in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm
Kopie: Deutsche Justizministerin Zypries, Belgische Justizministerin, Minister der Justiz der Niederlande Dr. Ernst Hirsch Ballin, Rechtsanwalt Werner Martens, Claudia Hahn, (EU Kommission, DG JAI), Director Roberto Lamponi (Europarat), Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Vizepräsident des Landgerichts Aachen, Bernd Scheiff
Sehr geehrter Professor Dr. Wautelet, sehr geehrte Frau
Professorin Dr. Boele-Woelki,
ich beziehe mich auf den 5.
Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8.
November 2007.
Sie werden über Grenzüberschreitende
Sorgerechts und Umgangskonflikte vortragen.
Ich möchte hinweisen auf die
"Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007
verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
"Deutsche Jugendämter und Europäische
Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise
Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 2: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf):
"Im
Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich
von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der
Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter),
Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen
Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art.
14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum
Schutze der Menschenrechte".
Leider greift weder die deutsche Presse noch die herrschende
juristische Meinung dieses Problem auf:
Querulanten in Richterrobe,
31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender
der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall
Görgülü: "Justizverbrechen
werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören!
Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort beging das
Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall.
Keiner regte sich auf."
(Anlage: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
Jedoch hat der Menschenrechtskommissar des Europarates
Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit
konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage 6). Ich schlage
vor seine Vorschläge umzusetzen:
* "Punkt 10: Der Fall Görgülü ist
jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des
Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der
Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines
1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt
um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an
den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des
Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit
seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem
Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung
des Artikels 8 fest.)"
* Punkt 35:
(...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der
Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen
Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als
fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die
deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan
des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch,
wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf
Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische
Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale
Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das
Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen
Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten
(HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen
Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
* Die Schaffung unabhängiger
außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
* Menschenrechtsausschüsse für
Landesparlamente
* Der Ausbau der Infrastruktur für die
Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von
Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen
sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
Ich bin 1982 aus Bayern nach Norwegen ausgewandert. Ab 1997 hat mich meine Mutter beauftragt ihre Interessen zu vertreten und dadurch habe ich gezwungenermaßen mit deutschen Behörden zu tun gehabt.
Da ich das Recht auf eine gute Verwaltung
vermisst habe, habe ich ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze geschrieben. Zwar hat der Bundestagspräsident meine Petition zur Informationsfreiheit am 22.12.04 (http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf) dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und der Bundestag hat gegen den Willen der Regierung ein IFG verabschiedet, aber wegen zahlreicher Ausnahmen und Einschränkungen hat der Bund sich dadurch nur vom letzten auf den vorletzten Platz verbessert. Der bayrische Landtag hat nicht nur meine Petition zur Einführung der Informationsfreiheit abgelehnt, weil es vom Ministerium nicht befürwortet wurde, sondern sogar die Begründung dafür geheim gehalten. Bedauerlicherweise dokumentieren diese Petitionen, dass deutsche Parlamentarier Bürger- und Menschenrechte ablehnen, die sonst in der zivilisierten Welt überall selbstverständlich sind.
Rächt sich hier, dass deutsche Parlamente zu sehr von Staatsdienern dominiert sind? In der Schweiz (z. B. Basel) sind Regierungsräte, die Staatsschreiber, die Departementssekretäre und deren Substitute, die Mitglieder sämtlicher Gerichte, Staatsanwälte und die der Staatsanwaltschaft zugeteilten Kriminalkommissäre. nicht wählbar. In Deutschland gibt zwar Art. 137 diese Möglichkeit, aber sie wurde nicht gesetzlich umgesetzt und ausgeschöpft.
Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte
Welt möchte ich mich dafür einsetzen diese EU Normen auch in
Deutschland einzuführen und darauf hinweisen dass die
Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine
Demokratie ist. Bayern ist hier (neben einigen wenigen anderen
Bundesländern) die Ausnahme in West- und Mitteleuropa.
Obwohl ich sowohl dem Bundesjustizministerium am 11.08.07, Bundestag und 4
Länderparlamenten vorgeschlagen habe (Anlage 1) die Vorschläge des
Menschenrechtskommissars durchzuführen zeigen die Erfahrungen
der letzten 10 Jahre, dass das Problembewusstsein völlig zu
fehlen scheint.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie einen Beitrag dazu leisten
könnten auch in Deutschland für Errungenschaften Verständnis
zu schaffen, die die deutsche Justiz vermittelbar machen in
Europa.
Mit freundlichen Grüßen
-- Walter Keim Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
Kopie: Deutsche Justizministerin Zypries, Belgische Justizministerin, Minister der Justiz der Niederlande Dr. Ernst Hirsch Ballin, Rechtsanwalt Werner Martens, EU Generaldirektion "Freiheit, Sicherheit und Recht", Francisco Fonseca Morillo (EU Direktor Direktion C (Ziviljustiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft), Maud de Boer-Buquicchio (Deputy Secretary General Europarat), Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Vizepräsident des Landgerichts Aachen, Bernd Scheiff
Anlagen:
Entwicklung:
[Familienrecht] [Petitionen] [Menschenrechte in Deutschland] [Patientenrechte in Europa] [Informationsfreiheit] [Rechtsberatungsgesetz] [Homepage]
Anlage: Unabhängigkeit der Gerichte in Europa:
Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.