in English om same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_if-en.htm
Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am Besten informiert ist. (Benjamin Disraeli)
Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)
Einschreiben
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 29.6.06
An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Petition 1-15-06-10000-037433: Informationsfreiheit ins Grundgesetz und dadurch auch für Bayern?
Sehr geehrter Herr Hürten,
ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 7.6.2006 in dem Sie darauf verweisen, dass das Petitionsverfahren 1-14-06-298-042380 seit 2005 abgeschlossen ist. Weiter verweisen Sie auf die Zuständigkeit der bayrischen Landesvolksvertretung.
Wie eigentlich mein Brief an das bayrische Innenministerium bei Ihnen gelandet ist, konnte ich nicht herausfinden. Ich nehme an, dass das jemand im Bundestag an Sie weitergesendet hat.
Ich bin zufrieden, dass der Bundestagspräsident am 22.12.04 meine Petition 1-14-06-298-042380: Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung übersandt hat. Weiter wurde vom Bundestag ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, obwohl der "der Aufstand der Amtsschimmel" das 7 Jahre lang bekämpft hat und die Bundesregierung dagegen war. Damit hat sich Deutschland vom letzten auf den vorletzten Platz unter den zivilisirten Staaten verbessert, was die Informationsfreiheit anbelangt. Allerdings gilt dieses Informationsfreiheitsgesetz nur im Bund.
Bayern ist dagegen eines der weinigen Länder in Europa bei der Informationsfreiheit bisher auf der Stufe mit Weißrussland. Deshalb bitte ich Sie den Brief vom 7.6.06 (Anlage 1)der Petition 1-15-06-10000-037433: Verfassungsrechtliche Verankerung der Informationsfreiheit zuzuordnen. Diese Petition ist nicht abgeschlossen. Bundesrecht bricht Landesrecht, deshalb wird durch die Verankerung des Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz auch den Bayern das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung eröffnet, was die CSU ja selber nicht hinbekommt.
In mehr als der Hälfte der mehr als 65 Staaten mit
Informationsfreiheitsgesetzen ist die Informationsfreiheit auch
in der Verfassung verankert. In mehr als 25
Ländern werden solche Gesetzentwürfe diskutiert. Darüber
hinaus haben ca. 40 Staaten entsprechende
Verfassungsgarantien ohne konkrete gesetzliche Ausformung. Weiter
haben 7
Bundesländer nun Informationsfreiheitsgesetze, zuletzt in Hamburg
(29.3.06),
Bremen
(11.5.06)
und Mecklenburg-Vorpommern
(27.6.06,
Drucksache
4/2117).
Am 6. Dezember 2004 haben der Spezialberichterstatter für Meinungsfreiheit der Vereinten Nationen und der Vertreter für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie der Spezialberichterstatter für Meinungsfreiheit der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) in einer gemeinsame Erklärung zum Zugang zu Informationen und zur Geheimhaltungsgesetzgebung bestätigt, 9 dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist:
"The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions."
Artikel 1 (2) GG lautet:
"Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Da das Innenministerium des Bundes bisher seine Mitarbeit total verweigert (wie schon bei der Ausarbeitung des IFG in den Jahren 1998-2005) schlage ich vor, dass der Bundestag mit dem Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, dem Medianbeauftragten der OSZE Miklos Haraszti, die International Helsinki Federation for Human Rights und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammenarbeitet.
Um auch Deutschen in Bundesländern im Informationszeitalter
selbstverständliche Menschenrecht zu geben und
Deutschlands Ansehen in der Welt zu bessern, sehe ich der
parlamentarischen Beratung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Support Freedom of Information:
http://wkeim.bplaced.net/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
PS: Aus Seminararbeit zum Wandel von Amtsgeheimnis und Informationsfreiheit:
"Das IFG bedeutet die Abkehr vom alten und morschen Grundsatz des allg.
Amtsgeheimnisses, das in Zeiten von Volksherrschaft und Informationsgesellschaft
einen krassen Anachronismus darstellte. Die Informations(zugangs)
freiheit ist die Grundlage der demokratischen Meinungsbildung und
das notwendige Gegenstück zur Meinungsfreiheit sowie zum Datenschutz."
Anlage:
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Unterstützt die Informationsfreiheit
als Grund- und Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an die Fraktionen des Bundestages (hier
klicken):
Ich unterstütze die verfassungsmäßige Sicherung der
Informationsfreiheit, da dadurch das Verwaltungshandeln
transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen
Informationen bekommen.
Auch deutsche Bundesländer sollten wie alle anderen Staaten der
EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung
(81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend
fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht
anerkannt ist:
http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm.
Den Deutschen wird dieses Menschenrecht in 12 Bundesländern
vorenthalten.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text
übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm
beliebig geändert und ergänzt werden).
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)