Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8.7.2002
 

An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
 

Petition 13/00824 Informationsfreiheit
 

Sehr geehrter Herr Döpper,
 
ich danke Ihnen für die Zusendung der Entscheidung des Landtages über die Petition 13/824.
 
Darin wird ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz als nicht zwingend angesehen, da in der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft anerkannt ist, dass die Gewährung von Akteneinsicht zulässig ist und im pflichtgemäßen Ermessen der aktenführenden Behörde steht.
 
Ich bitte um Einsicht in den Schriftwechsel zwischen dem Petitionsausschuss und den beteiligten Ministerien gemäß pflichtgemäßen Ermessen (siehe Petition 13/824). Damit könnte für mich deutlicher werden, warum Baden-Württemberg so weit zurück liegt im europäischen Vergleich was die Informationsfreiheit angeht. Dabei berufe ich mich auch dabei auf Artikel 19 (2) des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/ (BGBl. 1973 II S. 1534) und die Interpretation des Special Rapporteur der UN: http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm.
 
Dies ist ein offener Brief, der im Internet publiziert wird.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Walter Keim
Support Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

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