Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 4.10.05

An das
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
D-76006 Karlsruhe

Betreff: VERFASSUNGSBESCHWERDE Informationsfreiheit 1 BvR 1981/05
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf meinen Brief vom 14.9.05 in dem ich Untersuchungen der Postlaufzeit der Verfassungsbeschwerde Informationsfreiheit 1 BvR 1981/05 ankündigte.

Der Einschreibebrief mit Luftpostbeförderung aufgegeben am 18.8.05 wurde am Samstag den 20.8.05 in Oslo und 21.8.05 in Frankfurt am Main registriert. Sowohl die 2 tätige Laufzeit von Trondheim nach Oslo, als auch die 2 tätige Laufzeit von Frankfurt am Main nach Karlsruhe sind ungewöhnlich lang.

Dass überlange Postlaufzeiten dem Beschwerdeführer das Klagerecht kostet, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit problematisch: Bewohner von Karlsruhe können selber innerhalb eines Tages liefern, die Ankunft einer Beschwerde sicherstellen und haben daher einen Vorteil. Besonders benachteiligt sind Bewohner des europäischen "Raums der Freiheit" (EU span lang="-de-DE">KOM (2002) 247), die ihren Wohnsitz - wie ich - außerhalb Deutschlands haben. In Norwegen ist dieses Problem der geographischen Gleichstellung so gelöst, dass der Poststempel des Klagebriefes bei der Fristberechnung zu Grunde gelegt wird.

Ich habe vom 13. Juli 2005 bis 25 Juli 2005 in Deutschland Urlaub gehabt und bin am 25. Juli 2005 in Oslo angekommen. Dort war ich in XXX bei Oslo im Haus meiner Schwiegermutter und bin am 31. Juli nach Trondheim weiter gefahren. Am selben Tag habe ich den Brief des Oberverwaltungsgerichts vom 7.7.05 mit Poststempel 14.7.05 geöffnet, von dessen Ankunft ich telefonisch am 20.7.05 im Urlaub befindend Kenntnis bekam.

Ich hoffe, dass diese Angaben beim Antrag vom 14.9.05 auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand berücksichtigt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Anlage: Kopie des Reiseplans der Flugkarte

 

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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)

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