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Wie lange noch verschließt sich der Landtag in Hessen dem
Gedanken des "Raums
der Freiheit" (KOM (2002) 247)
mit "Garantien für die Achtung (...) der
Menschenrechte" in Europa gemäß der Fundamental
Rights Agency (Grundrechtsagentur gemäß COM(2005)280)
?
in
English on same subject:
http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 03. 03. 2009
Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1-3
D-65183 Wiesbaden
Betreff: Petition vom
26.12.2007 Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen
Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine Petition Vorschläge
des
Menschenrechtskommissars umsetzen Judikative unabhängig machen
und dem Gesetz unterwerfen vom
26.12.2007 (Anlage 3), die an den Petitionsausschuss adressiert war.
Dabei wird auch eine behördliche
Kindsentführung durch Amtsgericht Lampertheim und Jugendamt
Heppenheim (Anlage 4) dokumentiert.
Deshalb wurde am 17.11.08 (Anlage 5) eine Sachstandsanfrage
gestellt. Am 03.02.08 teilt der Präsident mit, dass die Petition die Nr. 00717/17 (Anlage 6) bekam und
an den Petitionsausschuss weitergesendet wurde.
Diese Verschleppung des Präsidenten verletzt das
Petitionsrecht, ein Grundrecht nach Artikel 17 GG, das
eine Behandlungspflicht mit Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung
und Bescheidung (BVerfGE 2,
225 <230> [= 1 BvR
162/51] vom 22. April 1953 und 1
BvR 1553/90 vom 15.5.92)
beinhaltet. Die Respektierung des Petitionsrechts kann durch den
Rechtsweg erzwungen werden.
Am 18. November 2003 (Anlage M) und 21.
November 2006 (Anlage
N) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir
über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der
Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am
11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen
veröffentlicht
(Anlage A). Ich
schlage vor seine Vorschläge
umzusetzen:
- Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt
der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften
im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu
werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin,
Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...)
Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und
Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler
Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um
deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist
bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des
neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten
(HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen
Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
- Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher
Beschwerdeorgane.
- Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
- Der Ausbau der Infrastruktur für die
Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich
von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen
sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
- Außerdem soll im Zusammenarbeit mit dem Bund
ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein
koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des
Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller
Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien
für ihre Erreichung entwickelt werden.
Laut Artikel
1 (2) GG sind die "unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft".
Diese Missachtung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars
des Europarates, der die Umsetzung der Sicherung von Menschenrechten
behandelt macht die Verletzung des Petitionsrechts besonders
verwerflich.
Das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich
des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist in
über 75 Staaten (Anlage 2) mit mehr als ca. 3,5 Milliarden
Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und
Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute (Anlage 2). In
Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in
Weißrussland und 5 CDU/CSU regierten Bundesländern
darunter Hessen. Hessen verletzt diese Menschenrecht (Anlage 1),
obwohl es auch im Bundesgesetzblatt steht.
Wie lange noch wird Hessen beim fehlenden
Informationsfreiheitsgesetz und fehlender Gewaltenteilung der
Schandfleck der
zivilisierten Welt bleiben?
Im Artikel
20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene)
"Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Hessen
eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die
Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
Mit freundlichen Grüssen,
Walter Keim
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der
Handlungsbedarf zu übersehen?), Kopien
an 5 Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze
Anlage:
- Tabellarische Übersichten: Menschenrecht
Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
- http://www.right2info.org : 76
Saaten weltweit mit Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) und 51 Staaten
mit verfassungsrechtlicher Regelung des Zugangs zu Dokumenten
(Informationen) der öffentlichen Verwaltung.
- 26.12.07: Vorschläge des Menschenrechtskommissars
umsetzen Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen
vom 26.12.2007:
http://wkeim.bplaced.net/files/petition_he-m2.htm
- 26.12.07: Behördliche
Kindsentführung durch Amtsgericht Lampertheim und Jugendamt
Heppenheim.
- 17.11.08: Sachstandsanfrage:
http://wkeim.bplaced.net/files/081117he.htm
- 03.02.08: Petition bekommt Nr. 00717/17:
http://wkeim.bplaced.net/files/090203he.pdf
- Nur in 5 Bundesländer (darunter Hessen) und
Weißrussland fehlt ein Informationsfreiheitsgesetz in Europa:
http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif
- Nur in Deutschland, Österreich und Tschechien ist Justiz
unter der Kontrolle der Regierung:
http://wkeim.bplaced.net/files/europa_justice-16cm.gif
Antworten:
Tabellarische Übersichten:
Menschenrecht Informationszugangsfreiheit zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung im Bundesgesetzblatt (BGBl.)
Europarat zur Informationsfreiheit:
Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:
Organisation |
Name mit Link |
Über-
setzung |
Generalversammlung, 10.12. 1948 |
Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ...
"Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." |
English |
Vereinte Nationen, 1966 |
Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
(BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...)
sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." |
English |
Europa UNECE, 1998 |
United Nations Economic Commission for
Europe: Umweltschutz: Die
Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm |
English |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 |
E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion
and protection of the right to freedom of opinion and expression Report
of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to
Commission on Human Rights resolution 1997/26: III
A |
|
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 |
E/CN.4/2000/63,
18 January 2000: Report
of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right
to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in
accordance with Commission resolution 1999/36: III B |
|
UN Special Rapporteur, 2004 |
JOINT
DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and
Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS
Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1:
"The right to access information held by public
authorities is a fundamental human right" |
|
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Gewaltentrennung in Europa:
Anlage: Süddeutschland und Niedersachsen sind
der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa.
Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen.
Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz
in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.