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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8.6.05

Bundesrat
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D-10117 Berlin

E-Mail: bundesrat@bundesrat.de

Kopie: EU Kommission, EU Parlament, EU Council, Europarat, OSZE, OECD und Vereinte Nationen


Betreff: Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes, Plenarsitzung 8. Juli 2005   

Sehr geehrte Damen und Herren,  

die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Dieses Bürgerrecht wird im Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 60 Staaten der Welt verwirklicht. In vielen Staaten ist dieses Grundrecht in der Verfassung verankert.

Deutschland ist (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) bisher das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) für Bürger.

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

In Deutschland wird ein Informationsfreiheitsgesetz seit 1998 von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien versprochen. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz selber erarbeitet und am 17. Dezember 2004 (BT Drs. 15/4493) in den Bundestag eingebracht. Am 3.6.05 wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen (Plpr 15/179). Dieses Gesetz ist nur für die Bundesverwaltung und daher nicht zustimmungspflichtig und wurde am 8.6.05 auf die Tagesordnung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten für den 21.6.05, des Ausschusses für Umwelt 23.6.05 und des Rechtsausschusses 22.6.05 gesetzt. Voraussichtlich erfolgt die Beratung (Drucksache 450/05) im Plenum des Bundesrates am 8. Juli 2005.

Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004) und Serbien (2004) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.

CSU Hinterwäldler Zeitlmann spricht sich gegen das Informationsfreiheitsgesetz aus ohne jegliche Sachkenntnis und unterstützt damit den "Aufstand der Amtsschimmel". Die Frankfurter Rundschau online berichtet am 7.6.05, dass der "IFG-Vorstoß wohl chancenlos" ist in Bundesrat. Das Gesetz wird von der CDU/CSU als überflüssig angesehen und ein CDU Mann mit der Bemerkung zitiert: "Das Gesetz wird beerdigt". Die Entscheidung des Bundesrates wird zeigen, ob die FDP es wirklich ernst meint mit ihrer Unterstützung des Informationsfreiheitsgesetzes und Bürgerrechten.

Stellen Sie das Bürgerrecht der Informationsfreiheit über parteipolitische Überlegungen, damit endlich auch im Bund das Menschenrecht der Informationsfreiheit respektiert wird. Damit wird Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung finden und vermeiden hinter Bananenrepubliken zurückzufallen und zum Schandfleck der zivilisierten Staaten zu werden.

Ich sehe Ihrem Entschluss entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach Deutschland ein:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm 
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? :
http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm

Kopie: Deutscher Presserat, Oberverwaltungsgericht Berlin 1 L 42.05, Parlaimentary Ombudsman, Sweden

Antwort:

 

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