English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 2.5.08


Landtag Rheinland-Pfalz
Der Bürgerbeauftragte
Postfach 3040
D-55020 Mainz


Betreff: Unzureichende Antwort des Ministeriums für Justiz: Petition E 72/08 I.1.1

Ihr Brief vom 28.4.08, Ihr Zeichen E 72/08 I.1.1 Schö/hein   

Sehr geehrter Herr Galle,  

ich beziehe mich auf die anzureichende Antwort des Ministeriums für Jusitiz und fordere eine Bescheidung des Landtages mit Bezug auf meine Petition E 72/08 I.1.1 vom 20. 12. 2007 und meine Briefe vom 25.3.2008 an Ministerium für Justiz, Gerichtspräsidentin Wolf und Sie.

Wie ich Ihnen schon am 25.3.2008 mitgeteilt habe ist das Petitionsrecht ein Grundrecht nach Artikel 17 GG, das eine Behandlungspflicht mit Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung und Bescheidung (BVerfGE 2, 225 <230> [= 1 BvR 162/51] vom 22. April 1953 und 1 BvR 1553/90 vom 15.5.92) beinhaltet. Das Parlament in Rheinland-Pfalz ist nach Artikel 1 (3) GG verpflichtet dieses Grundrecht zu achten. Die Respektierung des Petitionsrechts kann durch den Rechtsweg erzwungen werden.

„Unser Zeitalter ist das eigentliche Zeitalter der Kritik, der sich alles unterwerfen muß.
Religion, durch ihre Heiligkeit, und Gesetzgebung durch ihre Majestät, wollen sich gemeiniglich
derselben entziehen. Aber alsdann erregen sie gerechten Verdacht wider sich und können
auf unverstellte Achtung nicht Anspruch machen, die die Vernunft nur demjenigen bewilligt,
was ihre freie und öffentliche Prüfung hat aushalten können.“
(Immanuel Kant, Kritik der reinen Vernunft, Riga 1781, Vorrede zu ersten Ausgabe)

Zwar sind die Deutschen Majestäten und Heiligkeiten losgeworden, aber die Justiz und Justizministerien herrschen und drohen, d.h. stellen sich weiterhin über einen rationalen Dialog. Ist der Bürgerbeauftragte so naiv, das nicht zu durchschauen?

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim

Antwort:

 

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