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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Almbergskleiva 64
NO-6657 Rindal, den 10.5.2013
Fax: 0047-71 66 40 51
An das
Verwaltungsgericht München
Postfach 200543
D-80005 München
Betreff: Az. M 17 K 12.3408
In 2 Exemplaren per Post, vorab per E-Mail
und Fax: 0049-89-5143777
In der Verwaltungsstreitsache
Walter Keim ./. Freistaat Bayern, der durch die Staatsregierung
vertreten werden muss, Az. M 17 K 12.3408
Verpflichtungsklage (14.7.2012): Akteneinsicht in die Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates in den Schreiben des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) gemäß Art. 19 (4) GG, 20 (3) GG, Art. 25 GG, Art. 5 GG i. Vb.m. Art. 19 (2) IPbpR und Art. 10 EMRK, Art. 13 EMRK, Art. 10 EKMR, Art. 19 IPbpR und § 9 AGO
werden Abschriften von Dokumenten für den Zeitraum 7.11.2012 und 8.5.2013 beantragt, die unbeantwortete Anträge/Vorgänge betreffen.
Am 8.5.2013 wurde die Vorladung zur Verhandlung
13.6.2013 entgegen genommen. Es wird nochmals ein schriftliches
Verfahren beantragt, das die mündliche Verhandlung überflüssig macht.
Begründung:
Die letzte Mitteilung des Gerichts an mich vor dem 19.4.2013 hat das Datum 7.11.2012.Findet sich in den Gerichtsakten etwas darüber? Ist die Zustimmung zum
schriftlichem Verfahren bemerkt worden? Es wird auf die Argumentation der
Klage und Prozessschriften hingewiesen. Beispielsweise wird ja begründet,
dass die Verweigerung der Akteneinsicht des Innenministeriums 19.09.08 und
Justizministeriums 17.09.08 (Az 1402 ELs - I - 9892/2007) ein
Verwaltungsverfahren ist, deshalb greift Art. 29 BayVwVfG.
Da die Klage nicht der Staatsregierung (die die Dokumente verfasst hat)
zugestellt wurde, muss der Verhandlungstermin 13.6.2013 abgesagt werden.
Die Behandlung der Klage findet weder mein Verständnis noch gar meine
Akzeptanz. Es wird ein schriftliches Verfahren beantragt, u. a. weil ich
in Norwegen wohne und ja bisher fast alles in den Prozessschriften ohne
Antwort geblieben und ignoriert wurde.
Walter Keim
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