Einschreiben

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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 11.3.2008 [ergänzt]

An das
Verwaltungsgericht Berlin
2. Kammer
Kirchstraße 7
D-10557 Berlin



In der Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
                                 
VG 2 A 55.07
wird beantragt:

  1. Es wird Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gemäß § 29 VwVfG und § 100 VwGO beantragt. Vorzugsweise möchte ich gemäß § 29 VwVfG Absatz 3 die Gerichtsakten und die dem Gericht vorliegenden Akten beim Deutschen Konsulat in Trondheim einsehen.
  2. Hilfsweise zu 1) die Erlaubnis einem Beauftragten des Klägers die Akten bei der Geschäftsstelle einsehen zu lassen.
  3. Hilfsweise zu 2) Zusendung von Kopien gemäß § 100 (2) VwGO der Übersendung des Gerichts der 2 Schreiben:
    1. des Klägers vom 30.10.07 an den Beklagten und
    2. dieses Schreibens an den Beklagten.
  4. Aufforderung des Gerichts an Bundestagsverwaltung zum Schreiben Stellung zu nehmen, da MdB Otto Schilys Verfehlungen erst am 30.10.07 hinzukamen.

Begründung:

Die Verwaltung des Bundestages hat am 27.8.07 (entgegengenommen 7.9.07) mit Hinweis auf die Klageerwiderung 10.7.07 von einer Stellungnahme abgesehen. Die Klageerwiderung vom 10.7.07 weist auf den Widerspruchsbescheid vom 15.5.07 hin, der jedoch nicht die Klage vom 1.6.07 und erst recht nicht die Prozessschrift vom 6.8.07 und 30.10.07 beantwortet.

Das Verwaltungsgericht stellt am 20.11.07 fest, dass alle Schreiben bei mir vorliegen. Abweichungen ergeben sich u. a. daraus, dass das Bundestagspräsidium Einschreibeumschläge sammelt . Das Schreiben vom 20.11.07 blieb durch ein Versehen im Gericht liegen und wurde nach telefonischer Anfrage am 29.1.08 an den Kläger gesendet.

Sicher ist nur, dass beim Kläger eine Entgegnung der Bundesverwaltung auf das Schreiben vom 30.10.07 nicht vorliegt. Weiter ist aus dem Schreiben des Beklagten vom 18.2.08 [übersendet am 21.2.08 (angekommen 1.3.08)] die Entgegennahme nicht ersichtlich. Hat das Gericht die Prozessschrift vom 30.10.07 abgesendet? Wurde der Bundestagsverwaltung eine Frist für die Antwort gesetzt? Ob das Gericht diese Stellungnahme dem Beklagten mit einer Frist sich zu äußern zugestellt hat, ist dem Kläger nicht ersichtlich. Das Gericht hat am 09.10.07 und 20.11.07 Anträge auf Einsicht gemäß § 29 VwVfG verweigert. Deshalb ist Akteneinsicht nötig, um das durch die Akteneinsichtsverweigung entstandene Dunkel aufzuhellen.

Wie am 6.8.07 und 4.9.07 dokumentiert, erfüllt die Veröffentlichung von Nebeneinkünften das Abgeordnetengesetz noch nicht, insbesondere wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.7.07 nicht von allen MdBs erfüllt, d. h die Kläger MdB Peter Dankert (Anlage 12), MdB Friedrich Merz (Anlage 14), MdB Siegfried Kauder (Anlage 15), MdB Marco Wanderwitz, MdB Dr. Wolfgang Götzer (Anlage 18) und auch MdB Otto Schily ein unverbesserlicher Informationsfreiheitsgegner (Anlage 20 [vom 30.10.07] und Anlage K) verletzen weiterhin § 44 b (4) AbgG. Diese Dokumentation liegt dem Gericht vor.

Diese Rechtsverletzungen sind auch darauf zurückzuführen, dass der Bundestagspräsident vor Vorliegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4.7.07 entgegen der Bindung an Gesetz (Art. 20 GG (3)) die Veröffentlichung verweigerte ohne einstweilige Verfügung (10.3.06: Anlage 6). Nach der Verkündung des Urteils ließ der Bundestagspräsident durch Bundestagssprecher Christian Hoose verkünden "der Richterspruch sei überhaupt nicht als bindendes Urteil zu betrachten." Zu den Zweifeln an der Verbindlichkeit des Urteils sagte Staatsrechtler Battis (Prozessbevollmächtigter des Bundestages beim BVerfG): "Das ist einfach Unsinn." (Anlage 16)

Der Bundestagspräsident hat als Abgeordneter gegen die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten gestimmt und war auch befangen im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Anlage G). Weiter hat er zusammen mit der CDU gegen die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes gestimmt. Trotzdem verbietet die Bindung an das Recht (Art. 20 GG) Gesetzesverstöße und Aufrufe zur Sabotage von Entscheidungen des Verfassungsgerichtes. Hier den Bock zum Gärtner gemacht zu haben, schadet dem Anspruch des Volkes zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.

2 Jahre nachdem der Bundestagspräsident am 10.3.06 schrieb: "Daher beabsichtige ich, die Veröffentlichung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung auszusetzen." (Anlage 9) und 9 Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Preisträger der "Verschlossenen Auster" 2002 (Nachfolger 2007: Putin) MdB Otto Schily immer noch nicht veröffentlicht. Der Bundestagspräsident gibt immer neue "Aussetzungen".

Der zweifache "Big Brother" Preisträger Schily führte als Innenminister immer neue Überwachung der Bürger ein. Dabei wurde oft das Argument gebraucht: Wer nichts verbrochen hat hat nichts zu befürchten. Was hat eigentlich Schily zu verbergen, dass er sich gegen die beschlossenen und vom Verfassungsgericht nicht beanstandete Veröffentlichung seiner Nebentätigkeiten sträubt?

Der Deutsche Bundestag schrieb an den BfDI: "Zusammenfassend bleibt somit festzustellen, dass ein Recht auf Informationszugang im Bereich von Verhaltensregeln nicht besteht". Der BfDI schreibt am 3.1.08: "Ich teile diese Auffassung nicht".

Die Bundesverwaltung irrt am 18.2.08 und 8.11.07 wenn sie annimmt, dass die Veröffentlichung (von vorliegenden Angaben zur Nebentätigkeit) eine "parlamentarische" Aufgabe (wie z. B. Gesetzgebung) ist. Vielmehr ist diese "Umsetzung Verwaltungstätigkeit, die den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes unterliegt" (BfDI vom 3.1.08 an Bundestagsverwaltung). Leider hält die Bundestagsverwaltung am 18.2.08 am ihrer falschen Auffassung fest.

Völlig falsch ist es, wenn die Bundestagsverwaltung dem BfDI unterstellt "dass sich der BfDI eine Weiterentwicklung des Rechts auf Informationsfreiheit wünscht." Der BfDI erklärt die geltende Rechtslage, findet aber bisher kein Gehör. Der BfDI wartet die Entscheidung des Gerichts ab, bezüglich einer endgültigen Stellungnahme.

Die Bundestagsverwaltung weißt darauf hin, dass das Abgeordnetengesetz am 30. Juni 2005 und das IFG am 5. Juni 2005 jeweils in 3. Lesung beschlossen wurde um schließt daraus, dass das Abgeordnetengesetz das "jüngere" Gesetz sei. Das Bundesverfassungsgericht für aus (BVerfG, 2 BvE 1/06 Randnummer 2) "Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (AbgG) vom 18. Februar 1977 (BGBl I S. 297) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl I S. 326), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004 (BGBl I S. 835), wurde durch Art. 1 des Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482)..." Das IFG wurde am 17.12.04 in den Bundestag eingebracht (BT Drucksache 15/4493) und 2005 in den Ausschüssen sehr verändert. Da das Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes 2005 in den Beratungen keine Änderungen erfuhr ist das IFG faktisch das "jüngere" Gesetz.

Es kommt darauf an bestehende gesetzliche Regelungen, die einen vorsichtigen Paradigmenwechsel zum Menschenrecht des Informationszugangs bedeuten, umzusetzen und dabei auf Gesetzesbrüche (Anlage 6) und Aufrufe Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu sabotieren (Anlage 16) zu unterlassen.

104 Staaten haben bisher die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Deutschland konnte bisher nicht ratifizieren, da sich die Parlamentarier weigern Abgeordnetenbestechung [wirksam] strafbar zu machen. Ist das nicht schon peinlich genug, muss man wirklich auch noch schummeln bei der Veröffentlichung der Nebentätigkeiten?

In den USA werden "bestimmte Dokumente ... im Internet zu veröffentlicht". Dies ist kein Wunsch der Weiterentwicklung deutschen Rechts sondern hier dokumentiert die Bundestagsverwaltung ihre Unkenntnis des § 11 IFG das die Veröffentlichung von "geeigneten Informationen" vorsieht. Untersuchungen zeigen (z. B. Instituts für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) und des Berliner Vereins Zebral), dass das noch nicht durchgeführt ist. Die CDU war 2005 im Gegensatz zu konservativen Parteien in allen anderen zivilisierten Ländern zusammen mit dem Schutzpatron der Amtsschimmel dem damaligen Innenminister Schily gegen das Parlamentsgesetz IFG. Nach der Wahl 2005 führt sowohl der CDU Bundestagspräsident Lammert als auch die CDU geführte Bundesregierung den Willen des Bundestages bezüglich des IFG nur ungenügend aus.

Wie in der Klageschrift vom 1.6.07 dokumentiert ist der Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung ein Menschnenrecht des Zivilpaktes das nach Art. 59 Abs. 2 GG und auch deshalb sind Anwendung und Handhabung im Ausland relevant. Beispielsweise hat die amerikanische Bundesverwaltung 2007 21,4 Millionen Anträge bearbeitet, während es in er deutsche Bundesverwaltung 1265 Anträge waren.

International gesehen ist die (generelle) Akteneinsicht ein durch Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) und Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK, BGBl. 1952 Teil II S. 685) gesichertes Menschenrecht. Sowohl der EMRK als auch der IpbürgR sind Bundesrecht im Rang von Bundesgesetzen. Aus Art. 1 Abs. 2 GG (unverletzliche und unveräußerlichen Menschenrechte) Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG folgt die verfassungsrechtliche Pflicht, auch bei der Anwendung der deutschen Grundrechte die Europäische Menschenrechtskonvention in ihrer konkreten Ausgestaltung heranzuziehen. (BVerfG 2 BvR 1481/04).

Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher mehr als ca. 3 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Indien und China zugute. In Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland, Russland und 8 deutschen Bundesländern. Während in den USA jährlich ca. 21 Millionen Akteneinsichtsanträge bearbeitet werden sind es im Bund und NRW 2006 ca. 2000 und kleinen Bundesländern (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) einige Hundert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in Verfahren der 9 Bundestagsabgeordneten gegen die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten BVerfG, 2 BvE 1/06 am 4.7.2007 die Klagen abgewiesen und für Recht erkannt: "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." (BVerfG, 2 BvE 1/06, Randnummer 274). Dies ist jedoch in Deutschland - im Gegensatz zu meiner Heimat dem europäischen Raum der Freiheit - nicht verwirklicht (Beweis Anlagen 12 bis 20).

Der Bundestagspräsident duldet die Verletzung dieses Anspruch des Souveräns der Demokratie. Das Justiziariat der Bundestagsverwaltung versteigt sich 17.8.07 bei der Verteidigung zur tatsachenwidrigen Behauptung: "Zum Eintritt der Erledigung hat der Kläger keine Stellung genommen".

Ursprünglich war geplant einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zuzustimmen. Allerdings wird eine eventuelle Weiterführung der intransparenten Behandlung der Klage und das Schweigen der Bundestagsverwaltung zur fortgesetzten Verletzung der Veröffentlichung von Nebentätigkeiten ein Umdenken notwendig machen. Deshalb wird die Forderung nach einer mündlichen Verhandlung erwogen.

gez. Walter Keim

Anlagen:

Anlagen im Internett veröffentlicht und bei Gericht vorliegend:

  1. Verden/Köln/Berlin 16.03.2006: Staatsrechtler von Arnim: „Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert stellt offenen Gesetzesbruch dar.“ http://www.campact.de/nebenekft/pm060316 
  1. Angabe der Nebeneinkünfte von Rechtsanwalt und Notar MdB Peter Dankert (Internetabruf, 6.8.07): http://www.bundestag.de/mdb/bio/D/danckpe0.html
  2. Angabe der Nebeneinkünfte von Rechtsanwalt und Notar MdB Hans-Joachim Otto (Internetabruf, 6.8.07): http://www.bundestag.de/mdb/bio/O/otto_ha0.html
  3. Angabe der Nebeneinkünfte von Rechtsanwalt MdB Friedrich Merz (Internetabruf, 6.8.07): http://www.bundestag.de/mdb/bio/M/merz_fr0.html
  4. Angabe der Nebeneinkünfte von Rechtsanwalt MdB Siegfried Kauder (Internetabruf, 6.8.07): http://www.bundestag.de/mdb/bio/K/kaudesi0.html
  5. POLITIKER-NEBENEINKÜNFTE: Warum manche Anwälte schweigen dürfen. Nils Weisensee: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493577,00.html
  6. POLITIKER-NEBENEINKÜNFTE: Herr Lammert, bitte handeln! Hans Herbert von Arnim: http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,494370,00.html
  7. Angabe der Nebeneinkünfte von Rechtsanwalt MdB Dr. Wolfgang Götzer, CDU/CSU (Internetabruf, 6.8.07): http://www.bundestag.de/mdb/bio/G/goetzwo0.html
  8. Aufstellung der Schreiben, die mit Bundestagsverwaltung ausgetauscht wurden ergeben ca. 95 Seiten: http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-inhalt.htm
  9. MdB Otto Schily gibt Nebentätigkeiten aus Rechtsanwaltstätigkeit nicht an: http://www.bundestag.de/mdb/bio/S/schilot0.html (Internetabruf, 30.10.07)

 

Zusätzliche Anlagen:

  1. 16.01.08: Bundestagspräsidium stellt Pflichtverletzung bei Schily fest: http://www.markenpost.de/news_Bundestagspraesidium-stellt-Pflichtverletzung-bei-Schily-fest_24597.html


Entwicklung:

Antworten:

 

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