Landtag
Sachsen-Anhalt
Petitionsausschuss
Domplatz 6-9
D-39104
Magdeburg
Kopie: Ministerpräsident Böhmer, Justizminister
Sachsen-Anhalt,
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, BGH (XII ZB 229/06), OLG Naumburg (14.
Senat und 8. Senat), BMJ, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landkreis Wittenberg
(Herr Gramatke), Jugendamt Wittenberg, Pflegeeltern, EU
Generaldirektion "Freiheit, Sicherheit und Recht",
EU Programm:
"Grundrechte und Justiz", Committee of Ministers
Council of Europe, Menschenrechtskommissar des Europarates
Petition (Art 17 GG): Vorschläge des
Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in Menschenrechten schulen (z. B.
Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa, Materlink OLG Naumburg), Judikative unabhängig
machen und dem Gesetz unterwerfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zitat aus Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht
(Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall
Görgülü:
"Justizverbrechen werden von der eigenen
Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts
hören! Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort
beging das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv -
Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich
auf."
(...)
Diese Apathie ist ein
schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
Schon
einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
"Stand" den Verfall achselzuckend
hin.
(...)
So dreist haben
Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals
rebellierten
Desperados, heute
sind es drei Herren in roter Robe.
(Anlage P:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
Am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November
2006 (Anlage N) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über
strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar
hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten
Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge
umzusetzen:
* Punkt 35: (...) Was das
Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass
die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als
fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen
Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums
aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und
Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische
Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu
stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der
Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von
Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen
Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
*
Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher
Beschwerdeorgane.
* Menschenrechtsausschüsse für
Landesparlamente
* Der Ausbau der Infrastruktur für die
Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz
sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes-
und Länderebene.
* Außerdem soll im Zusammenarbeit mit
dem Bund ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter
Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in
Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer
politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt
werden.
Schulungen von Richtern in Menschenrechten können
die deutsche Justiz vermittelbar machen im europäischen "Raum der Freiheit" (KOM
(2002) 247) "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte".
"Im Rahmen des Kinder- und
Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es
zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der
Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten),
Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf
wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Ich möchte anregen den RiOLG Dr. Deppe-Hilgenberg,
RiLG Kawa und RiOLG Materlik OLG Naumburg, bei der Schulung in Menscherechten zu
bevorzugen, da sie für den Naumburger Justizskandal verantwortlich sind (Anlage
26). Zwar hat die Staatsanwaltschaft Halle im November 2006 Strafantrag wegen
Rechtsbeugung gestellt, die Eröffnung eines Verfahrens wurde jedoch abgelehnt.
Ob die Klage dagegen Erfolg hat, steht noch aus.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat in
seinem Bericht am 11.7.07 geschrieben (Anlage A):
"Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste
deutsche Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren
einer Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen
Vater eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um
das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit
der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden,
weil ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien.
In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des
Artikels 8 fest.)"
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg
(Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Die
Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter des OLG Naumburg, denen das
Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR
„nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“
haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend
(siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der
Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der
Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe Anlage O: Neue Juristische
Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine
vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“
erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden
Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter
Robe.“
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass
Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese
Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal,
1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln
zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
(Anlage P:) Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007,
Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der
"Justizpressekonferenz
Karlsruhe"):
"Justizverbrechen werden von der
eigenen Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen!
Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
geschehen in
Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich
auf."
Zusammenfassung
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit der Parlamentarier
in Sachsen-Anhalt sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente
sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem
Gebiet bisher zu schwach und die große Versager. Sachsen-Anhalt ist mit der
Hinnahme des Naumburger Justizskandals (Lamprecht: "Schon einmal, 1933, als sich
Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“)
der dunkelste Schandfleck in Europa und Deutschland.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der
Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete
im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...)
profitieren".
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle
Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu
schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht.
Danach soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein
koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der
Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung
entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der
Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor
unabhängigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gewährleistet. Die
Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die
Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt
sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein,
die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage
L).
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Sachsen-Anhalt eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit
Menscherhechtsschutz europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich,
wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches"
Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr.
210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit
sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und
Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der
Grundlage des Bekenntnisses zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa" (Präambel GG) " auch für Sachsen-Anhalt Wirklichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ,
Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU
Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe,
Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe
Anlagen:
Antwort:
Anlagen im Internet publiziert:
[Familienrecht]
[Petitionen] [Menschenrechte
in Deutschland] [Patientenrechte in Europa] [Informationsfreiheit] [Rechtsberatungsgesetz] [Homepage]
Anlage: Unabhängigkeit der Gerichte in Europa:
Anlage: Deutschland der Schandfleck der
Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün:
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.