in English: http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 10. Oktober 2005
Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
D-01067 Dresden
Betreff: Petition Verabschiedung von einem
Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf meine Petition vom 19.10.05 und möchte darüber informieren, dass ich keine Bestätigung der Entgegennahme erhalten habe.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, falls Sie diese Petition nicht erhalten haben, damit ich sie noch einmal senden kann. Diese Petition über die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes wurde schon von 8 von 10 angeschriebene Bundesländern angenommen.
Ich sehe Ihrer Mitteilung entgegen.
Dabei lege ich als Europäer auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Informationsfreiheit in Artikel 42 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach
Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? : http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?)
Anlage:
Antworten:
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.