An die Regierungen und Parlamentsfraktionen der Bundesländer
Hessen,
Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg.
Betreff: Wann werden die letzten 5 Bundesländer die Gewähr dafür bieten
sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen um
damit bei diesem Bürgerrecht zu mehr als 3 Milliarden Menschen
aufzuschließen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem
Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Die
demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter
Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürger- und Menschenrecht wird im
Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist in über 70
Staaten der Welt verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser Staaten z. B.
Brandenburg (Art. 21 (4)) ist dieses Grundrecht in der Verfassung
verankert.
Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher mehr als ca. 3 Milliarden
Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Indien und China zugute. In
Europa fehlt die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland
und Russland.
Trotzdem verweigern die CDU Betonköpfe in Baden-Württemberg, Hessen,
Niedersachsen, Sachsen und CSU Hinterwäldler in Bayern ihren Bürgern dieses
Menschenrecht.
Sowohl in Hessen als auch Niedersachsen können die Wähler Januar 2007 durch
Abwahl von CDU Regierungen für Fortschritt sorgen um aufzuschließen. Auch in
Hamburg, das eines der schlechtesten Informationsfreiheitsgesetze (ohne
Informationsfreiheitsbeauftragten) hat bietet sich diese Chance. Im Herbst 2008
sind die Wähler Bayern zur Landtagswahl aufgerufen.
Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen (2001 mit den Stimmen
der CDU), der Türkei (2003), Schweiz (2004), Serbien (2004), Bremen (2006),
Hamburg (2006) und Saarland (2006) haben auch konservative Parteien bei der
einstimmigen Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger- und
Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten nur
wollen und sich getrauen.
Die Regierungen und Landtagsmehrheiten der Bundesländer Sachsen-Anhalt
(Opposition positiv), Sachsen (Opposition positiv), Hessen (lässt zwar neue
Petition zu lehnt aber Behandlung ab), Baden-Württemberg (Opposition positiv),
Bayern, Niedersachsen und Thüringen (Opposition positiv) bieten nicht die Gewähr
sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen und
verbleiben die Schandflecken unter den zivilisierten Ländern.
Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Artikel 46 der
Konvention für Menschenrechte lautet "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten
sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des
Gerichtshofs zu befolgen." Damit ist das Menschenrecht des Zugang zu
Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Deutschland juristisch
durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), EU
Commission, EU Parliament, EU Council, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE,
International Helsinki Federation for Human Rights, ECHR und UN
Anlage: