Sehr geehrter Herr Plantiko,
ich habe am 4.2.2004 beim Verwaltungsgericht Berlin geklagt:
http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm u.a. wegen
fehlender Antwort auf Petition über vom 21.12.2001:
http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm und Mangel der
Kentnisnahme/Annahmebestätigung der Petition vom 21.12.2003 über
Menschenrechte:
http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
Am 9.5.2005 ist mir das Urteil des Verwaltungsgerichts zugegangen:
http://wkeim.bplaced.net/files/vg-urteil.pdf
Aus meiner Aktivistperspektive sieht das so aus, dass das
Verwaltungsgericht, das in Europa selbstverständliche Menschenrecht der
Informationsfreiheit (
http://wkeim.bplaced.net/files/050513bt.html)
und die Bürgerrechte einer begründeten Antwort innerhalb angemessener
Zeit nicht respektiert, wohl weil das so üblich ist bei der deutschen
Justiz.
Als "Fachidiot" des Informationsfreiheitskampfes, habe ich wenig
Kenntnis der deutschen Justiz und weiss nicht so recht was das Urteil
bedeutet und noch weniger welche rechtlichen Schritte möglich sind. Aber
ein Ziel kann sein, dass der inner staatliche Rechtsweg beschritten
wird, um in der Lage zu sein an den Menschenrechtsausschuss der
Vereinten Nationen zu klagen. Ich verstehe es so, dass beim
Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang besteht.
Sind Sie interessiert dieses Verfahren vor dem Oberwaltungsgericht zu
vertreten, mit dem Ziel, dass dadurch eine Verfassungsbeschwerde (von
mir, wie hier:
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm) eingereicht wird?
Im
http://www.prozesskostenrechner.de/ errechne ich Gerichtsgebühren
EURO 657 für EURO 12000.- Streitwert für die erste Instanz: Muss ich das
bezahlen, wenn die Streitsache verloren geht(womit ich rechne)?
Für die Berufung mit Anwalt kommen Gesamtkosten von 2.607,65 € falls der
Streitwert wieder 12000.- Euro ist. Stimmt diese Berechnung?
Der Streitwert ist 4 mal so gross, wie ich gerechnet habe: Ist eine
Anfechung des Beschlusses erfolgsversprechend?
Natürlich habe ich noch mehrer Fragen und würde Sie deshalb gerne um
Ihre Telefonnummer bitten und einen Zeitpunkt an dem Sie meinen Anruf
entgegennehmen können.
Mit freundlichen Grüßen