„Zugang
zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das
auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet
sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der
Meinungsfreiheit 2004
in
English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/foi-ngo.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 8. 2. 2012
GP Forschungsgruppe
Institut für Grundlagen- und Programmforschung
Nymphenburgerstr. 47
D-80335 München
Kopie: Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von
Transparency Deutschland, da sie im Scheinwerfer
54 so zitiert wird: "Auch wir wollen von den guten Beispielen aus
anderen Ländern lernen." Mein Rat: "TI Deutschland sollte seine
Maßstäbe internationalen Standards anpassen."
Kopie: Transparency, Deutsche Gesellschaft für
Informationsfreiheit, Aktionsbündnis Informationsfreiheit für Bayern,
Greenpeace, Humanistische Union, netzwerk recherche, Mehr Demokratie
NATIONALER INTEGRITÄTSBERICHT DEUTSCHLAND aus internationaler Sicht:
Sollte der Maßstab justiert werden?
Zusammenfassung: Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO
und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen
Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die
Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen
ratifizieren sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern
(Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere
Republik von Transparency
Deutschland). Außerdem sollte die Unabhängigkeit der Justiz gemäß
internationalen Normen gestärkt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf den Nationalen Integritätsbericht Deutschland 2012
(NIS) und möchte die Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine
integere Republik aus internationaler Sicht kommentieren und vorschlagen
den Maßstab für die Beurteilung internationalen Standards
anzupassen. Zusätzlich wird die Theorie und Praxis international der
Unabhängigkeit der Justiz (Gewaltenteilung) skizziert.
Das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Zivilpakt,
Europäische Konvention für
Menschenrechte) wird international als Voraussetzung für die
Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.
Vor ca. 10 Jahren zeichnete sich ab [Quelle G: Verabschiedet
sich
Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz? Quelle H: Bananenrepublik
Deutschland], dass Deutschland sich bei Informationsfreiheitsgesetzen
in Europa auf eine Schlusslichtposition zubewegt.
Aus internationaler Sicht ist das Verbesserungspotenzial bei
Informationsfreiheit, Transparenz und Antikorruptionsregeln dramatisch:
- 84 Staaten mit
ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres
Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
- Mehr als 115
Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d.
h. 84% der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze
oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h.
der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über VIG
und UIG hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
- Die UN
Konvention
gegen Korruption ist zwar in mehr als 158
Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern
ratifiziert, nicht aber von Deutschland [Quelle
A].
- Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag
der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen
über Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren
und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis
auf Recommendation
Rec(2003)4 zu verbessern [Quelle
B, Quelle
C].
- Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
ratifiziert hat [Quelle
D].
51 Staaten sind
der Open Government Partnership (OPG) für transparente
rechenschaftspflichtige Regierungen beigetreten. Die
multilaterale OGP-Initiative
möchte Regierungen dazu bringen, sich konkret zu verpflichten,
transparenter zu arbeiten, die Bürger stärker einzubinden, Korruption zu
bekämpfen und verstärkt neue Technologien zur Unterstützung der
Regierungsarbeit einzusetzen. Obwohl Deutschland noch mehr als die anderen
51 Staaten Hilfe für mehr Transparenz nötig hätte, nimmt Deutschland
nicht teil.
Die UN,
OSZE und AOS in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004 bestätigen, dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist: [Quelle
I]:
„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales
Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende
Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
größtmöglichen Offenlegung basiert."
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verstößt gegen das Prinzip der
der größtmöglichen Offenlegung. 5 Bundesländer haben keine
Informationsfreiheitsgesetze.
Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
Zivilpakt) bestätigt [Quelle
J):
"18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right
of access to information held by public bodies. Such information
includes all records held by a public body, regardless of the form in
which the information is stored, its source and the date of
production."
"19. (...) States parties should also enact the
necessary procedures, whereby one may gain access to information, such
as by means of freedom of information legislation."
Das
Menschenrechtskomitee der UNO (UN Human Rights Committee) entschied
dass Artikel 19 (2) des Zivilpaktes ein individuelles Recht von Individuen
und Presse enthält, behördliche Informationen zu bekommen, ohne ein
berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. Beschwerde Nr. 1470/2006
Toktankunov v. Kyrgyzstan, Quelle
L).
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu
Artikel 10 der Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK)
hat sich weiterentwickelt und umfasst den Zugang zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung für "watchdogs" Funktion und Rolle wie Presse,
NGOs und Historiker: [Quelle
M].
