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Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".

UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der Meinungsfreiheit 2004

Englishin English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-ccpr-de.htm

Betreff: Wann wird Bayern das Menschenrecht Informationszugang inkl. IFG einführen?
Von: Walter Keim <wkeim@broadpark.no>
Datum: Thu, 10 Mar 2011 11:18:49 +0100
An: "Georg Schmid (CSU Landtag)"
CC: Ministerpräsident Stefan Mappus BW, <csu@csu-landtag.de>, kontakt@fdp-fraktion-bayern.de, kontakt@fdp-fraktion-bayern.de, <info@gruene-fraktion-bayern.de>, info@die-linke-bayern.de

An den
Vorsitzenden der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag

Maximilianeum, D-81627 München

Betreff: Wann wird Bayern das Menschenrecht Informationszugang inkl. IFG einführen?

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Schmid,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 9.4.2009.

Sie geben die festen Überzeugung der CSU-Landtagsfraktion zum Ausdruck, dass ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kein Beitrag zu einem angemessenen Nutzen für die Bürger ist.

Das wird begründet mit Erfahrungen im Ausland, bestehenden Zugangsrechten und dass es den Bürgerinnen und Bürgern durchaus zumutbar ist, der Behörde den Grund ihres Begehren mitzuteilen.

Meine Petition P II/VF.0993.15: "Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen" (Anlage 1) wurde abgelehnt. Ich habe ausführlich dargelegt warum ich Zugang zur Begründung möchte (Anlage 2). Trotzdem hat sowohl der Landtag als auch das Innenministerium und das Justizministerium Akteneinsicht abgelehnt.

Wollen Sie das wirklich verteidigen? Dies wird nun dem Deutschen Institut für Menschenrechte (Anlage 3) und dem Menschenrechtsbeauftragten des Europarates übermittelt werden (Anlage 4). Darin ist auch dokumentiert, dass der Informationszugang ein Menschenrecht des Zivilpaktes und der Europäischen Konvention für Menschenrechte ist. (Anlage 8)

Das Bündnis für Informationsfreiheit für Bayern hat Beispiele von Informationsanfragen in Bayern (HU, TI, Mehr Demokratie) und anderen Bundesländern aufgezeigt (Anlage 5).

14 bayrische Städte haben Informationsfreiheitssatzungen (Anlage 6) Bad Aibling auf Vorschlag der CSU. München wird an den Landtag herantreten, das in ganz Bayern zu verwirklichen.

Bayernleaks und Stuttgart21Leaks zeigen das zunehmende Interesse für Behördendokumente im Informationszeitalter.

Der damalige Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 14.5.2008 auf die Frage: "Offenheit gegenüber Bürgern ist nicht gerade Tradition in den Behörden." geantwortet: "Da muss sich etwas ändern." (Anlage 7).

Genau das ist das Problem: Soll eine obrigkeitsstaatliche Tradition dem Bürger- und Menschenrecht Informationsfreiheit im Wege stehen?

Mehr als 80 Länder haben Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. In Europa fehlt ein Informationsfreiheitsgesetz neben Bayern im Wesentlichen nur noch in Weißrussland. Nachdem die wirtschaftlich aufstrebenden BRIC Staaten Indien 2005, China 2008, Russland 2010 und Brasilien 2011 den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gesetzlich geregelt haben, fehlt im Wesentlichen nur noch Afrika und der Nahe Osten. Das ist auch deshalb wichtig, weil die UN Konvention gegen Korruption zwar in mehr als 158 Staaten ratifiziert ist, nicht aber in Deutschland.

Die Informationsfreiheit hat in den vergangenen Jahrzehnten einen Siegeszug ohne gleiches erzielt. Diese Tatsachen sprechen eine überzeugende Sprache. Woher hat eigentlich die CSU negative ausländische Erfahrungen her?

Wie lange noch will sich die CSU dieser unumgänglichen Entwicklung und der Zukunft verschließen? Wann wird den Bürgern das Menschenrecht Informationszugang zugestanden?


Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/

Anlagen:

  1. Petition P II/VF.0993.15: Vorschläge des Menschenrechtskommissars in Bayern umsetzen: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_ba-m.htm
  2. Antrag auf Akteneinsicht und Abschlag zur Petition P II/VF.0993.15: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_ba-m.htm#ergebnis
  3. Informationsfreiheit fehlt im Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Zivilpaktes: http://wkeim.bplaced.net/files/if-dimr-pbt.htm
  4. Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch deutsche Parlamente: http://wkeim.bplaced.net/files/coe_resultat.htm
  5. (In)transparenz in Bayern, Tranparenz in anderen Ländern: http://www.informationsfreiheit.org/3963.html
  6. In diesen bayerischen Kommunen gibt es eine Informationsfreiheits-Satzung: http://www.informationsfreiheit.org/5640.html#c23298
  7. Süddeutsche Zeitung: "Offenheit gegenüber Bürgern ist nicht gerade Tradition in den Behörden." - Horst Seehofer: "Da muss sich etwas ändern.": http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucherminister-seehofer-im-gespraech-die-behoerden-muessen-offener-werden-1.198527-2
  8. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
Entwicklung:
Informationsfreiheit in Europa


Ratifikation der UN Konvention gegen Korruption



Am 09.04.2009 08:44, schrieb Georg Schmid (CSU Landtag):

CSU-Landtag

 

 

 

 

 

 Informationsfreiheitsgesetz

hier: Ihre E-Mail vom 30.03.2009

 

 

Sehr geehrter Herr Keim,

 

ich bedanke mich für Ihre o. g. E-Mail, in der Sie den Bayerischen Landtag unter Hinweis auf die Rechtslage in anderen Ländern auffordern, ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen.

 

Die CSU-Landtagsfraktion und federführend ihr Arbeitskreis für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz haben sich mit dieser Frage bereits wiederholt eingehend befasst und dabei auch die Erfahrungen aus anderen Ländern ausgewertet.

 

Nach sorgfältiger Abwägung der wesentlichen Argumente für und gegen ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass hierfür kein Bedürfnis besteht, da bereits nach der geltenden Rechtslage umfangreiche Zugangsrechte zu Informationen vorhanden sind.

Die Erkenntnisse aus anderen Ländern zeigen, dass ein Recht auf freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen, das zur Wahrung schutzwürdiger Interessen durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen eingeschränkt werden muss, im Ergebnis zu keiner spürbaren Verbesserung der Aktenöffentlichkeit führt.

Die Umkehr des Regel-/Ausnahme-Verhältnisses weckte bei den Bürgerinnen und Bürgern vielmehr Erwartungen, die sich bei der Anwendung des Gesetzes in der Praxis nicht erfüllten. Der Schutz der Privat-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der öffentlichen Belange muss aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt gewahrt bleiben. Der bayerische Gesetzgeber wäre daher gehalten, eine Reihe von Ausnahmetatbeständen zu formulieren, die das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu Informationen erheblich einschränkten.

Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage läge der Vorteil für den Anspruchsteller also im Wesentlichen nur darin, dass nicht er sein Interesse an der konkreten Akteneinsicht, sondern die öffentliche Stelle die Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahme darlegen müsste. Wir sind jedoch der Auffassung, dass es den Bürgerinnen und Bürgern durchaus zumutbar ist, der Behörde den Grund ihres Begehren mitzuteilen, zumal die Umkehr des Regel-/Ausnahmeverhältnisses – wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen – zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt, der unseren Bestrebungen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung des Rechts zuwiderliefe.

Schließlich führte ein solches Gesetz auch nicht – wie vielfach behauptet – zu mehr Transparenz und Übersichtlichkeit, da die Regelungen eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes neben, nicht an die Stelle bereits bestehender Zugangsrechte treten würde.

 

Sehr geehrter Herr Keim, ich bedanke mich nochmals für Ihren wertvollen Beitrag und hoffe, dass ich Ihnen unsere Überlegungen näherbringen konnte. Seien Sie versichert, dass der CSU-Landtagsfraktion eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung auch in Zukunft ein besonders wichtiges Anliegen sein wird. Ein Gesetz, bei dem der zu erwartende Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger steht, ist hierzu nach unserer festen Überzeugung jedoch kein Beitrag.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

 

Georg Schmid MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag

Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126-2220, Telefax: 089/4126-1477

Internet:
www.georg-schmid.de
www.csu-landtag.de


-- 
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/