Subject: AW: Hat sich das Berufsgericht nicht aus den Fussstapfen von Kammeranwalt Blessing befreien können? |
From: "Oestreicher, Bernhard (Justizministerium)" |
Date: Wed, 2 Nov 2005 13:51:48 +0100 |
To: "'Walter Keim'" |
Betr.: Berufsgerichtssache Aktenzeichen: LBGÄ Nr. 02/05 gegen den Arzt Dr. med. (...)
Sehr geehrter Herr Keim,
der Beschluss des Landesberufsgerichts vom 17.9.2005 ist rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist gegen diese Entscheidung nicht mehr gegeben. Deshalb enthält die Entscheidung auch keine Rechtsmittelbelehrung. Der Rechtszug in berufsgerichtlichen Verfahren ist nach dem Heilberufskammergesetz nur zweistufig. Wenn, wie in Ihrem Fall, der Kammeranwalt die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ablehnt, entscheidet das Landesberufsgericht nach § 24 Abs. 2 Berufsgerichtsordnung abschließend. Wenn ein weiteres Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist, muss die Entscheidung hingenommen werden. Zu den von Ihnen weiter geforderten Kopien kann ich nur auf unser Schreiben vom 13. September 2005 verweisen. Dieses enthält bereits den Hinweis, dass Anforderungen des Kammeranwalts sowie Entgegnungen des Beschuldigten sich nicht bei den Akten befinden. Dasselbe gilt für Anforderungen des Landesberufsgerichts und Entgegnungen des Beschuldigten. Das Landesberufsgericht hat an Hand der Aktenlage entschieden und keine weiteren Ermittlungen angestellt. Ich hoffe, Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oestreicher
Geschäftsstellenleiter
des Landesberufsgerichts für Ärzte
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Walter Keim
[mailto:walter.keim@gmail.com]
Gesendet: Montag, 31. Oktober 2005
14:40
An: Oestreicher, Bernhard
(Justizministerium)
Betreff: Hat sich das
Berufsgericht nicht aus den Fussstapfen von Kammeranwalt Blessing befreien
können?
in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/blessing-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2
C
N-7020 Trondheim, den 30.10.05
An das
Landesberufsgericht für Ärzte
Jahnstr. 40,
D-70597 Stuttgart
Beschluss
Berufsgerichtssache Aktenzeichen: LBGÄ Nr. 02/05
Brief vom 27.10.05
Im
undatierten Beschluss 02/05 übersandt am 27.10.05 wird lediglich ein Punkt
"ein Jahr verspätete Akteneinsicht" behandelt. Da der Arzt "auf
seine Anfrage hin von der Bezirsksärztekammer Nordwürttemberg zunächst die
Auskunft erhalten hatte er sei im jetzigen Zeitpunkt nicht gezwungen, auf die
Anschreiben des Anzeigeerstatters zu reagieren (..) ist der (..) Vorwurf sich
berufsplichtwidrig verhalten zu haben gering; sein Fehlverhalten bleibt unter
der für die Verhängung berufsgerichtlicher Maßnahmen geltender
Erheblichkeitsgrenze" der Klagen vom 29.10.02 und 06.02.05 behandelt.
Die
in der Klage vom 29.10.02
und wieder am 06.02.05
angemahnten Punkte: Zurücksendung von Briefen, mangelnde Bestätigung der
Vollständigkeit, Wucherpreis für unleserliche Akten, Weigerung Falschdatierung
von Arztbesuchen zu korrigieren um zu verschleiern, dass er Fremddiagnosen als
eigene verkauft und mehr werden nicht behandelt. Damit befindet sich diese
Urteil nur unwesentlich über dem Niveau von Kammeranwalts Gernot
Blessings Don
Quijote Machwerk.
Im
Internet habe ich folgende Informationen gefunden: Oberstaatsanwalt Gernot
Blessing45
in Stuttgart hat die Anklage und einer von den Angehörigen beantragten Eröffnung des Verfahrens1 von
in Italien 10 Mal
lebenslänglich verurteilten SS Massakertätern2
(eines der bestialsten Kriegsverbrechens i Italien, geschehen vor mehr als 60
Jahren) dadurch verhindert, dass er die
Ermittlungen verschleppt3 und
den Angehörigen
Akteneinsicht verweigert4 .
Insbesondere wird der (im Urteil falsch zitierte) Landtag: "berufsgerichtliches Verfahren gewährleistet eine umfassende und objektive Aufklärung des Sachverhaltes" u a. bezüglich "Inwieweit die Einsichtsgewährung durch Dr. med. (...) vollständig war ist mit den Mitteln der Rechtsaufsicht nicht zu klären" nicht erfüllt. Der in der Klage und der Petition dargestellte Sachverhalt wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.
Da mich also der Landtag offensichtlich reingelegt hat, habe ich von ihm schon die Kosten zurückverlangt, siehe Petition "Menschenrechte für Bürger und Patienten".
Weiter fordere ich Akteneinsicht StPO § 406e Abs. 5 durch Zusendung von Kopien an meine norwegische Adresse:
Ich
gehe davon aus, dass die Kopien kostenlos sind.
Ich protestiere scharf dagegen, dass keine Rechtsmittelbelehrung mit dem Beschluss folgt, die ich deshalb unmittelbar fordere an meine Epostadresse walter.keim@gmail.com zu senden. Falls diese und die angeforderten Aktenkopien nicht innerhalb einer Woche bei mir eintreffen fordere ich (wegen der einseitigen Fristen: die Obrigkeit kann Sachen jahrelang verschleppen, dem Kläger werden ganz kurze Fristen vor die Nase geschleudert: siehe Beschluss) diesen Brief als Beschwerde gegen den Beschluss und speziell gerichtet gegen die Kostenentscheidung anzuerkennen ist.
Walter
Keim
Promotion of Human
Rights in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm and http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm
Kopie:
Patientenbeauftragte, Sozialministerium, Aktenzeichen: 55-55-0141.6/13/598.
Anlagen (im Internet publiziert):
Walter
Keim
Promotion of Human Rights in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm,
http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm
and http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm
Petition Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/petition_if-en.htm
Constitutional Complaint Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde-en.htm
Will federal states in Germany approve Freedom of Information?: http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm
Hearing about Freedom of Information in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-hearing.htm
OSCE will monitor access to public documents: http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Who invites the Human Right Commissioner to Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Why are Patients Rights insufficient? : http://wkeim.bplaced.net/accusation.htm
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