English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm
 
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 1. November 2007
 
Landtag Sachsen-Anhalt
Petitionsausschuss
Domplatz 6-9
D-39104 Magdeburg
 
Kopie: Ministerpräsident Böhmer, Justizminister Sachsen-Anhalt, Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, BGH (XII ZB 229/06), OLG Naumburg (14. Senat und 8. Senat), BMJ, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landkreis Wittenberg (Herr Gramatke), Jugendamt Wittenberg, Pflegeeltern, EU Generaldirektion "Freiheit, Sicherheit und Recht", EU Programm: "Grundrechte und Justiz", Committee of Ministers Council of Europe, Menschenrechtskommissar des Europarates
 
Petition (Art 17 GG): Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in Menschenrechten schulen (z. B. Dr. Deppe-Hilgenberg, Kawa, Materlink OLG Naumburg), Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Zitat aus Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall Görgülü:

     "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
    wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
    geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
    objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
    (...)
    Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
    Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
    "Stand" den Verfall achselzuckend hin.
    (...)
    So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
    herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten    
    Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.
  
(Anlage P: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
 
Am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006 (Anlage N) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:
 
    * Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
    * Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
    * Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
    * Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
    * Außerdem soll im Zusammenarbeit mit dem Bund ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden.
 
Schulungen von Richtern in Menschenrechten können die deutsche Justiz vermittelbar machen im europäischen "Raum der Freiheit" (KOM (2002) 247) "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte".
 
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
 
    "Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
 
Ich möchte anregen den RiOLG Dr. Deppe-Hilgenberg, RiLG Kawa und RiOLG Materlik OLG Naumburg, bei der Schulung in Menscherechten zu bevorzugen, da sie für den Naumburger Justizskandal verantwortlich sind (Anlage 26). Zwar hat die Staatsanwaltschaft Halle im November 2006 Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt, die Eröffnung eines Verfahrens wurde jedoch abgelehnt. Ob die Klage dagegen Erfolg hat, steht noch aus.
 
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat in seinem Bericht am 11.7.07 geschrieben (Anlage A):
 
"Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 fest.)"
 
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter des OLG Naumburg, denen das Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR „nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“ haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe Anlage O: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“
 
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
 
(Anlage P:) Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz
Karlsruhe"):
 
    "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
    wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
    geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
    objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
 

(...) ausführliche Begründung: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_sa-m.htm
 
 

Ich habe mich gefreut, dass der Bundestagspräsident am 22.12.04 http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf  meine Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung übersandt hat. Der Bundestag hat ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, obwohl die Bundesregierung dagegen war. Dadurch wurde der 7-jährige Aufstand der Amtsschimmel ("Die Zeit") niedergeschlagen. Allerdings enthält das Gesetz zu viele Ausnahmen. Im Bund hat Deutschland sich dadurch international vom letzten auf dem vorletzten Platz verbessert, was die Informationsfreiheit anbelangt. Deshalb habe ich in einer Petition an den Bundestag die Verankerung des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz vorgeschlagen. Das wurde mit der offensichtlich falschen Behauptung abgelehnt, dass das Fehlen niemand schadet. Der Berliner Jurist Michael Kloepfer fordert, ein Grundrecht auf Akteneinsicht in die Verfassung aufzunehmen. Dabei könnten die Bundesländer ohne IFG (ca. 60% der Bevölkerung) auf ein Gesetz verpflichtet werden. Außerdem könnten alle Deutschen das Recht auf die Möglichkeit eine Verfassungsbeschwerde bekommen.

Am 20.9.05 schrieb ich eine Petition an 12 Bundesländer mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Jahre 2006 verabschiedeten Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (12.7.06, Drucksache 13/758) Informationsfreiheitsgesetze. Allerdings setzen 8 Bundesländer fort das Menschenrecht der Informationsfreiheit zu verletzen.

Weiter hat die Landesregierung mit haarsträubenden Argumenten versucht Information über Uran in Mineralwässern zurückzuhalten (Anlage Q). Im Verfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg Az. 5 A383/05 MD zeigte sich, dass die Regierung Steuergelder vergeudet und gegen Bürgerrechte queruliert hat.

 
Zusammenfassung
 
Das zeigt und dokumentiert die Schwäche und Unfähigkeit der Parlamentarier in Sachsen-Anhalt sich bei Menschen- und Bürgerrechten durchzusetzen. Parlamente sind in Deutschland - im Gegensatz zur übrigen zivilisierten Welt - auf diesem Gebiet bisher zu schwach und die große Versager. Sachsen-Anhalt ist mit der Hinnahme des Naumburger Justizskandals (Lamprecht: "Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“) der dunkelste Schandfleck in Europa und Deutschland.
 
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene (...) profitieren".
 
Es ist notwendig die Menschenrechte der Bürger zu stärken, um individuelle Möglichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europäischem Niveau zu schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschläge gemacht. Danach soll ein  nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gewährleistet. Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein, die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage L).
 
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Sachsen-Anhalt eine Demokratie (bezüglich Gewaltentrennung) mit Menscherhechtsschutz europäischen Typs und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
 
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt gültig ("monistisches" Rechtssystem). In Österreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr. 210) und wurde 1964 rückwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegenüber nationalen Recht an.
 
Damit wird die Absicht der Mütter und Väter des Grundgesetz auf der Grundlage des Bekenntnisses zu den  "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" (Präambel GG) " auch für Sachsen-Anhalt Wirklichkeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
 
Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
 
Anlagen:
 
24) Wann wird die Regierung und die Mehrheit des Landtages in Sachsen-Anhalt die Gewähr dafür bieten sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen?: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-resultat-sa.htm
25) 10.08.2007: Anhörung Informationsfreiheitsgesetz: Findet Sachsen-Anhalt den Anschluss zur zivilisierten Welt?: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung-sa.htm
26) Das Tagebuch der Familie Görgülü: http://willkuer.vafk.de/TBlesen.htm
 
 
Antwort:

 

Anlagen im Internet publiziert:

 
   A) Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
 
   J) Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
   K) Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 fordert Gewaltenteilung: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
   L) Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
   M) Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
   N) 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
   O) Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746
   P) Querulanten in Richterrobe 31.03.2007 Politik - Seite 04 Rolf Lamprecht: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
 
 
 

Entwicklung:


 

 
 
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/

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Anlage: Unabhängigkeit der Gerichte in Europa:

 

Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa