Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 16.12.2003
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, z. Hd. von Frau Thal:
Jahnstr. 32
D-70597 Stuttgart
Aktenzeichen: 521
Brief der Landesärztekammer vom 10.1.2003
Sehr geehrte Frau Thal,
im Brief vom 7.11.2002
wird die Weiterleitung meiner Berufsaufsichtsbeschwerde an den
Kammeranwalt vom 28.10.2002 http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm bestätigt. Am 10.1.2003 teilte die Landesärztekammer mit:
"Der Kammeranwalt ist ehrenamtlich tätig und daher nicht
in der Lage, die Post jeweils unmittelbar zu bearbeiten.
Sie werden von dort aus Nachricht erhalten. Wir bitten um etwas
Geduld."
Nun habe ich mehr als ein Jahr lang Geduld gehabt. Leider hat der Kammeranwalt auch nach einem Jahr bisher die Annahme dieses Schreibens nicht bestätigt. Deshalb möchte ich fragen, ob der Kammeranwalt die Annahme bestätigen wird und mit welcher Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
Dies ist eine Frage der Transparenz und im weiteren Sinne auch eine Frage der Informationsfreiheit und des Rechts Antworten innerhalb angemessener Zeit zu bekommen.
Nachdem auch die Schweiz: http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/gesetzgebung/oeffentlichkeitsprinzip.html, Serbien http://www.yumediacenter.com/english/mom/2003/7/m280703e.html#vest1. Macedonia und Montenegro schon Regierungsentwürfe für die Informationsfreiheit (einschließlich Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) in der parlamentarischen Beratung haben, konkurriert Deutschland (im Bund und 12 Bundesländern, darunter Baden-Württemberg) mit Luxemburg, Kroatien und Montenegro um den letzten Platz in Europa.
Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights vom Kammeranwalt respektiert werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Who invites the Human Right
Commissioner to Germany: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
Human Right violations in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
Wer trägt die Verantwortung, dass
Patientenrechte defizitär sind: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail
Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Nazi law and no end: http://wkeim.bplaced.net/files/de_legal_advice_law_overview.htm
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung.