in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/blessing-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2
C
N-7020 Trondheim, den 30.10.05
An das
Landesberufsgericht für Ärzte
Jahnstr. 40,
D-70597 Stuttgart
Beschluss Berufsgerichtssache
Aktenzeichen: LBGÄ Nr. 02/05
Brief vom 27.10.05
Im undatierten Beschluss 02/05 übersandt am 27.10.05 wird lediglich ein Punkt "ein Jahr verspätete Akteneinsicht" der Klagen vom 29.10.02 und 06.02.05 behandelt. Da der Arzt "auf seine Anfrage hin von der Bezirsksärztekammer Nordwürttemberg zunächst die Auskunft erhalten hatte er sei im jetzigen Zeitpunkt nicht gezwungen, auf die Anschreiben des Anzeigeerstatters zu reagieren (..) ist der (..) Vorwurf sich berufsplichtwidrig verhalten zu haben gering; sein Fehlverhalten bleibt unter der für die Verhängung berufsgerichtlicher Maßnahmen geltender Erheblichkeitsgrenze"
Die in der Klage vom 29.10.02 und wieder am 06.02.05 angemahnten Punkte: Zurücksendung von Briefen, mangelnde Bestätigung der Vollständigkeit, Wucherpreis für unleserliche Akten, Weigerung Falschdatierung von Arztbesuchen zu korrigieren um zu verschleiern, dass er Fremddiagnosen als eigene verkauft und mehr werden nicht behandelt. Damit befindet sich diese Urteil nur unwesentlich über dem Niveau von Kammeranwalts Gernot Blessings Don Quijote Machwerk.
Im Internet habe ich folgende Informationen gefunden: Oberstaatsanwalt Gernot Blessing5 in Stuttgart hat die Anklage und einer von den Angehörigen beantragten Eröffnung des Verfahrens1 von in Italien 10 Mal lebenslänglich verurteilten SS Massakertätern2 (eines der bestialsten Kriegsverbrechens i Italien, geschehen vor mehr als 60 Jahren) dadurch verhindert, dass er die Ermittlungen verschleppt3 und den Angehörigen Akteneinsicht verweigert4 .
Insbesondere wird der (im Urteil falsch zitierte) Landtag: "berufsgerichtliches Verfahren gewährleistet eine umfassende und objektive Aufklärung des Sachverhaltes" u a. bezüglich "Inwieweit die Einsichtsgewährung durch Dr. med. (...) vollständig war ist mit den Mitteln der Rechtsaufsicht nicht zu klären" nicht erfüllt. Der in der Klage und der Petition dargestellte Sachverhalt wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.
Da mich also der Landtag offensichtlich reingelegt hat, habe ich von ihm schon die Kosten zurückverlangt, siehe Petition "Menschenrechte für Bürger und Patienten".
Weiter fordere ich Akteneinsicht StPO § 406e Abs. 5 durch Zusendung von Kopien an meine norwegische Adresse:
Ich gehe davon aus, dass die Kopien kostenlos sind.
Ich protestiere scharf dagegen, dass keine Rechtsmittelbelehrung mit dem Beschluss folgt, die ich deshalb unmittelbar fordere an meine Epostadresse walter.keim@gmail.com zu senden. Falls diese und die angeforderten Aktenkopien nicht innerhalb einer Woche bei mir eintreffen fordere ich (wegen der einseitigen Fristen: die Obrigkeit kann Sachen jahrelang verschleppen, dem Kläger werden ganz kurze Fristen vor die Nase geschleudert: siehe Beschluss) diesen Brief als Beschwerde gegen den Beschluss und speziell gerichtet gegen die Kostenentscheidung anzuerkennen ist.
Walter
Keim
Promotion of Human Rights in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm and http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm
Kopie: Patientenbeauftragte, Sozialministerium, Aktenzeichen: 55-55-0141.6/13/598 Petitionsausschuss des Bundestages (Pet 1-15-06-10000-037433).
Anlagen (im Internet publiziert):
Antwort:
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