in English: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_convention.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 15.4.2009
Petitionsausschuss für Eingaben und Beschwerden
Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
D-30159 Hannover
Kopie: Ministerpräsident
Betreff: A 0290/16 Vertrauen schaffen, statt Misstrauen sähen: Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten ratifizieren und IFG in Niedersachsen einführen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf das Schreiben des Bundestages vom 2.3.09 (Anlage 1) in dem empfohlen wird "die Antworten der (...) Landesvolksvertretungen abzuwarten (...)".
Dabei bezieht sich der Bundestag auf folgenden Sätze des
Schreibens vom 6.2.09 an den Bundestag:
"Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 80 Staaten mit mehr als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, und Asien (Japan, Indien, Indonesien, China) zugute. Nachdem die russische Duma am 22.1.09 ein IFG beschlossen hat (Anlage 9 der Petition) fehlt in Europa die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in Weißrussland und 5 deutschen Bundesländern, darunter Niedersachsen (Anlage 2).
Damit kann dieses Menschenrecht auch in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und in Bayern eingeführt werden."
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung als Menschenrecht anerkannt (Anlage 4).
Artikel 46 der europäischen Konvention für Menschenrechte lautet ""Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
Über die Grenzen der Rechtskraft hinaus entfalten
EGMR-Urteile,
insbesondere solche, die gegen andere Mitgliedstaaten ergangen
sind,
eine weitergehende, fallübergreifende Orientierungswirkung oder
normative Leitfunktion für deutsche Behörden. Die
Bindungswirkung
des EGMR erstreckt sich nach der Entscheidung BVerfG 2 BvR
1481/04 des
Verfassungsgerichtes (Punkt 3) auf alle staatlichen Organe:
"Die
Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf
alle
staatlichen Organe (Gerichte, Regierungen und Parlamente) und
verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit
und
ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs.
3 GG)
einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen
konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Damit müssen
sowohl der
Petitionsausschuss, die Regierung und die Landtage sich mit
diesem
Menschenrecht auseinandersetzen. Es wäre verfassungswidrig die
Rechtsprechung des EGMR einfach ignorieren.
Da bisher noch keinen Antwort des niedersächsischen Landtages vorliegt, lege ich das Schreiben vom 6.2.09 als Anlage 3 bei.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Antwort:
Anlage:
Entwicklung:
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Anlage: Süddeutschland und Niedersachsen sind der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.