in English: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_convention.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 25.3.2009
An den
Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Betreff: Pet 1-16-06-298-050103: Vertrauen schaffen, statt Misstrauen sähen: Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten ratifizieren
Sehr geehrte Frau Braun,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 2.3.09 in dem Sie empfehlen "die Antworten der (...) Landesvolksvertretungen abzuwarten und die weitere Entwicklung zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf EU-Ebene zu verfolgen. Ihre Eingabe darf ich damit als erledigt betrachten".
Sowohl die Unterzeichnung der Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten als auch die Frage ob der Bundestag den Vorschlägen der bayrischen CSU Hinterwäldler zur Einschränkung der Einsichtsrechte beim Informationsfreiheitsgesetz folgt sind jedoch Bundesangelegenheiten. Auch hat der Europarat (47 Staaten) nichts mit der EU zu tun. Der Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten (ABl. 1993 Nr. L 340, S. 41) der EU gilt schon seit 1993: Hier gibt es nichts abzuwarten.
Erst falls die bayrischen CSU Hinterwäldler im Bundesrat gegen die Ratifizierung der Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten querulieren sollten ist eine Petition zum dortigen Landtag angesagt.
Nachdem die russische Duma am 22.1.09 ein IFG beschlossen hat (Anlage 9 der Petition ) bleibt in Europa nichts mehr abzuwarten, da die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland und 5 deutschen Bundesländern, darunter Bayern fehlt (Anlage 2).
Im Bund wurde ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 1998 von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien versprochen. Durch den "Aufstand der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7 Jahre lang verzögert. Am 20.12.04 beschloss der Bundestag die Übersendung meiner Petition 1-14-06-298-042380 an Regierung zur Berücksichtigung (Anlage 3). Am 22.12.04 hat der Bundestagspräsident dem Bundeskanzler meine Petition 1-14-06-298-042380 zur Berücksichtigung übersandt (Anlage 4). Die Koalitionsparteien haben - wie von mir vorgeschlagen - dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und am 17. Dezember 2004 (BT Drs. 15/4493) in den Bundestag eingebracht, das am 1.1.2006 in Kraft trat. Das habe ich begrüsst. Allerdings hat sich Deutschland wegen zu vieler Beschränkung der Einsicht international nur vom letzten auf den vorletzten Platz in der zivilisierten Welt verbessert. Im Bund gab es im Jahre 2006 nur etwa 2300 Akteneinsichtsanfragen. Am 20.9.05 schrieb ich Petitionen an 12 Bundesländer mit dem Vorschlag dem Menschenrecht der Informationszugangsfreiheit durch Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Rechnung zu tragen. Obwohl ich danach 2007/2008 noch mal Petitionen schrieb, weigern sich 5 Bundesländer immer noch dieses Menschenrecht ihren Bürgern zu gewähren.
Deshalb fordere ich die Behandlung dieser Bundesangelegenheit (Bundes-IFG, Konvention) als Petition im Bundestag. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 17 GG, das eine Behandlungspflicht mit Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung und Bescheidung (BVerfGE 2, 225 <230> [= 1 BvR 162/51] vom 22. April 1953 und 1 BvR 1553/90 vom 15.5.92) beinhaltet. Die Respektierung des Petitionsrechts kann durch den Rechtsweg erzwungen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Anlage:
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.