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Wie lange noch verschließt sich der Landtag in Hessen dem Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa gemäß der Fundamental Rights Agency (Grundrechtsagentur gemäß COM(2005)280) ?
in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 17. 11. 2008
Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1-3
D-65183 Wiesbaden
Betreff: Sachstandsanfrage bezüglich Petition Vorschläge des
Menschenrechtskommissars umsetzen Judikative unabhängig machen
und dem Gesetz unterwerfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine Petition Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen vom 26.12.2007.
Bis heute ist keine Bestätigung der Annahme bei mir eingegangen. Deshalb stelle ich hiermit eine Sachstandsanfrage.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 17 GG, das eine Behandlungspflicht mit Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung und Bescheidung (BVerfGE 2, 225 <230> [= 1 BvR 162/51] vom 22. April 1953 und 1 BvR 1553/90 vom 15.5.92) beinhaltet. Die Respektierung des Petitionsrechts kann durch den Rechtsweg erzwungen werden..
Schon die Abweisung der Petition vom 5. November 2007 weil sie als "Offene Petition" angeblich nicht behandelt werden muss war eine Verletzung des Petitionsrechts.
Am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006 (Anlage N) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft".
Die Missachtung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates, der die Umsetzung der Sicherung von Menschenrechten behandelt macht die Verletzung des Petitionsrechts besonders verwerflich.
Das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist in über 75 Staaten (Anlage 2) mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute (Anlage 2). In Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland, Russland und 5 CDU/CSU regierten Bundesländern darunter Hessen. Hessen verletzt diese Menschenrecht (Anlage 1), obwohl es auch im Bundesgesetzblatt steht.
Obwohl die Wähler in der Wahl im Januar für eine Komfortable Mehrheit für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gesorgt haben, wurde es versäumt ein Gesetz zu verabschieden. Zuletzt haben 4 Abweichler die Koalitionsvereinbarung mit IFG verhindert (Anlage 3). Wie lange noch wird Hessen damit der Schandfleck der zivilisierten Welt bleiben?
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Hessen eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), Kopien an 5 Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze
Anlage:
Antworten:
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Anlage: Süddeutschland und Niedersachsen sind der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.