Obwohl die herrschende (juristische) Meinung den Menschenrechtscharakter
des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung verschweigt (Anlage
N) hat auch in Deutschland der erste Landesbeauftragten für den
Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (mit Hinweis
auf die Verfassung Brandenburgs), der Grundrechte-Report 2006 ("Ein Hauch
von Transparenz. Das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes") und das
Jahrbuchs Informationsfreiheit 2010 ("Informationsfreiheit ist ein Grund-
und Menschenrecht, dessen Durchsetzung in der Praxis vielfach auf Grenzen
stößt") das aufgegriffen. Es wird vorgeschlagen an das
Menschenrechtskomitee der UNO bezüglich der des Sechsten
Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40
des Zivilpaktes zu schreiben (Anlage 1). Auch gibt es Pläne den
Gesetzesrang des Zivilpaktes zu nutzen (Anlage 2).
Mangelnde Transparenz ist die Spitze des Eisbergs fehlendes Rechts auf
eine gute Verwaltung in vielen Bereichen. Das Recht auf eine gute
Verwaltung gemäß z. B. Empfehlung
1615 (2003) der Parlamentarische Versammlung des Europarates
und Empfehlung
Rec(2007)7 über gute Verwaltung des Europarates oder auch Charta
der
Grundrechte der Europäischen Union gegenüber der EU umfasst das
Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit,
Akteneinsicht und Ombudsmann.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates im Bericht CommDH(2007)14 unter
anderem vorgeschlagen, Verwaltung und Justiz in internationalem
(Menschen-)Recht zu schulen [Quelle
E]. Die Weigerung Bayerns das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten
der öffentlichen Verwaltung auch nur zu erwägen [Quelle
F], unterstreicht wie richtig dieser Vorschlag ist.
Deshalb schlage ich vor, diesen Bedarf bei zukünftigen Beurteilungen zu
berücksichtigen.
Über die Unabhängigkeit der Justiz schreibt
NIS:
"Im
Prinzip haben die Landesregierungen die Möglichkeit, bei
Auswahlverfahren von Bewerbern bestimmte
Richter auszuwählen, die Richter über
Benotungssysteme zu steuern und somit Entscheidungen über
Beförderung und Beurteilung von Richtern
zu treffen sowie bei Entscheidungen über Ausstattung von
Gerichten und Staatsanwaltschaften
Einfluss auszuüben. (...)
Es herrscht formal ein
Spannungsverhältnis zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und der
Dienstaufsicht.
(§ 26 DRiG, § 97 GG) Für den Richter
besteht bei Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit die
Möglichkeit, gegen die Dienstaufsicht
Widerspruch einzulegen."
Dieser Einfluss der Exekutive auf Richter und Justiz ist fast einmalig in
Europa und erfüllt nicht internationale Normen des Europarates (Empfehlung
Nr. R (94)12 und Resolution
1685
(2009) um die in Art. 97 GG geforderte Unabhängigkeit zu
verwirklichen. Unabhängigkeit im internationalen Sinne bedeutet, dass
prinzipiell keine Einfluss der Exekutive möglich ist (Anlage
O, P, Q). Allein die Möglichkeit dienstaufsichtlicher Reaktionen kann
unabhängige Entscheidungen gegen die Exekutive beeinträchtigen. Beim
Widerspruch gegen Dienstaufsichtsmaßnahmnen trägt der Richter das
Kostenrisiko. Das macht Missbrauch möglich. In der Praxis wird ein klagender
Bürger bei Dienstaufsichtsbeschwerden regelmäßig damit abgewiesen, der
Richter sei unabhängig. Das hindert die Verwaltung nicht, zu versuchen
Richter durch Dienstaufsichtsbeschwerden einzuschüchtern (z. B. Percy
MacLean). Für 10 Bundesländer werden die Aufgaben von Richterwahlausschüssen
beschrieben. Es wird nicht explizit ausgesprochen, dass 6 Bundesländer
überhaupt keine Richterwahlausschüsse kennen und das den Justizministerium
überlassen, d. h. Mindestanforderungen der Unabhängigkeit fehlen.
Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch
jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des Wehrdienstsenats II
werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte sein Veto
eingelegt. Im Gesetz steht nicht, dass das Verteidigungsministerium
überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate zu sagen hat. Ein Vetorecht
hat hier nur das Justizministerium. Doch dieses räumte 1970 in einer
unveröffentlichten Vereinbarung dem Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein.
(Anlage S). Dass das
Verteidigungsministerium im Jahre 2009 also Richter ihres Ressortbereichs
(hier des Wehrdienstsenats) verhindern kann, ist offensichtlich eine klare
Verletzung der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit, die in der
Praxis also nicht gilt.
