Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 13.12.2003
An Herrn
Klaus Stoltenberg
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin
Betreff: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats
Sehr geehrter Herr Stoltenberg,
ich beziehe mich auf die Seite
der UNO: http://www.runiceurope.org/german/menschen/udhr_template.htm
. Dort steht:
"In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.
Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.
Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit , diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen."
Das habe ich versucht zu tun.
Als die Bundesregierung die Deutschen eingeladen hat ein Informationsfreiheitsgesetz zu diskutieren, habe ich das sehr begrüßt: http://wkeim.bplaced.net/informationsfreiheitsgesetz.htm und den Gesetzesmachern die "schwedische Lösung" empfohlen um die dabei auftretenden Schwierigkeiten zu überwinden: http://wkeim.bplaced.net/files/fraktionen.htm . Zu meinem großen Bedauern sind diese Bemühungen gescheitert: http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm
Da ich bis jetzt keine Antworten bekommen habe http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm , habe ich mich am den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats gewandt: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-complaint.htm Leider scheint der von einer Einladung abhängig zu sein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm .
Weltweit ist Deutschland der einzige Staat, in dem altruistisches Handeln im Bereich der Rechtsberatung verboten ist. Aufgrund von unzeitgemäßen Gesetzen kommt es auch heute noch zu sehr merkwürdigen Gerichtsurteilen: Ein Nürnberger Richter verurteilte einen Integrationshelfer, weil er jüdische Flüchtlinge juristisch beraten hat. Diese unentgeltliche Unterstützung wird als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz von 1935 geahndet.
Natürlich würde ich es gerne sehen, wenn das Auswärtige Amt
den Menschenrechtsbeauftragten einlädt http://wkeim.bplaced.net/files/031210cr.htm
, wie das andere Regierungen auch machen: http://www.coe.int/T/E/Commissioner_H.R/Communication_Unit/Documents/By_series/Visit_Reports/index.asp#TopOfPage
Allerdings bin ich mir da nicht sicher und deshalb möchte ich
Sie bitten zu prüfen, ob nicht Sie in der Lage wären daran
mitzuwirken, den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats in die
Bundesrepublik einzuladen.
Möglicherweise könnten Sie einen Beitrag leisten, dass
Deutschland den Anschluss an die europäische Entwicklung bei der
Informationsfreiheit schafft: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-europa_16121_1.gif
Natürlich soll das keineswegs heißen, dass ich nicht fortsetze http://wkeim.bplaced.net/petition_me-en.htm für die Informationsfreiheit zu kämpfen: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm Allerdings verstehe ich das so von meinen Beratern, dass dieses Bemühen vor Deutschen Gerichten erfolglos sein wird und nur der Gang zum EGMR etwas Erfolg erwarten lassen kann.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Deutschland, die verspätete Nation: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/16121/1.html
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
Kampf dem Rechtsberatungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/de_rechtsberatung.htm
Kanzlerrichtlinie gefragt: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Entwicklung: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. 11. und 15. 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html: Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
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