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Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am Besten informiert ist. (Benjamin Disraeli)

Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

English in English: http://wkeim.bplaced.net/files/070102bp-en.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8. 1. 2007


Bundespräsident
Bundespräsidialamt z. Hd. von Referatsleiter Professor Pieper
Spreeweg 1
D-10557 Berlin

Copy: Commissioner for Human Rights Council of Europe, EU Commission, EU Parliament, EU Council, OSCE, OECD, PACE and UN

Betreff: Akteneinsicht: Bietet der Bundespräsident die Gewähr sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen? Warum wurde Verbraucherinformationsgesetz gekippt und damit den Bürgern das Menschenrecht auf Informationszugang verwehrt?   

 

Sehr geehrter Herr Professor Pieper, 

Ich beziehe mich auch auf meinen eingeschriebenen Antrag auf Akteneinsicht vom 2.12.06, in den Brief des Bundespräsidenten an die Bundesregierung vom 21.11.06, da ich nicht sehen kann eine Antwort bekommen zu haben.

Nach § 7 (5) IFG ist die Information dem Antragsteller "unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen." Dies ist für den Antrag vom 2.12.06 jedoch nicht geschehen. Was hat das Präsidialamt zu verbergen?

Das Bundeskanzleramt teilt bezüglich des Antrages auf Akteneinsicht in den Brief der Bundesregierung an den Bundespräsidenten vom 4.12.06 mit, dass hierfür gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Bundespräsident zuständig ist. Ich beantrage deshalb auch Akteneinsicht gemäß dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG, BGBl. I S. 2722) in den Brief des Präsidialamtes an die Bundesregierung/Bundestag/Bundesrat vom 4.12.06, da die Offensichtlichkeit eines Verstoßes gegen die Verfassung bisher nicht öffentlich aufgezeigt wurde. Das Verfassungsgericht verhandelt in der Regel öffentlich und macht seine Entscheidungsgründe auf jeden Fall öffentlich zugänglich.

Das Bundeskanzleramt teilt am 2.1.07 mit: "Federführende Behörde im Sinn des § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG ist nicht das Bundeskanzleramt. Die Entscheidung über die Herausgabe der begehrten Information obliegt ausschließlich dem Bundespräsidialamt als Initiator des in Rede stehenden Schriftwechsels".

In der Presseveröffentlichung des Bundespräsidialamtes vom 8.12.06 steht: "Damit fügt sich das Gesetz in die Grundkonzeption der geltenden Informationsfreiheitsgesetze (u. a. Umweltinformationsgesetz vom 22. 12. 2004 und Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5. 9. 2005) ein, die nicht darauf abstellen, dass die informationspflichtige Stelle sachlich zuständig ist, sondern allein darauf, ob bei einer Stelle entsprechende Informationen vorhanden sind"

Die Information was das Bundeskanzleramt an das Bundespräsidialamt geschrieben hat liegt offensichtlich vor. Sind Ihre politischen Ambitionen größer als Ihre juristische Kompetenz?

Das durch das Verbraucherinformationsgesetz verfolgte Ziel, als Konsequenz aus den Lebensmittelskandalen der letzten Zeit die Informationsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen, ist aber aktueller denn je und bedarf weiterhin dringend einer möglichst umfassenden Regelung.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt.

In ca. 70 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Weitere ca. 40 Staaten haben dieses Menschenrecht gesetzlich verankert. Damit ist dieses Menschenrecht in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt realisiert das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist.

Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Artikel 46 der Konvention für Menschenrechte lautet "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Damit ist das Menschenrecht des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Deutschland juristisch durchsetzbar. Das gilt sowohl für Informationen über Lebensmittel als auch Briefe des Bundespräsidenten.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim
Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm 

Kopie: Bundeskanzlerin, Bundestagspräsident, Bundesrat, Bundestagsabgeordnete, Verbraucherkommission, foodwatch, Verbraucherzentrale, Deutscher Presserat, Deutsche Presse, TV Stationen, Kopien auch an 8 Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze

Anlage:

  1. Brief vom 2.1.07 des Bundeskanzleramtes an Walter Keim, Ref. 115 - 02802-In1/06/00038/Kei: Schriftwechsel Ausfertigung und Verkündung des Verbraucherinformationsgesetzes: http://wkeim.bplaced.net/files/Keim020107-PDF.pdf
  2. Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
  3. 11. April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04.  ECHR decision to communicate freedom to receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
  4. 10. July 2006: Sdruženi Jihoceské Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03 , Decision of  ECHR Admissibility of Access to information.http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1.en.html
  5. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

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