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Wird der bayrische Landtag den Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Fundamental Rights Agency) fördern?
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20. 4. 2006
Bayerischer Landtag
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Maximilianeum
D-81627 München
Betreff: Eingabe (Petition) P II 2/VF.0593.15
Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Dr. Unterpaul,
Ich danke Ihnen für die Mitteilung vom 13.4.06, dass die Behandlung der Petition P II 2/VF.0593.15 am 27.4.06 im Saal N 501 im Maxilinianeum in öffentlicher Sitzung vorgesehen ist. Dabei werden auch die Gesetzentwürfe der SPD und der Grünen beraten, die am 1.2.06 an den Rechtsausschuss überwiesen wurden.
Inzwischen ist die von mir in der Petition angesprochene Entscheidung: des Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein (Beschluss 22. Juni 2005, Az: 4 LB 30/04): ""Weil der Verbraucherschutz kein Rechtsgut von Verfassungsrang ist, muss er grundsätzlich hinter von Art. 14 GG (Eigentumsrecht) geschützten Rechtspositionen zurücktreten und kann auch im vorliegenden Einzelfall die Belange der betroffenen Unternehmen nicht überwiegen." vom Bundesverwaltungsgericht BVerwG 3 B 126.05 bestätigt worden1. Damit werden weiterhin Gesetzesverstöße (Verkauf von Mogelpackungen) als Betriebsgeheimnis eingestuft.
Dies unterstreicht, wie notwendig es ist, dieses Menschenrecht in der Verfassung vom Bayern und im Grundgesetz zu verankern, um auch deutsche Verbraucher wahrheitsgemäß informieren zu können, wie das in der zivilisierten Welt üblich ist.
In mehr als der Hälfte der mehr als 65 Staaten in der EU, in Europa sowie allen entwickelten zivilisierten Ländern mit Informationsfreiheitsgesetzen ist die Informationsfreiheit auch in der Verfassung verankert. Darüber hinaus haben ca. 40 Staaten entsprechende Verfassungsgarantien ohne konkrete gesetzliche Ausformung. In mehr als 25 Ländern werden solche Gesetzentwürfe diskutiert. Auch in Deutschland war im Jahre 1993 in der Verfassungskommission von Bund und Ländern im Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung dafür schon eine Mehrheit vorhanden, allerdings wurde die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4).
In Deutschland haben sowohl der Bund als auch 5 Bundesländer (Hamburg am 29.3.06) Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. In den Bundesländern Saarland (Drucksache 13/758, 1.2.06), Mecklenburg-Vorpommern (erste Lesung 8.3.06), Bremen (Beratung März 2006) werden solche Gesetzentwürfe von Parlamentsmehrheiten unterstützt. Damit werden am Ende diese Jahres mindestens 8 von 16 Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben.
Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Das Bundesverwaltungsgericht hat den Deutschen das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) in diesem Fall genommen und ich bitte den Landtag, das gesetzgeberisch zu korrigieren.
Dabei bin ich mir im Klaren darüber, dass das gegen die Empfehlung der Regierung und des Amtsschimmels geschehen muss. Sowohl in Schleswig-Holstein, Berlin, im Bund und zuletzt am 29.3.06 in Hamburg2 haben Parlamente selber Informationsfreiheitsgesetze beschlossen, weil die Regierung keinen Entwurf ins Parlament eingebracht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach
Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? : http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?)
Anlage:
Kopie: Petitionsausschuss Bürgerschaft Bremen, Petitionsausschuss Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Eine Zeitbegrenzung ist für ein Bürger- und Menschenrecht völlig unangemessen. Der Bundestag hat das jedenfalls gestrichen.
Antworten:
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.