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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com                                      
Torshaugv. 2 C                                              
N-7020 Trondheim, den 29.11.04

 

An das
Sozialministerium Baden-Württemberg
Abteilung 5: Rechtsaufsicht der Landesärztekammer
Schellingstr. 15
D-70174 Stuttgart

 

Betreff: Aufsicht der Landesärztekammer Baden-Württemberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf § 8 des Heilberufs-Kammergesetzes (Aufsicht der Landesärztekammer), Artikel 17 des Grundgesetzes (Beschwerderecht) und die Entscheidung des Petitionsausschusses 13/598 vom 22.3.2002.

Der Petitionsausschuss stellt u.a. "mangelhafte inhaltliche Auseinandersetzung mit ... Beschwerdepunkten" fest. "Inwieweit die Einsichtsgewährung durch Dr. med. (...) vollständig war ist mit den Mitteln der Rechtsaufsicht nicht zu klären". Zum Schluss wird darauf hingewiesen, dass ein "berufsgerichtliches Verfahren eine umfassende und objektive Aufklärung des Sachverhaltes gewährleistet".

Ein berufsgerichtliches Verfahren wurde bei den Kammeranwälten KLAUS SCHMIERER / GERNOT BLESSING am 29.10.2002 (!) beantragt. Da bisher keine Antwort vorliegt wurde am 29.10.2004 Akteneinsicht beantragt und die Landesärztekammer gebeten diese 2 jährige Nichtbeantwortung und Nichtbearbeitung durch die körperschaftsinterne Aufsicht zu kurieren.

Da das misslungen ist, rufe ich nun die Aufsicht des Sozialministeriums an.

Glaubt wirklich jemand, dass die Regelung der Patientenrechte in Deutschland (Petition 13/598) "insgesamt ... ein ausgewogenes, die beiderseitigen Interessen in ein vernünftiges Gleichgewicht bringendes Ordnungsgefüge " ist ? http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert und beobachtet die Entwicklung in Europa. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis ist eine Antwort innerhalb angemessener Zeit nach (Artikel 17) unverzüglich und auf keinen Fall später als 2 Monate festgelegt. Eine Empfangsbestätigung wird innerhalb von 2 Wochen ausgestellt (Artikel 14).

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights von Baden-Württemberg und Deutschland respektiert werden sollten.

Außerdem muss Deutschland lernen Menschenrechte zu beachten: http://wkeim.bplaced.net/files/041106btf.htm

Diese Klage ist ein offener Brief der anonymisiert im Internet unter der Adresse: http://wkeim.bplaced.net/041129sm.htm publiziert ist, wo auch die anonymisierte Antwort hinkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Im Übrigen meine ich, dass Deutschland verurteilt werden muss: http://wkeim.bplaced.net/files/041106btf.htm
Protest gegen begründungslose Ablehnungen des  Bundesverfassungsgerichts: https://web.archive.org/web/20101119032630/http://www.pappa.com/mmdm/adler/ob_bverfg.html
Wer trägt die Verantwortung, dass Patientenrechte defizitär sind: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Who is responsible for the lack of freedom of information: 
http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support patients rights:
http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

Kopi: Patientenbeauftragte

Anlage:

  1. 29.11.04: Brief an LAK
  2. 29.11.04: Brief an Kammeranwalt
  3. 06.11.04: Deutschland muss verurteilt werden: http://wkeim.bplaced.net/files/041106btf.htm

PS: Auf diese Seite können Sie gerne linken. Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der von mir gegebenen Informationen.

Antwort und Weiterführung:

24.12.04: Landesärztekammer wurde angeschrieben.
21.02.04: Das Sozialministerium weiß noch nichts Neues.
19.04.05: Aufsichtsrechtliche Bewertung des Sozialministeriums.
10.06.05:
Antrag auf Akteneinsicht.


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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz).

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