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Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen LandtagCSU-Landtag

 

 

 

 

 

 Informationsfreiheitsgesetz

hier: Ihre E-Mail vom 30.03.2009

 

 

Sehr geehrter Herr Keim,

 

ich bedanke mich für Ihre o. g. E-Mail, in der Sie den Bayerischen Landtag unter Hinweis auf die Rechtslage in anderen Ländern auffordern, ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen.

 

Die CSU-Landtagsfraktion und federführend ihr Arbeitskreis für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz haben sich mit dieser Frage bereits wiederholt eingehend befasst und dabei auch die Erfahrungen aus anderen Ländern ausgewertet.

 

Nach sorgfältiger Abwägung der wesentlichen Argumente für und gegen ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass hierfür kein Bedürfnis besteht, da bereits nach der geltenden Rechtslage umfangreiche Zugangsrechte zu Informationen vorhanden sind.

Die Erkenntnisse aus anderen Ländern zeigen, dass ein Recht auf freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen, das zur Wahrung schutzwürdiger Interessen durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen eingeschränkt werden muss, im Ergebnis zu keiner spürbaren Verbesserung der Aktenöffentlichkeit führt.

Die Umkehr des Regel-/Ausnahme-Verhältnisses weckte bei den Bürgerinnen und Bürgern vielmehr Erwartungen, die sich bei der Anwendung des Gesetzes in der Praxis nicht erfüllten. Der Schutz der Privat-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der öffentlichen Belange muss aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt gewahrt bleiben. Der bayerische Gesetzgeber wäre daher gehalten, eine Reihe von Ausnahmetatbeständen zu formulieren, die das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu Informationen erheblich einschränkten.

Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage läge der Vorteil für den Anspruchsteller also im Wesentlichen nur darin, dass nicht er sein Interesse an der konkreten Akteneinsicht, sondern die öffentliche Stelle die Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahme darlegen müsste. Wir sind jedoch der Auffassung, dass es den Bürgerinnen und Bürgern durchaus zumutbar ist, der Behörde den Grund ihres Begehren mitzuteilen, zumal die Umkehr des Regel-/Ausnahmeverhältnisses – wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen – zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt, der unseren Bestrebungen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung des Rechts zuwiderliefe.

Schließlich führte ein solches Gesetz auch nicht – wie vielfach behauptet – zu mehr Transparenz und Übersichtlichkeit, da die Regelungen eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes neben, nicht an die Stelle bereits bestehender Zugangsrechte treten würde.

 

Sehr geehrter Herr Keim, ich bedanke mich nochmals für Ihren wertvollen Beitrag und hoffe, dass ich Ihnen unsere Überlegungen näherbringen konnte. Seien Sie versichert, dass der CSU-Landtagsfraktion eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung auch in Zukunft ein besonders wichtiges Anliegen sein wird. Ein Gesetz, bei dem der zu erwartende Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger steht, ist hierzu nach unserer festen Überzeugung jedoch kein Beitrag.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

 

Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag

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