Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 1. November 2003
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte auf die "Erweiterung Ihrer Zuständigkeiten hin zu innenpolitischen
Themen" hinweisen, die auch "Fragen der Weiterentwicklung der nationalen,
europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes sowie
der juristischen und politischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen"
beinhaltet.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf folgende
Menschenrechtsverletzungen lenken:
Die Vereinten Nationen haben 1948 die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Daraufhin wurden viele Verträge
geschlossen um die Menschenrechte zu sichern. Deutschland ist unter anderem
vertraglich verpflichtet die
Die Europäische Union sichert die Menschenrechte durch Artikel
53 der Charta
der Grundrechte der EU.
Verletzungen der EMRK können beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Der
Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen ist für die Einhaltung des IPbürgR
verantwortlich.
Folgende Menschenrechte werden untersucht:
Folgende Verletzungen wurden begangen oder sind als Verfahren anhängig:
- In der Beschwerde
Nr. 40901/02 beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 1
vom 13.11.2002 werden Vorstöße gegen die Meinungsfreiheit und
Versammlungsfreiheit eingeklagt. Ein Nürnberger Richter verurteilte einen Integrationshelfer, weil er jüdische
Flüchtlinge juristisch beraten hat. Diese unentgeltliche altruistische
Unterstützung 2
wird als Verstoß gegen
das Rechtsberatungsgesetz von 1935 geahndet.
- In den Fällen BARTHOLD v. GERMANY
und STAMBUK v. GERMANY
wurde die Meinungsfreiheit verletzt.
- Deutschland wurde im Fall Vogt
gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 - ) 3
wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte 4
verurteilt. Trotzdem führt die deutsche Justiz das
Ergebnis nicht durch 4
und versucht so weiterzumachen wie vorher. Deshalb sind mehrere Folgeklagen beim
EGMR anhängig.
- Verletzung von Artikel 6 14,
16
: Deumeland v. Germany, ELSHOLZ
gegen Deutschland (1994), SOMMERFELD
gegen Deutschland , BOCK
v. GERMANY , PAMMEL
v. GERMANY , PROBSTMEIER
v. GERMANY , KÖNIG
v. GERMANY, ELSHOLZ
gegen Deutschland (1996), KLEIN
gegen Deutschland, MIANOWICZ
gegen Deutschland , METZGER
gegen Deutschland , H.T.
v. GERMANY, HOFFMANN
gegen Deutschland , P.S.
gegen Deutschland , JANSSEN
v. GERMANY, KIND
gegen DEUTSCHLAND, BECKER
gegen Deutschland , BÖHMER
gegen Deutschland , THIEME
gegen Deutschland , HASSE-ANGER
gegen Deutschland , NIEDERBOSTER
v. GERMANY, VAN
KUCK gegen Deutschland, HERBOLZHEIMER
gegen Deutschland.
- Das Menschenrecht
5
der Informationsfreiheit (inklusive Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung) wurde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen 6
eingeklagt. Hier ist eine Untersuchung wer dafür
verantwortlich ist 15
, dass Deutschland der einzige Industriestaat ohne Informationsfreiheit ist.
Im Staatenbericht
über die Einhaltung des IPbürgR: CCPR/C/DEU/2002/5
vom 4. Dezember 2002 behauptet Deutschland im Punkt 240 den IPbürgR
Artikel 19 (2) einzuhalten. Doch das ist falsch, da Artikel 5 des GG keinen
Zugang zu den Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gibt, sondern nur
"öffentlich zugängliche Quellen".
Da nie Antworten auf
Menschenrechtsfragen eingingen, wurden Einsichtsgesuche gestellt, die
abgelehnt wurden :
- Das deutsche Verfassungsgericht begründet viele Verfahren z. B. 1 BvR 1057/02 7
über die
Informationsfreiheit 8
nicht und verstößt damit
gegen Artikel 6 der EMRK 9
. Auch für
Petitionen 10
wird dem Bürger
das Recht auf begründete Antwort genommen 11
.
- Patienten haben keine Einsicht in "subjektive Daten"
bei Ärzten und müssen ein "berechtigtes Intesse" im Sozialbereich nachweisen.
Dies ist eine Verletzung der Akteneinsicht nach Artikel 19 des IPbürgR und
des Rechts auf ein faires Verfahren in Artikel 6 der EMRK . Wer trägt die Verantwortung,
dass Patientenrechte defizitär sind in Deutschland? 12
- LG Mainz (1 QS 25/98) 13
: Der Europäische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht an. Die
deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der
Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse. Das widerspricht dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts BVerfGE vom 26.März 1987, Band 74, Seite 358 (374),
auf der Seite 370: "Gesetze .....sind im Einklang mit den völkerrechtlichen
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auszulegen und anzuwenden.
...denn es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber, sofern er dies nicht
klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen
will."
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Human Right violations in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
"Swedish
solution" for Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/files/party-en.htm
Warum
sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Who
is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Kopie an:
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung (26.10.2003),
Bundesministerium der Justiz (27.10.2003),
Kammeranwalt der Landesärztekammer Baden-Württemberg (28.10.2003)
Anlagen:
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfahren_Goetz.136.0.html
- http://www.zap-verlag.de/online-dienste/anwaltsmagazin/2003_13.html#Nazi-Gesetz
und kein Ende
- http://www.rae-dammann.de/aktuell/fall_vogt_gegen_deutschland.shtml
- http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm
- http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
- http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm
- http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
- http://wkeim.bplaced.net/files/030310bvg.htm
- http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
- http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
- lg_mainz.htm
- http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/default.asp?Language=en&Advanced=1
- http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm
- Urteile des EGMR auf Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/