Sowohl der Deutschen Richterbundes (DRB,
27.4.2007), die Neue Richtervereinigung (1.3.2003),
die Europäische Charta und des Beirates der Europäischen Richter (CCJE,
Punkt 1.3), die parlamentarische Versammlung des Europarates fordern
die Verwaltung der Justiz durch die Regierung durch die Selbstverwaltung
abzulösen (Anlage O, R).
Im Ergebnis fehlt also zumindest die Forderung die Auslese, Beförderung und
Dienstaufsicht unabhängiger von der Exekutive zu gestalten zur
Verwirklichung der Unabhängigkeit, in Anlehnung an die
Europaratsnormen, die in anderen Ländern angewendet werden.
Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt
aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern
verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern,
Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen
gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren
sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern (Siehe Forderungen
2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. Nationalen Integritätsbericht Deutschland für
eine integere Republik, Quelle K). Aber wie kommt GP Forschungsgruppe des
Instituts für Grundlagen- und Programmforschung zum Urteil: "Insgesamt
wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur
Korruptionsprävention und –repression ausgestellt". Warum
akzeptiert Transparency das? Immerhin ist das Menschenrecht des
Zugangs zu Informationen der öffentlichen Verwaltung international gesehen
eine Voraussetzung der Demokratie und fehlt in 5 Bundesländer,
beziehungsweise ist zu schlecht im Bund.
Wann werden Hessen,
Bayern, Niedersachsen,
Baden-Württemberg
(Innenminister)
und Sachsen
Informationsfreiheitsgesetze verabschieden? Werden im Bund Bundeskanzlerin,
CDU/CSU,
FDP,
(Dr.
Max Stadler), SPD,
GRÜNE
und Linke
die Ratifizierung der Konventionen gegen Korruption befürworten und ein
besseres IFG auch nur erwägen? Das "gute bis sehr gute Zeugnis" verhindert,
dass überhaupt eine Diskussion startet (Anlage 3, 4).
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut
für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für
Menschenrechtsbildung, Menschenrechtsbeauftragter
der Bundesregierung, Ausschuss
für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Anlagen:
- 08.04.2011: Informationsfreiheit
fehlt im Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach
Artikel 40 des Zivilpaktes. http://wkeim.bplaced.net/files/if-dimr-pbt.htm
- Entwurf: Lässt sich Akteneinsicht mit
Hilfe des Verwaltungsgerichtes erzielen? http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-2012.htm
- 06.12.11: Anfragen abgeordnetenwatch.de: Nun haben 5,9 Milliarden
Menschen bessere generelle Einsichtsrechte als Hessen
(FDP),
Bayern
(FDP),
Niedersachsen
(FDP),
Baden-Württemberg
(Innenminister)
und Sachsen. Wann werden diese
Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschieden?
- 09.01.12: Anfragen abgeordnetenwatch.de: Wann wird Deutschland
Konventionen über Korruption ratifizieren und
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern: Bundeskanzlerin,
CDU/CSU,
FDP,
(Dr.
Max Stadler), SPD,
GRÜNE
und Linke.
Quellen im Internet publiziert:
- http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC:
Zur Zeit (13.12.2011) haben 158 Staaten das Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert, nicht aber Deutschland,
wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung
- GRECO Third Evaluation Round (launched in 2007): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp
- 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur
Kriminalisierung der Korruption (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
- Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
- Bericht
CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über
seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006:
http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html
Richter und Verwaltung in Menschenrechten schulen.
- 13.12.2010: Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der
Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
- heise.de: Verabschiedet
sich
Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz? http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- heise.de: Bananenrepublik
Deutschland:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12689/1.html
- 21. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten
für den Schutz der Meinungsfreiheit UN, OSCE und OAS: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
- "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Zivilpakt):
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
- Transparency Deutschland: 84 Forderungen für eine integere Republik: http://www.transparency.de/?id=2030
- UN Human Rights Committee decisions: http://right2info.org/cases#section-6
- Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
zu Artikel 10 des EMRK:
http://right2info.org/cases#section-2
- Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes: http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
- Gewaltentrennung in Deutschland und
Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
- Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch
einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
- Die Entfesselung der
dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der
Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
- Straßburg, 30.09.2009: Pressemitteilung - 712(2009): Parlamentarischen
Versammlung des Europarates: Die Unabhängigkeit der Justiz stellt die
oberste Verteidigungslinie gegenüber der politischen Beeinflussung dar:
Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1512397&Site=DC
- taz, 11.10.09, Rechtsstaat.
Ungedient? Als Richter untauglich! Verteidigungsminister Franz
Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am
Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt
protestiert die Justiz. VON CHRISTIAN RATH
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