in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 24.2.07
Bürgerbeauftragter
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
J. Stelling Str. 14
D-19053 Schwerin
Betreff: Umfrage des Menschenrechtskommissars des
Europarates bei nationalen Bürgerbeauftragten über
Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meinen Brief vom 18.10.05 über Informationsfreiheit. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschlossen, das im Jagre 2006 in Kraft trat.
Inzwischen hat sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterentwickelt. Das Urteil des EGMR (Fünfte Sektion) in der Rechtssache Sdrueni Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006 enthält "eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten". Auch die Rechtssache GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung. Mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland "Freedom of Information and Fair Trial" (Anlage 1) beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Antrag Nr. 41126/05 versuche ich Deutschland in den verbleibenden 8 Bundesländern ohne IFG auf den rechten Weg zu bringen.
Ich beziehe mich auf die Webseite des Menschenrechtskommissars des Europarats (Anhang 3). Dort ist von einem Seminar in Berlin am 10.und 11. Januar 2007 (Teilnehmerliste) die Rede in dem ein Fragebogen des Internationalen Ombudsmann Instituts zusammengestellt wurde (Compilation of replies to a questionnaire of the International Ombudsman Institute - European region, CommDH(2007)1 / 10 January 2007). Im Internett ist eine Beschreibung des Projektes (Anhang 2) und die Antworten die vorliegen veröffentlicht (Anhang 5).
Darin haben ca. 35 Staaten und viele Regionen in Europa Fragen nach Menschenrechten und nationalen Menschenrechtsinstitutionen beantwortet. Deutschland vermisse ich bisher. Deshalb habe ich dem Deutsche Institut für Menschenrechte und dem Petitionsausschuss vorgeschlagen, den Fragebogen zu beantworten. Leider ohne Erfolg. Ich hatte schon Vorschläge für Antworten auf die ersten beiden Fragen gemacht (Anhang 4).
Deshalb möchte ich anfragen, ob der Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit hat an dieser Zusammenarbeit europäischer Bürgerbeauftragten teilzunehmen, durch Ausfüllen des Fragenkatalogs (Anlage 1): http://www.ioi-europe.org/news/Berlin/QUESTIONNAIRE-doc.pdf.
Der Züricher Bürgerbeauftragte hat diesen Fragebogen auf Deutsch ausgefüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Keim v. Germany: Appl. No. 41126/05 ECHR: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
Kopie: Human
Right Commissioner of the CoE, International Ombudsman
Institute
Anlagen:
[Informationsfreiheit] [Zurück zu allen Petitionen] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Zur Homepage]
Anlage: Süddeutschland bisher der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.