Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)

Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der Meinungsfreiheit 2004



Englishin English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/foi-ngo.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 8. 2. 2012

GP Forschungsgruppe
Institut für Grundlagen- und Programmforschung
Nymphenburgerstr. 47
D-80335 München

Kopie: Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, da sie im Scheinwerfer 54 so zitiert wird: "Auch wir wollen von den guten Beispielen aus anderen Ländern lernen." Mein Rat: "TI Deutschland sollte seine Maßstäbe internationalen Standards anpassen."
Kopie: Transparency, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Aktionsbündnis Informationsfreiheit für Bayern, Greenpeace, Humanistische Union, netzwerk recherche, Mehr Demokratie


NATIONALER INTEGRITÄTSBERICHT DEUTSCHLAND aus internationaler Sicht: Sollte der Maßstab justiert werden?

 

Zusammenfassung: Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern (Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere Republik von Transparency Deutschland). Außerdem sollte die Unabhängigkeit der Justiz gemäß internationalen Normen gestärkt werden.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf den Nationalen Integritätsbericht Deutschland 2012 (NIS) und möchte die Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere Republik aus internationaler Sicht kommentieren und vorschlagen den Maßstab für die Beurteilung internationalen Standards anzupassen. Zusätzlich wird die Theorie und Praxis international der Unabhängigkeit der Justiz (Gewaltenteilung) skizziert.

Das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Zivilpakt, Europäische Konvention für Menschenrechte) wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.

Vor ca. 10 Jahren zeichnete sich ab [Quelle G: Verabschiedet sich Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz? Quelle H: Bananenrepublik Deutschland], dass Deutschland sich bei Informationsfreiheitsgesetzen in Europa auf eine Schlusslichtposition zubewegt.

Aus internationaler Sicht ist das Verbesserungspotenzial bei Informationsfreiheit, Transparenz und Antikorruptionsregeln dramatisch:
  1. 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/). 
  2. Mehr als 115 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über VIG und UIG hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
  3. Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland [Quelle A].
  4. Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern [Quelle B, Quelle C].
  5. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption ratifiziert hat [Quelle D].
51 Staaten sind der Open Government Partnership (OPG) für transparente rechenschaftspflichtige Regierungen beigetreten. Die multilaterale OGP-Initiative möchte Regierungen dazu bringen, sich konkret zu verpflichten, transparenter zu arbeiten, die Bürger stärker einzubinden, Korruption zu bekämpfen und verstärkt neue Technologien zur Unterstützung der Regierungsarbeit einzusetzen. Obwohl Deutschland noch mehr als die anderen 51 Staaten Hilfe für mehr Transparenz nötig hätte, nimmt Deutschland nicht teil.

Die UN, OSZE und AOS in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004 bestätigen, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist: [Quelle I]:

„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert."

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verstößt gegen das Prinzip der der größtmöglichen Offenlegung. 5 Bundesländer haben keine Informationsfreiheitsgesetze.

Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt) bestätigt [Quelle J):

"18.   Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body, regardless of the form in which the information is stored, its source and the date of production."
"19.   (...) States parties should also enact the necessary procedures, whereby one may gain access to information, such as by means of freedom of information legislation."

Das Menschenrechtskomitee der UNO (UN Human Rights Committee) entschied dass Artikel 19 (2) des Zivilpaktes ein individuelles Recht von Individuen und Presse enthält, behördliche Informationen zu bekommen, ohne ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. Beschwerde Nr. 1470/2006 Toktankunov v. Kyrgyzstan, Quelle L).

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Artikel 10 der Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) hat sich weiterentwickelt und umfasst den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung für "watchdogs" Funktion und Rolle wie Presse, NGOs und Historiker: [Quelle M].

