07
veröffentlicht), Auswärtiges Amt (12.9.07
veröffentlicht), Menschenrechtszentrum, Lehrstuhl für
Menschenrechtsbildung (Bisher haben BMJ und AA veröffentlicht)
Betreff: Publizierung des Berichtes des Menschenrechtsbeauftragten der
Europarates über seinen Besuch in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf den Besuch des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006. Er hat am 10.10.06 auch einen Vortrag beim Deutsches Institut für Menschenrechte gehalten. Sein Bericht liegt seit 11.7.07 vor.
Ich möchte vorschlagen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte und alle die eine Kopie dieses Briefes erhalten diesen Bericht in Deutsch publiziert und habe ihn als Textdokument dieser E-Mail beigefügt (Anlage 1).
Im Bericht werden u. a. folgende Vorschläge gemacht:
Gerne habe ich die Einladung des Innenministerium im Sommer 2001 an alle Deutschen angenommen, ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu diskutieren. Da die Regierung keinen Gesetzentwurf zustande brachte, habe ich in der Petition 1-14-06-298-042380 Informationsfreiheit den Bundestag aufgefordert, das Gesetz selber einzubringen. Ich habe mich gefreut, dass der Bundestag das im 17. Dezember 2004 gemacht hat. Der Bundestagspräsident übersandte Bundeskanzler Schröder meine Petition "zur Berücksichtigung" (Anlage 5). Allerdings wurde der 7 jährige "Aufstand der Amtsschimmel" (Die Zeit) gegen das IFG nicht vollständig niedergeschlagen. Das seit 1.1.2006 geltende IFG hat sehr viele Ausnahmen und Deutschland hat sich deshalb international nur vom letzten auf den vorletzten Platz verbessert. Ich habe daraufhin 12 Petitionen an Länderparlamente geschrieben und hier die Beratungsresistenz der Parlamentarier dokumentiert (Anhang 4). Nur 3 Bundesländer haben 2006 IFGe verabschiedet. Leider verletzen 8 Bundesländer immer noch das Menschenrecht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung. Deshalb versuche ich mit 2 Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Anlage 7 und 8) das Menschenrecht der Informationsfreiheit zu fördern.
Allerdings stellte sich heraus, dass das nicht das einzige Menschenrecht ist, das der Förderung bedarf.
Da meine Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland vom 21.12.2003 unterschlagen wurde, habe ich seit 2003 Menschenrechtsverletzungen gesammelt und auf meiner Homepage publiziert (Anlage 3). Leider hat bisher keine der angeschriebenen mehr als 20 deutschen staatlichen Stellen geantwortet.
In einer weiteren Petition im August 2007 habe ich die Kommentare und Vorschläge internationaler Organisationen (VN, OSZE, Europarat) gesammelt und vorgeschlagen, Menschenrechte in den bindenden Teil des Grundgesetzes aufzunehmen (Anlage 2).
Bisher ist der Bericht in Deutschland nur von der IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. und auf meiner Homepage publiziert und deshalb ist eine weitere Verbreitung wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Menschenrechtszentrum, BMJ, AA, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, Human Right Commissioner of the CoE, Fundamental Rights Agency, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, International Ombudsman Institute, Christoph Strässer (Kuratorium Deutsches Institut für Menschenrechte)
Anlagen im Internet publiziert:
Entwicklung:
Antwort:
[Informationsfreiheit] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Rechtsberatungsgesetz] [Patientenrechte in Europa] [Petitionen] [Homepage]
Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.