Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 25. September 2006
An den Bundesbeauftragten
für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
D-53117 Bonn
Sehr geehrter Herr Schaar,
ich beziehe mich auf dem Brief des Büros des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt vom 20.9.06 in dem steht: "Möglicherweise kann Ihnen der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (www.bfd.bund.de) in dieser Angelegenheit weiterhelfen."
In meinem Brief an die Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung vom 20.9.06 habe ich die Arbeit an einer bindenden Konvention des Europarates für die Informationsfreiheit angesprochen, die von europäischen NGOs unterstützt wird und die ich am 3. April 2006 auch unterschrieben habe (Anlage 4). Zitat: "Sie können durch konstruktive Unterstützung der Arbeit des Europarates und der OSZE einen Beitrag leisten"
Die Menschenrechtsbeauftragte Dr. Almut Wittling-Vogel (Bundesministerium der Justiz) ist im Lenkungsausschuss STEERING COMMITTEE FOR HUMAN RIGHTS (CDDH) des Europarates und der Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke im Außenministerium. Im Ministerrat des Europarates vertritt der deutsche Außenminister Deutschland und wird über diese Konvention abstimmen. Beim 7 jährigen Aufstand der Amtsschimmel hat Schily sich des damaligen Kanzleramtsministers Steinmeier benützt um zu versuchen die Einbringung des IFG in den Bundestag durch die Koalitionsfraktionen zu verhindern. Deshalb muss man aufpassen was der macht.
In einem Artikel von Heise vom 1.6.06. steht, dass "deutsche und französische Regierungsvertreter (sich) bislang hauptsächlich quer stellen" bei der Arbeit an einer bindenden geplanten Konvention des Europarates zur Informationsfreiheit.
Ich bin sehr überrascht, dass der Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke mich an Sie verwiesen hat. Verstehen Sie was er meint? Können Sie sich einen Reim darauf machen?
Natürlich begrüße ich es sehr, dass sowohl Sie als auch die AGID (Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands) sich für die Verbesserung des Verbraucherinformationsgesetzes einsetzen. Dadurch könnten Verbraucherrechte gestärkt werden und Deutschland müsste nicht länger der Abfalleimer für verdorbene Lebensmittel in Europa bleiben. Umfragen zeigen, dass zwischen 80 und 90 % für die Veröffentlichung der "schwarzen Schafe" sind. Eine überzeugende Mehrheit für eine spezielle Anwendung der Informationsfreiheit.
Es wäre schon positiv, wenn da was dran wäre, dass sie die Menschenrechtsbeauftragten beraten könnten, wie sie sich bei der Ausarbeitung einer bindenden Konvention verhalten sollten (wenn das gemeint ist?).
Ich sende auch eine Kopie dieses Briefes an die Menschenrechtsbeauftragten.
Sehr besorgt bin ich, dass 8 Bundesländer sich den Aufforderungen der AGID verweigern, das Bürgerrecht der Informationsfreiheit gesetzlich zu verankern um das Vertrauen der Bürger in den Staat zu stärken.
Da der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes für die Außenpolitik zuständig ist, wäre es sicher falsch wenn er den nichtdeutschen Europäern die Informationsfreiheit verschlechtern würde bloß um seinen innenpolitischen (CDU-)Freunden in den Bundesländern fortsetzen zu lassen das Menschenrecht der Informationsfreiheit zu verletzen.
Aber ich begrüße es, dass die OSZE sich um die Informationsfreiheit in Europa kümmert und alle OSZE Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird und 2006 einen Survey über die Informationsfreiheit durchführt (Anlage 1). Auch der Europarat hat im Zusammenhang mit einem Surveys über Informationsfreiheit Deutschland beobachtet (Anlage 2). Der Europarat hat außerdem die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten gegeben und arbeitet an einer bindenden Konvention über die Informationsfreiheit (Anlage 3). Ich habe das durch meine Unterschrift unterstützt (Anlage 4). Sowohl das Verfahrens VG 2 A 85.04: Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland als auch eine Beschwerde beim Landesberufsgericht sind seit 11.11.2005 wegen Verweigerung der Akteneinsicht und unfairen Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Appl. No. 41126/05, Anlage 5).
Im Zusammenhang mit den Kosten von ursprüglich 107.- des Auswärtigen Amtes für 4 Kopien, habe ich Ihnen am 30. April 2006 geschrieben mit dem Ziel die Bürgerfreundlichkeit des Auswärtigen Amtes zu verbessern. Ich kann nicht sehen, dass bei mir eine Antwort angekommen ist und sehe deshalb einer Antwort entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Regierungen und Parlamente der Bundesländer Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg.
Kopie: Menschenrechtsbeauftragte Dr. Almut Wittling-Vogel (Bundesministerium der Justiz), Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke
Anlagen:
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