Obwohl die herrschende (juristische) Meinung den Menschenrechtscharakter des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung verschweigt (Anlage N) hat auch in Deutschland der erste Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (mit Hinweis auf die Verfassung Brandenburgs), der Grundrechte-Report 2006 ("Ein Hauch von Transparenz. Das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes") und das Jahrbuchs Informationsfreiheit 2010 ("Informationsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, dessen Durchsetzung in der Praxis vielfach auf Grenzen stößt") das aufgegriffen. Es wird vorgeschlagen an das Menschenrechtskomitee der UNO bezüglich der des Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Zivilpaktes zu schreiben (Anlage 1). Auch gibt es Pläne den Gesetzesrang des Zivilpaktes zu nutzen (Anlage 2).

Mangelnde Transparenz ist die Spitze des Eisbergs fehlendes Rechts auf eine gute Verwaltung in vielen Bereichen. Das Recht auf eine gute Verwaltung gemäß z. B. Empfehlung 1615 (2003) der Parlamentarische Versammlung des Europarates und Empfehlung Rec(2007)7 über gute Verwaltung des Europarates oder auch Charta der Grundrechte der Europäischen Union gegenüber der EU umfasst das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit, Akteneinsicht und Ombudsmann.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates im Bericht CommDH(2007)14 unter anderem vorgeschlagen, Verwaltung und Justiz in internationalem (Menschen-)Recht zu schulen [Quelle E]. Die Weigerung Bayerns das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung auch nur zu erwägen [Quelle F], unterstreicht wie richtig dieser Vorschlag ist.

Deshalb schlage ich vor, diesen Bedarf bei zukünftigen Beurteilungen zu berücksichtigen.

Über die Unabhängigkeit der Justiz schreibt NIS:

"Im Prinzip haben die Landesregierungen die Möglichkeit, bei Auswahlverfahren von Bewerbern bestimmte
Richter auszuwählen, die Richter über Benotungssysteme zu steuern und somit Entscheidungen über
Beförderung und Beurteilung von Richtern zu treffen sowie bei Entscheidungen über Ausstattung von
Gerichten und Staatsanwaltschaften Einfluss auszuüben. (...)
Es herrscht formal ein Spannungsverhältnis zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und der Dienstaufsicht.
(§ 26 DRiG, § 97 GG) Für den Richter besteht bei Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit die
Möglichkeit, gegen die Dienstaufsicht Widerspruch einzulegen."

Dieser Einfluss der Exekutive auf Richter und Justiz ist fast einmalig in Europa und erfüllt nicht internationale Normen des Europarates (Empfehlung Nr. R (94)12 und Resolution 1685 (2009) um die in Art. 97 GG geforderte Unabhängigkeit zu verwirklichen. Unabhängigkeit im internationalen Sinne bedeutet, dass prinzipiell keine Einfluss der Exekutive möglich ist (Anlage O, P, Q). Allein die Möglichkeit dienstaufsichtlicher Reaktionen kann unabhängige Entscheidungen gegen die Exekutive beeinträchtigen. Beim Widerspruch gegen Dienstaufsichtsmaßnahmnen trägt der Richter das Kostenrisiko. Das macht Missbrauch möglich. In der Praxis wird ein klagender Bürger bei Dienstaufsichtsbeschwerden regelmäßig damit abgewiesen, der Richter sei unabhängig. Das hindert die Verwaltung nicht, zu versuchen Richter durch Dienstaufsichtsbeschwerden einzuschüchtern (z. B. Percy MacLean). Für 10 Bundesländer werden die Aufgaben von Richterwahlausschüssen beschrieben. Es wird nicht explizit ausgesprochen, dass 6 Bundesländer überhaupt keine Richterwahlausschüsse kennen und das den Justizministerium überlassen, d. h. Mindestanforderungen der Unabhängigkeit fehlen.

Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des Wehrdienstsenats II werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte sein Veto eingelegt. Im Gesetz steht nicht, dass das Verteidigungsministerium überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate zu sagen hat. Ein Vetorecht hat hier nur das Justizministerium. Doch dieses räumte 1970 in einer unveröffentlichten Vereinbarung dem Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein. (Anlage S). Dass das Verteidigungsministerium im Jahre 2009 also Richter ihres Ressortbereichs (hier des Wehrdienstsenats) verhindern kann, ist offensichtlich eine klare Verletzung der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit, die in der Praxis also nicht gilt.

