in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm
Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 23.10.2007
Landkreis Wittenberg
Der Landrat
Postfach 251
D-06872 Lutherstadt Wittenberg
Kopie: Pflegeeltern, Jugendamt Wittenberg, OLG Naumburg, Staatsanwaltschaft Halle, Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ministerpräsident Böhmer, BGH (XII ZB 229/06), EU Parliament, EU Commission, EU Council, Committee of Ministers Council of Europe, PACE, IHF, OSCE, UN, Menschenrechtskommissar des Europarates, alle EU Parlamentarier, EU Kommission, Botschafter Dr. Edmund Duckwitz (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)
Betreff: Brief vom 30.11.06 von Herrn Gramatke, Aktenzeichen 601
Sehr geehrter Herr Gramatke,
ich beziehe auf Ihren Brief vom 30.11.06 Aktenzeichen 601.
Darin steht:
"Ich gehe davon aus, dass Sie den Wortlaut der Eintragungen (des unter Ihrem Namen geführten Internet-Tagebuches) zu verantworten haben. Darin titulieren Sie ohne weitere Differenzierung die Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Wittenberg als Menschenrechtsverletzer.
Ich möchte Sie daher bitten, bei öffentlichen Äußerungen über das Jugendamt (...) künftig mehr Vorsicht walten zu lassen, Andernfalls könnte ich mich auf Grund der mir gegenüber den Bediensteten des Jugendamtes (..) obliegenden Fürsorgepflichten gezwungen sehen, Strafantrag wegen Verleumdung zu stellen" (Anlage B).
Zunächst möchte ich auf das Urteil vom 26.02.2004 Antrag Nr. 74969/01 des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinweisen in dem Deutschland wegen Verstoßes geben Art. 8 der EKMR verurteilt wurde.
Artikel 46 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) lautet:
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind alle deutschen Behörden, also sowohl Sie als auch das Jugendamt verpflichtet diesen Konventionsverstoß zu beenden: Die Bindungswirkung des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 des Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:
"Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen."
Staatliche Organe umfassen sowohl Gerichte (OLG Naumburg) als auch die Exekutive (z. B. Landkreis und Jugendamt Wittenberg) und Legislative.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat in seinem Bericht am 11.7.07 geschrieben (Anlage E):
Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 fest.)
Es liegt eindeutig eine fortdauernde Verletzung der EKMR vor, ohne Zweifel eine Menschenrechtsverletzung von Ihnen und dem Jugendamt. Ich habe auf der Seite http://willkuer.vafk.de/Tagebuch.htm keine Bemerkung über Menschenrechtsverletzungen des Jugendamtes gefunden und frage mit Bedauern: Ist hier durch Einschüchterung das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EKMR) eingeschränkt worden? Ich schreibe Ihnen, da ich mich durch Sie nicht einschüchtern lasse.
Die "Bamberger Erklärung" vom 22. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 10: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Auch das Europäische Parlament beschäftigt sich mit deutschen Jugendämtern (Anlage 1, 2 und 3)
Als Informationsfreiheitskämpfer im europäischen Raum der Freiheit habe viele verzweifelte Hilferufe bekommen und immer den Rat gegeben Übergriffe im Internet zu publizieren, um eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen.
Der erste Direktor des Deutsche Institut für Menschenrechte Percy MacLean musste nämlich zurücktreten, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation No. R (97) 14 und den VN in der Resolution 48/134 of 20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte in Deutschland thematisieren wollte. Deshalb habe ich Menschenrechtsverletzungen Deutschlands eben selber untersucht und im Internet veröffentlicht (siehe Anlage A: Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren). Dies schloss Urteil vom 26.02.2004 Antrag Nr. 74969/01 ein. Außerdem habe ich dem Menschenrechtskommissar des Europarates informiert und um seinen Besuch gebeten (Anlage 6).
