Subject: Re: Akteneinsicht LBGÄ Nr. 02/05
From: Walter Keim
Date: Sun, 03 Jul 2005 21:00:37 +0200
To: "Oestreicher, Bernhard (Justizministerium)"
CC: "'(...)@laek-bw.de'" <(...)@laek-bw.de>


Sehr geehrter Herr Oestreicher,

ich danke Ihnen für die Zusendung des Beschlusses zur Akteneinsicht http://wkeim.bplaced.net/files/050615lbw.pdf ab 1.7.05 aufgrund § 406e StPO.

Bezugnehmend auf § 406e Abs. 5 StPO: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__406e.html

"(5) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können dem Verletzten Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden; die Absätze 2 und 4 sowie § 478 Abs. 1 Satz 3 und 4 gelten entsprechend."

Dabei möchte ich auch auf meine Brief vom 19.7.00 http://wkeim.bplaced.net/files/000719dg.htm hinweisen. (siehe Punkt 9 der Berufsaufsichtsbeschwerde vom 29.10.02: http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm )

Ich möchte anregen die Akteneinsicht in der 2. Hälfte im Juli vorzunehmen, da ich zu dieser Zeit in Schwaben bin und damit die im Beschluss erwähnte Zusendung durch die Post nicht nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Complaint against German scandal press: http://wkeim.bplaced.net/files/050530dp-en.htm
Senate (Bundesrat) plans to stopp Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/files/0506bundesrat-en.htm
OSCE will monitor access to public documents: http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Who invites the Human Right Commissioner to Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Why are Patients Rights insufficient? : http://wkeim.bplaced.net/accusation.htm



Oestreicher, Bernhard (Justizministerium) wrote:

Ihr Schreiben vom 05.05.2005
Unser Zeichen: LBGÄ Nr. 02/05

Sehr geehrter Herr Keim,
im Auftrag des Herrn Vorsitzenden des Landesberufsgerichts für Ärzte komme
ich heute zurück auf Ihr Gesuch um Akteneinsicht. Wie ich Ihnen bereits
mitgeteilt habe, wird Ihr Antrag in der nächsten Sitzung des
Landesberufsgerichts für Ärzte am 17.09.2005 behandelt. Zur Vorbereitung
dieses Termins werden die Akten im Juni und Juli hier unbedingt benötigt.
Eine Akteneinsicht ist deshalb derzeit nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Oestreicher



 

Entwicklung:

[Berufsgerichtsverfahren]    [Kritik der Patientenrechte in Deutschland]      [Patientenrechte in Europa]    [Petitionen]         [Informationsfreiheit]     [Verwaltungsstreitsache]     [Zurück zur Homepage