Sowohl der Deutschen Richterbundes (DRB, 27.4.2007), die Neue Richtervereinigung (1.3.2003), die Europäische Charta und des Beirates der Europäischen Richter (CCJE, Punkt 1.3), die parlamentarische Versammlung des Europarates fordern die Verwaltung der Justiz durch die Regierung durch die Selbstverwaltung abzulösen (Anlage O, R). Im Ergebnis fehlt also zumindest die Forderung die Auslese, Beförderung und Dienstaufsicht unabhängiger von der Exekutive zu gestalten zur Verwirklichung  der Unabhängigkeit, in Anlehnung an die Europaratsnormen, die in anderen Ländern angewendet werden.

Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern (Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. Nationalen Integritätsbericht Deutschland für eine integere Republik, Quelle K). Aber wie kommt GP Forschungsgruppe des Instituts für Grundlagen- und Programmforschung zum Urteil: "Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und –repression ausgestellt". Warum akzeptiert Transparency das? Immerhin ist das Menschenrecht des Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung international gesehen eine Voraussetzung der Demokratie und fehlt in 5 Bundesländer, beziehungsweise ist zu schlecht im Bund.

Wann werden Hessen, BayernNiedersachsen, Baden-Württemberg (Innenminister) und Sachsen Informationsfreiheitsgesetze verabschieden? Werden im Bund Bundeskanzlerin, CDU/CSU, FDP, (Dr. Max Stadler), SPD, GRÜNE und Linke die Ratifizierung der Konventionen gegen Korruption befürworten und ein besseres IFG auch nur erwägen? Das "gute bis sehr gute Zeugnis" verhindert, dass überhaupt eine Diskussion startet (Anlage 3, 4).

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Anlagen:

  1.  08.04.2011: Informationsfreiheit fehlt im Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Zivilpaktes. http://wkeim.bplaced.net/files/if-dimr-pbt.htm
  2. Entwurf: Lässt sich Akteneinsicht mit Hilfe des Verwaltungsgerichtes erzielen? http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-2012.htm
  3. 06.12.11: Anfragen abgeordnetenwatch.de: Nun haben 5,9 Milliarden Menschen bessere generelle Einsichtsrechte als Hessen (FDP), Bayern (FDP), Niedersachsen (FDP), Baden-Württemberg (Innenminister) und Sachsen. Wann werden diese Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschieden?
  4. 09.01.12: Anfragen abgeordnetenwatch.de: Wann wird Deutschland Konventionen über Korruption ratifizieren und Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern: Bundeskanzlerin, CDU/CSU, FDP, (Dr. Max Stadler), SPD, GRÜNE und Linke.

 

Quellen im Internet publiziert:

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC: Zur Zeit (13.12.2011) haben 158 Staaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert, nicht aber Deutschland, wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung 
  2. GRECO Third Evaluation Round (launched in 2007): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp
  3. 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur Kriminalisierung der Korruption (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
  4. Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
  5. Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html  Richter und Verwaltung in Menschenrechten schulen.
  6. 13.12.2010: Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
  7. heise.de: Verabschiedet sich Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz? http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
  8. heise.de: Bananenrepublik Deutschland: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12689/1.html
  9. 21. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit UN, OSCE und OAS: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
  10. "General Comment No. 34 on Article 19 of  the ICCPR" (Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
  11. Transparency Deutschland: 84 Forderungen für eine integere Republik: http://www.transparency.de/?id=2030
  12. UN Human Rights Committee decisions: http://right2info.org/cases#section-6
  13. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Artikel 10 des EMRK: http://right2info.org/cases#section-2
  14. Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes: http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
  15. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  16. Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm   
  17. Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
  18. Straßburg, 30.09.2009: Pressemitteilung - 712(2009): Parlamentarischen Versammlung des Europarates: Die Unabhängigkeit der Justiz stellt die oberste Verteidigungslinie gegenüber der politischen Beeinflussung dar: Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1512397&Site=DC
  19. taz, 11.10.09, Rechtsstaat. Ungedient? Als Richter untauglich! Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt protestiert die Justiz. VON CHRISTIAN RATH
     

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