Deutschland ist das einzige Land in Europa, das sich der Empfehlung von Recommendation (85) 13 einen Ombudsmann mit der Aufgabe Menschenrechtsverletzungen zu beobachten zu erwägen verschließt: Siehe Anmerkung 2:
"Note 2 When this Recommendation was adopted, the Representative of the Federal Republic of Germany, in application of Article 10.2.c of the Rules of Procedure for the meetings of the Ministers' Deputies, reserved the right of his Government to comply with it or not."
Dies steht im Gegensatz zum Prinzip des europäischen Raums der Freiheit, wo der Staat die Aufgabe hat, Menschenrechte zu garantieren durch staatliche Organe der Beobachtung. Im altmodischen Obrigkeitsstaat in Deutschland ist der Bürger darauf angewiesen auf eigenes Kostenrisiko die Gerichte anzurufen. Ich nehmen deshalb Menschenrechtsschutz in eigene Hände, unterstütze andere, die das tun und schreibe selber Behörden was richtig und falsch ist.
Offensichtlich ist Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit absolut notwendig um auch in Deutschland Menschenrechte auf europäischem Niveau zu verwirklichen. Deshalb wende ich mich scharf gegen Ihre Einschüchterung: Es ist schon schlimm genug das Menschenrecht des Familienrechts zu verletzten, lassen Sie es sein, da auch noch zusätzlich die Meinungsfreiheit zu verletzen. Das schränkt meine Informationsfreiheit ein, mich über Menschenrechtsverletzungen des Jugendamtes zu informieren. Im Übrigen steht schon lange auf meiner Hompage, dass Deutschland und Sachsen-Anhalt mit der Nichtausführung des EGMR Urteils 74969/01 Menschenrechtsverletzungen begehen. Wie meine Klagen beim EGMR Keim ./. Deutschland: Antrag Nr. 41126/05 und Keim (II) ./. Deutschland Antrag Nr. 31583/07 dokumentieren, scheue ich mich nicht Menschenrechtsverletzungen des altmodischen Obrigkeitsstaat Deutsachlands bei meinem Heimatgerichtshof EGMR anzugreifen (Anlage 5)
Ich habe es begrüßt, dass der Bundestagspräsident meine Petition Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden am 22.12.04 (Anlage A: http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf) dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und der Bundestag hat gegen den Willen der Regierung ein IFG verabschiedet, aber wegen zahlreicher Ausnahmen und Einschränkungen hat der Bund sich dadurch nur vom letzten auf den vorletzten Platz verbessert.
Danach waren 12 Petitionen in Ländern ohne Informationsfreiheitsgesetze zu schreiben (Anlage 5). Dabei fiel Sachsen-Anhalt als besonders rückständig auf, da sich der Landtag weigerte meine Petition der Regierung weiterzuleiten. Deshalb habe ich das dann selber gemacht (Anlage 8).
Weiter hat die Landesregierung mit haarsträubenden Argumenten versucht Information über Uran in Mineralwässern zurückzuhalten (Anlage B). Im Verfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg Az. 5 A383/05 MD zeigte sich, dass die Regierung Steuergelder vergeudet und gegen Bürgerrechte queruliert hat.
Ich begrüße es, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt nun Pläne hat für ein Informationsfreiheitsgesetz um zur zivilisierten Welt aufzuschließen (Anlage: Anhörung zum IFG in Sachsen-Anhalt). Allerdings scheint man sich zu eng an das IFG des Bundes anzulehnen und dadurch nur einen vorletzten Platz international zu erreichen.
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg
(Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Anklage. Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter
des OLG Naumburg, denen das Bundesverfassungsgericht in das
Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR nicht nur
nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil
verkehrt haben; es sei ein Verstoß gegen die Bindung
an Gesetz und Recht vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005,
2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik
Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar Wenn
der Rechtssaat seine Unschuld verliert (siehe: Neue
Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744
2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung
der Autorität des Rechts bisher nur einmal erfolgt
sei, nämlich von der RAF. Es gebe allerdings einen
bedeutenden Unterschied: Damals rebellierten Desperados,
heute sind es drei Herren in roter Robe.
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im
Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält.
