Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N7020 Trondheim, den 21.3.2013
Ministerpräsident
Staatsministerium
Richard-Wagner-Str. 15
D-70184 Stuttgart
Betreff: Mut und Wille zum Informationsfreiheitsgesetz um Glaubwürdigkeit zu
stärken
Kopie: Landespressekonferenz, Landtagsfraktionen, Innenmister Gall
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
die CDU hat nach fast 60-jähriger Herrschaft folgende Situation
hinterlassen: Mehr als 125 Staaten ( https://www.rti-rating.org/country-data/
) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern d. h. 84 % der Weltbevölkerung
haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen, nicht aber Baden-Württemberg.
Deshalb begrüße ich sehr, dass im Koalitionsvertrag Ihrer Regierung
festgehalten ist, dass Ihre Regierung für eine offene Gesellschaft und eine
transparente Verwaltung steht und ein bürgerfreundliches
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ankündigt.
Zwar sind mit dem Prototyp "Open Data Portal Baden-Württemberg" und dem
Portal "Bürgerbeteiligung"
Fortschritte sichtbar, aber das Informationsfreiheitsgesetz verzögert sich
nun seit 2 Jahren, beispielsweise ist meine Anfrage bezüglich des IFG in
Abgeordnetenwatch an den zuständigen Innenminister
Gall bisher nicht beantwortet. Nun ist die FDP
dabei, der Regierung den Rang
bezüglich Bürgerfreundlichkeit streitig zu machen.
Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in die Karten schauen
lassen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu erschweren.
Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 250 Jahre Erfahrung mit der
Informationsfreiheit in Schweden. Trotzdem hat die schwedische Verwaltung
ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum
Ergebnis, dass man streng
sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die
Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und die Tradition so
alt, dass diesem
Widerstand im Ernstfall nicht nachgegeben wird". Deshalb muss die
schwedische Verwaltung Aktenpläne mit allen Dokumenten herausgegeben, die
kostenlose Antwort mit den gewünschten Dokumenten sollte innerhalb 24
Stunden gegeben werden.
Beginnt in Baden-Württemberg, was im Bund in den Jahren 1998 bis 2004 auch
geschah?: Trotz Koalitionsvertrag erarbeitete die Ministerialbürokratie
keinen Gesetzentwurf, der in den Bundestag eingebracht werden sollte. Die
"Zeit" nannte das den "Aufstand
der Amtsschimmel". Die Lösung dieses Problems war, dass die
Parlamentsfraktionen der regierenden Koalitionsparteien ihren eigenen
Gesetzesentwurf erarbeiteten und verabschiedeten. Das gleiche geschah in den
Bundesländern Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und
Thüringen.
Am 10.12.2012 habe ich deshalb in einer Petition die Parlamentarier
aufgefordert "Dem Aufstand der Amtsschimmel mutig begegnen, eigenes IFG
vorschlagen und verabschieden" ( http://wkeim.bplaced.net/files/if-bw.html
). Sie haben eine Kopie dieser Petition erhalten.
Ich entnehme der Presse, dass Sie auf das Informationsfreiheitsgesetz aufmerksam
geworden sind. Werden Sie ein Machtwort aussprechen um den
Amtsschimmel "in den Stiefel rein zu kriegen" d. h. einen IFG Entwurf
durchsetzen? Leicht ist das nirgends, aber dadurch wird das Menschenrecht
des Informationszugangs auch Bürgern von Baden-Württemberg zugänglich, wie
84 % der Weltbevölkerung. Die Verabschiedung eines IFG verbessert auch die
Glaubwürdigkeit der Regierung.
Mit freundlichen Grüßen
--
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Will OSCE Support the Human Right of Access to Information
in Germany by Commenting ATI Laws: http://t.co/GmQy9V0U
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
Antwort:
Entwicklung: