in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 10. 10. 2005
Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1-3
D-65183 Wiesbaden
Betreff: Aktenzeichen I A 3 - 03496/16
Betreff: Petition Verabschiedung von einem
Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrter Herr v. Unruh,
Ich danke Ihnen, meinen Brief vom 31.7.05 eingegangen 29.8.05 am 31.8.05 den Fraktionen im Landtag weitergeleitet zu haben.
Da sowohl das Land Rheinland-Pfalz als auch Mecklenburg-Vorpommern solche Schreiben als Petitionen angenommen haben, habe ich aufgrund meiner Untersuchungen das in Artikel 14 der hessischen Verfassung garantierten Petitionsrechtsrechts aufgespürt und die Petition vom 20.9.05 eingereicht. Bisher haben 8 Bundesländer solche Petitionen akzeptiert.
Leider kann ich Ihrem Brief vom 27.9.05 zu meiner Überraschung nicht entnehmen, dass die Petition vom 20.9.05 als Petition angenommen wurde, was eine Antwort garantiert.
Dabei bin ich mir im Klaren darüber, dass der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.08.2000 (Drucksache 15/1474) am 18. Oktober 2001 der Entwurf mit Mehrheit der CDU- und FDP-Abgeordneten abgelehnt wurde.
Allerdings sehe ich aus der Diskussion, dass in der Zwischenzeit viele neue Tatsachen aufgetaucht sind, beispielsweise, dass nun mehr als 60 Staaten in der Welt (darunter der Bund) solche Gesetze verabschiedet haben. Auch der Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit wurde damals nicht diskutiert und der Regierung zur Stellungnahme vorgelegt.
Dabei lege ich als Europäer auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Informationsfreiheit in Artikel 42 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.
Deshalb sehe ich der Bearbeitung meiner Petition vom 20.9.05 als Petition entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach
Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? : http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?)
Anlage:
Antworten:
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.