Diese Apathie sei kein gutes Zeichen. Sie
schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht
in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend
hin. (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
Liegt diese Menschenrechtsfeindlichkeit zugunsten der Autoritäten an der fehlenden Unabhängigkeit der Gerichte von der Exekutive? (Anlage H).
Die Kommunalaufsicht musste am 10.2.05 eingreifen, um den Boykott der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 28.12.2004 (1 BvR 2790/04) ein Ende zu setzen.
Nachdem der Amtsvorstand seine seine Einwilligung zur Adoption vom 31.1.2001 am 31.7.06 zurückgezogen hat, ist wohl das dem Kindsvater ergangene Unrecht zweifelsfrei. Soll ihm nun auch noch das Recht auf Meinungsäußerung genommen werden? Wo ist eigentlich die Entschädigung für das ergangene Unrecht?
Nach einem positiven Ferienaufenthalt Sommer 2007 beim leiblichen Vater wurde eine Familienzusammenführung für Sommer 2008 in Aussicht gestellt. Trotzdem wird seit 10 Wochen das Umgangsrecht sabotiert (Anlage P: http://willkuer.vafk.de/TBlesen.htm).
Verwundert es da, dass bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt im April 2007 nur 36,6 % teilnahmen, d. h. die "Partei" der Nichtwähler ist auf dem Weg zur zweidrittel Mehrheit. In der Stichwahl im Mai 2007 waren es nur 20.1%: Ein Negativrekord.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und schlägt am 11.7.07 vor (Anlage 6):
Bitte zögern Sie nicht, dieses Angebot anzunehmen.
Weiter spricht der Menschenrechtsbeauftragte folgende Empfehlungen aus:
2. die Einrichtung parlamentarischer Menschenrechtsausschüsse auf Länderebene prüfen;
3. die Unabhängigkeit außergerichtlicher Beschwerdeorgane, soweit möglich, fördern und sicherstellen, dass Beschwerden auf der Grundlage klarer Verfahren behandelt werden;
5. das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften stärken;
6. unabhängige Polizeiüberwachungs- und Beschwerdemechanismen außerhalb der polizeilichen und ministeriellen Strukturen schaffen und zentral umfassendes Datenmaterial über angebliche Misshandlungen oder Fehlverhalten seitens der Polizei sammeln;
7. systematisch und regelmäßig im Bereich der Menschenrechte tätige Organisationen der Zivilgesellschaft zu Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, konsultieren;
8. die Integration von Lehrmethoden für Menschenrechte durch vorberufliche und berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung von Lehrern intensivieren und weiterentwickeln sowie die Institutionalisierung der Menschenrechtserziehung für andere Berufe verstärken;
9. den nationalen Aktionsplan Menschenrechte als einen koordinierten Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickeln;
Sachsen-Anhalt ist ohne Zweifel bisher der Schandfleck in Deutschland und der zivilisierten Welt, was Menschenrechtsverletzungen der Informationsfreiheit und Familienleben angeht und deshalb ist es notwendig, Meinungsfreiheit zu respektieren und Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu respektieren. Weiter möchte ich dazu aufrufen das Menschenrecht der Meinungsfreiheit auch in Wittenberg einzuführen. Menschenrechte sind laut Art. 1 (2) "unverletzlich und unveräußerlich", was ich auffordere in Zukunft zu beachten.
Wittenberg war am Ende des Mittelalters mit dem Reformator Luther der Pionier der Neuzeit und sollte schon deshalb bei Menschenrechten zur zivilisierten Welt aufschließen. Damals ging es um das Menschenrecht die Bibel in der Mutersprache lesen zu können und gegen das Meinungs- und Informationsmonopol der katholischen Kirche.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Netizen: http://wkeim.bplaced.net/index_de.htm
Anlagen:
Anlagen im Internet publiziert:
Entwicklung:
[Familienrecht] [Informationsfreiheit] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Rechtsberatungsgesetz] [Patientenrechte in Europa] [Petitionen] [Homepage]
Anlage: Gewaltenteilung in Europa
Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.