ich beziehe mich auf die "Evaluation
des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes –
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)" von Frau Dr. Musch in
der Sie auf Seite 47 so zitiert werden "Das universelle Vertragsvölkerrecht
(UN-Charta, AEM und IPbpR) enthält keine Pflicht zur Gewährleistung des
Zugangs zu amtlichen Dokumenten" mit Hinweis auf Ihre Veröffentlichung "Prinzhorn,
Christina: Der Grundsatz des öffentlichen Zugangs zu amtlichen
Dokumenten aus der Perspektive des internationalen Rechts,
materiell-rechtliche Vorgaben
durch das internationale Recht für Informationszugangsrechte in den
nationalen
Rechtsordnungen Europas, 2009."
"18. Article 19, paragraph 2 embraces a general
right of access to information held by public bodies. Such information
includes all records held by a public body, regardless of the form in
which the information is stored, its source and the date of production."
"19. (...) States parties should also enact the necessary
procedures, whereby one may gain access to information, such as by means
of freedom of information legislation."
Das Menschenrechtskomitee der UNO (UN Human Rights Committee) entschied dass
Artikel 19 (3) des Zivilpaktes (Anlage https://www.right2info.org/international-standards#section-1)
ein individuelles Recht von Individen und Presse enthält, behördliche
Informationen zu bekommen, ohne ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.
B. Beschwerde Nr. 1470/2006 Toktankunov v. Kyrgyzstan, Anlage http://right2info.org/cases#section-6).
„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales
Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende
Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
größtmöglichen Offenlegung basiert."
Konkret sind ca. 50
Staaten dem Beispiel Schwedens gefolgt und haben den Zugang zu
amtlichen Dokumenten in Ihren Verfassungen verankert.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu
Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK)
hat sich weiterentwickelt und umfasst den Zugang zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung für "watchdogs" Funktion und Rolle wie Presse,
NGOs und Historiker:
Ich habe diese neuesten Entwicklungen leider vergeblich Frau Dr. Musch
übersendet (siehe: http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
) und sende deshalb eine Kopie. Leider wurde das nicht berücksichtigt.
Ich schätze es, dass Sie dieses Gebiet bearbeitet haben und schlage vor bei
eventuellen Neuaflagen Ihres Buches die neueste Entwicklung zu
berücksichtigen.