Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 5.4.2002


An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart


Petition 13/00598


Sehr geehrter Herr Döpper,

ich danke Ihnen für die Zusendung der Entscheidung des Landtages über die Petition 13/598.

Das Petitionsverfahren ist abgeschlossen und die offen gebliebenen Fragen der Verbesserung der Rechtsstellung der Patienten werden deshalb gegenüber dem Sozialministerium http://home.broadpark.no/~wkeim/petition3_smb.htm, der WHO und der EU weiterverfolgt.

Anlässlich dieser Petition hat das Sozialministerium in Ausübung der Rechtsaufsicht auf Versäumnisse hingewiesen. Da mir gegenüber bisher nur das Versagen der Rechtsaufsicht des Sozialministeriums (Schreiben an mich vom 16.10.01: http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm) sichtbar ist, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel zwischen dem Petitionsausschuss und dem Sozialministerium. Damit könnte auch für mich das Beurteilen der Chancen der vom Petitionsauschuss angestrebten Erreichens einer in Zukunft verbesserten Sachbearbeitung der Bezirksärztekammer, Landesärztekammer und des Sozialministeriums möglich werden. Dabei berufe ich mich dabei auf Artikel 19 (2) des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/ (BGBl. 1973 II S. 1534) und die Interpretation des Special Rapporteur der UN: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm.

Dies ist ein offener Brief, der im Internet publiziert ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition3_pa.htm.
 

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim
Support Freedom of Information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

Der Petitionsauschuss am 9.4.02 lehnt die Einsicht ab. Die Antwort des Sozialministeriums zeigt warum: Alles ist nur wortwörtlich abgeschrieben.


Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit folgender Email an das Sozialministerium Baden-Württemberg, Abteilung 5: Gesundheitswesen (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das in der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung die Aufgabenbereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst und Gesundheitsinformationen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen. Die Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen (Bundes-)Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligte Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen.

(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert und ergänzt werden).

PS: Auf diese Seite können Sie gerne linken. Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der von mir gegebenen Informationen.

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