Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)
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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 21.10.2011
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Betreff: Baufreigabe der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm in finanzieller Hinsicht nach 13 Monaten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom 7.9.2010, das die Freigabe in finanzieller Hinsicht für die Neubaustrecke nicht erteilt (Anlage 2): "Aus der Erfahrung in anderen Projekten ist nicht zu erwarten, dass derart hohe Mehrkosten innerhalb der bestehenden Finanzierungsvereinbarung kompensiert werden können."
Die Bahn beschrieb in einer Pressemeldung vom 17.11.2010 den Vorgang der
Antragstellung im Präsens: "Auf Basis der überarbeiteten Kostenkalkulation
für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm wird die Finanzierungsvereinbarung
zwischen Bahn und Bund fortgeschrieben und mit dem Eisenbahn-Bundesamt
abgestimmt." (Anlage
4). Am 15.06.2011 teil die Bahn mit, dass die Bauarbeiten bei
Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm weiter gehen (Anlage
G).
Der Bundestag berichtet am 7.1.2011 mit Bezug auf die Antwort der Bundesregierung (Drs. 17/4293): "Dem Eisenbahnbundesamt lägen aufgrund fehlender Unterlagen derzeit noch keine weiteren Details zu den Kostensteigerungen vor. Inwieweit die Mehrkosten von insgesamt 280 Millionen Euro durch den Gesamtkostenrahmen von 2,89 Milliarden Euro abgedeckt seien, müsse bei der Prüfung des Antrages auf Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung geprüft werden." (Anlage 5)
Die Stuttgarter Zeitung berichtet am 22.03.2011unter der Überschrift: Eine grobe Rechnung darüber, dass die Finanzierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke auf unkonkreter und überholter Vorplanung basiert (Anlage 6). Am 21.09.2011 berichtet Report Mainz: Finanzaffäre Stuttgart 21- Bahn wusste von höheren Kosten für Stuttgart 21 (Anlage F). Stuttgart21Leaks dokumentiert anhand von internen Dokumenten, dass sowohl der Öffentlichkeit, dem Wäher als auch den Parlamentariern (Anlage B, C) und sogar der Landesregierung BW wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Wie kann vor diesem Hintergrund demokratische Legitimation behauptet werden?
Am 22.9.2011 teilt das EBA mit, dass am 21.6.2011 dort der vollständige Antrag der DB Netz AG auf Baufreigabe der Neubaustrecke Wendlingen Ulm vorlag. Das EBA schrieb daraufhin eine Empfehlung an das BMVBS und teilt mit, dass das Bundesverkehrsministerium entscheidet. Am 22.9.2011 lag dem EBA kein Ergebnis vor (Anlage 8).
Ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (5.9.2005 BGBl. I S. 2722) und die Gebührenordnung (IFG-GebV, BGBl. 2006, I S. 6). Um Kostenfreiheit zu erlangen (einfache schriftliche Auskunft gemäß Teil A unter 1.1 des Gebührenverzeichnisses) bevorzuge ich elektronische Zustellung.
Ich beantrage Akteneinsicht in die Entscheidung des BMVBS über die Freigabe der NBS und die Empfehlung des EBA.
Hilfsweise wird nach § 7 (5) des Informationsfreiheitsgesetzes beantragt die Belange des Einsichtssuchenden zugrunde zu legen.
Die Belange dieses Antrages sind:
Der erste Antrag auf Akteneinsicht in das Datum Entgegennahme der Empfehlung des EBA. Um weiteren Schriftwechsel zu vereinfachen, beantrage ich Bearbeitung diese Akteneinsichtsantrages, wenn die Fortschreibung durch das BMVBS vorliegt.
Weiter wird Akteneinsicht in die Empfehlung des EBA beantragt. Falls dabei - im Gegensatz zum Schreiben vom 7.9.2010 des EBA - Betriebsgeheimnisse berührt sind wird zunächst auf die Möglichkeit der Schwärzung hingewiesen. Falls das zu Kosten führt, beschränkt sich der Antrag darauf ob die Fortschreibung genehmigt wurde und wie hoch die Gesamtkosten sind, ersatzweise der Bundesanteil an den Gesamtkosten.
Dabei beziehe ich mich auch auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Schaar: "Die Kontroverse um Stuttgart 21 hätte sich sicher entschärfen lassen, wenn die relevanten Unterlagen frühzeitig für jedermann zugänglich gemacht worden wären. Diese Transparenz hätte den Vorwurf entkräftet, Stadt und Land würden mauern. Auch Unterlagen des Eisenbahnbundesamtes sollten im Internet einsehbar sein. Die Prüf- und Wartungspraxis für Züge oder die Streckenvergabe ist von großem öffentlichen Interesse, nicht erst seit dem Bahn-Chaos der vergangenen Wochen." (Anlage 7)
Stuttgart21Leaks dokumentiert anhand von internen Dokumenten, dass sowohl der Öffentlichkeit, dem Wähler als auch den Parlamentariern und sogar der Landesregierung wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Wie kann vor diesem Hintergrund demokratischer Legitimation behauptet werden?
Im vom Landtag BW veröffentlichten Finanzierungsvertrag des Gesamtprojektes Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen - Ulm vom 2.4.2009 sind die Gesamtkosten veröffentlicht. Das spricht dagegen, dass Gesamtkosten ein Geschäftsgeheimnis sind (Anlage D).
Weiter referiere ich meinen Akteneinsichtsantrag vom 25.10.2010 in Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" (Az: Z14/2618.6-2068 IFG) der dokumentiert, dass das Menschenrecht des Informationszugangs eine Voraussetzung für Demokratie ist (Anlage 1). Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Schaar sagt: "Transparenz ist unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie" (Anlage E).
Die Bürger Baden-Württembergs stimmen am 27.11.2011 in einer Volksabstimmung über Stuttgart 21 ab. Damit Demokratie lebendig wird, benötigt der Souverän der Demokratie (Bürger und Wähler) Informationen. Deshalb ist Transparenz notwendig um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen.Die Bahn beschrieb in einer Pressemeldung vom 17.11.2010 den Vorgang der Antragstellung im Präsens: "Auf Basis der überarbeiteten Kostenkalkulation für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm wird die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bahn und Bund fortgeschrieben und mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmt." (Anlage 4). Am 9.12.2010 wird berichtet, dass der Baubeginn für Trasse Wendlingen-Ulm noch dieses Jahr stattfindet (Anlage H). Am 15.06.2011 teil die Bahn mit, dass die Bauarbeiten bei Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm weiter gehen (Anlage G). Hier wird offensichtlich unterschlagen, dass keine Baufreigabe vorliegt und damit ein falscher Eindruck erweckt.
Mit freundlichen Grüßen
Kopie: Fraktionen im Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton Hofreiter, Verkehrsminister BW, Landtag Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21
Anlage:
Im Internet publiziert:
Entwicklung:
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.