Subject: Re: Akteneinsicht LBGÄ Nr. 02/05 |
From: Walter Keim |
Date: Sun, 03 Jul 2005 21:00:37 +0200 |
To: "Oestreicher, Bernhard
(Justizministerium)" |
CC: "'(...)@laek-bw.de'" <(...)@laek-bw.de> |
Sehr geehrter Herr Oestreicher,
ich danke Ihnen für die Zusendung des Beschlusses zur
Akteneinsicht http://wkeim.bplaced.net/files/050615lbw.pdf
ab 1.7.05 aufgrund § 406e StPO.
Bezugnehmend auf § 406e Abs. 5 StPO: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__406e.html
"(5) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können dem
Verletzten Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt
werden; die Absätze 2 und 4 sowie § 478 Abs. 1 Satz 3 und 4
gelten entsprechend."
Dabei möchte ich auch auf meine Brief vom 19.7.00 http://wkeim.bplaced.net/files/000719dg.htm
hinweisen. (siehe Punkt 9 der Berufsaufsichtsbeschwerde vom
29.10.02: http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm
)
Ich möchte anregen die Akteneinsicht in der 2. Hälfte im Juli
vorzunehmen, da ich zu dieser Zeit in Schwaben bin und damit die
im Beschluss erwähnte Zusendung durch die Post nicht nötig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Complaint against German scandal press: http://wkeim.bplaced.net/files/050530dp-en.htm
Senate (Bundesrat) plans to stopp Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/files/0506bundesrat-en.htm
OSCE will monitor access to public documents: http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Who invites the Human Right Commissioner to Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Why are Patients Rights insufficient? : http://wkeim.bplaced.net/accusation.htm
Oestreicher, Bernhard (Justizministerium) wrote:
Ihr Schreiben vom 05.05.2005
Unser Zeichen: LBGÄ Nr. 02/05
Sehr geehrter Herr Keim,
im Auftrag des Herrn Vorsitzenden des Landesberufsgerichts für Ärzte komme
ich heute zurück auf Ihr Gesuch um Akteneinsicht. Wie ich Ihnen bereits
mitgeteilt habe, wird Ihr Antrag in der nächsten Sitzung des
Landesberufsgerichts für Ärzte am 17.09.2005 behandelt. Zur Vorbereitung
dieses Termins werden die Akten im Juni und Juli hier unbedingt benötigt.
Eine Akteneinsicht ist deshalb derzeit nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Oestreicher
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