Wird das Verfassungsgericht den Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Fundamental Rights Agency) fördern?
Einschreiben, vorab unterschrieben mit Fax gesendet.
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 25.11.2005
An das
Verfassungsgericht
Postfach 1771
D-76006 Karlsruhe
VERFASSUNGSBESCHWERDE - AR 7853/05
Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 21.11.2005 mit Poststempel 23.11.2005 entgegengenommen heute am 25.11.05 indem Sie mitteilen, dass "gegen die Zulässigkeit der (...) Verfassungsbescherde (...) jedoch Bedenken" bestehen.
Weiter "das Verfassungsgericht" (...) kann auf "eine Verfassungschwerde hin nur dann eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist".
Da folgende Grund- und Menschenrechte aus Art. 1(1), 1(2), 2(1), 5(1), 12(1), 19(1)1, 19(2), 19(4)1, 20(1), 20(2)1, 20(2)2, 20(3), 20(4) und 21 (1) GG sowie Art. 1 S.1, 7 S. 1, 8, 10, 19, 21(1), (3) und 23(1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 14(1)2, (2), 19(2) und 25a IPbpR, 6(1)1, (2), 10(1)2 und 13 EMRK verletzt werden, wünsche ich eine richterliche Entscheidung.
Bei der EU hat der Bürger das Recht auf gleicher Augenhöhe behandelt zu werden, d. h. Recht auf begründete Antwort. Dabei lege ich auch folgende Antwort der EU Kommission vom 14.7.05 auf meine Anfrage bezüglich Verletzungen des Menschenrechts der Akteneinsicht zugrunde:
"I would like to stress you that, if a person considers that his or
her fundamental rights have been violated, the possibility of
appealing to the European Court of Human Rights, after exhaustion of
all domestic remedies, offers him or her guaranteed protection as the
ultimate means."
Weiter lege ich den scharfen Protest gegen die wiederholte Verweigerung des Menschenrechts der Akteneinsicht (der nun schon die Ärztekammer mitgerechnet 7 Jahre lang vor sich geht) des Geschäftsstellenleiter Oestreicher, Landesberufsgericht für Ärzte, Jahnstr. 40, D-70597 Stuttgart vom 11.11.05 bei.
Diese Information brauche ich auch zur Stärkung meiner kommunikativen Kompetenz fü meine Petition vom 14.11.05 an den Landtag von Baden-Württemberg mit folgenden Vorschlägen:
da die EU Kommission am 8 Mai 2002, mir bezüglich der fehlenden Informationsfrieheit den Rat gab "This (the parliament) is indeed the right place to exert pressure".
Dass wir Europäer die Kränkung fundamentaler Rechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
nicht bieten lassen ist ja nun wirklich keine Überraschung, da
ich das schon unzählige Male ( z. B. 10.3.2003)
dem Verfassungsgericht geschrieben habe.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim
E-Mail: walter.keim@gmail.com
Human Right violations in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
Support Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Kopie: OHCHR-UNOG G/SO 215/51 GERM ES, EU Kommission, EU Parlament, EU Council, Europarat, OSZE, OECD, Vereinte Nationen, Fraktionen des Lndtages und Petitionsausschuss
Anlagen:
Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)