----- Original Message -----
From:
Walter Keim
To:
Kutschmann, Martin
Cc:
poststelle@pi-wilhelmshaven.polizei.niedersachsen.de ; spdpresse@lt.niedersachsen.de ; fraktion@cdu-niedersachsen.de ; landtag.nds@gruene.de ; landtag.nds@gruene.de
Sent:
Wednesday, January 17, 2007 2:49 PM
Subject:
Vorschlag Menschenrecht der Informationsfreiheit auch in Niedersachsen einzuführen

Kutschmann, Martin wrote:

Sehr geehrter Herr Keim,

ich danke Ihnen für die Übersendung Ihrer Unterlagen:  "Stoppt Bundesrat das Menschenrecht der Informationsfreiheit" http://wkeim.bplaced.net/files/0506bundesrat.htm .

Leider ist die Polizei in diesem Fall sachlich nicht zuständig. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie Ihren Fall direkt dem zuständigen Bundesverfassungsgericht unter der E-Mail-Adresse www.bundesverfassungsgericht.de übersenden würden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
-- 
Martin Kutschmann
PI Wilhelmshaven
4. Fachkommissariat
Tel. 0 44 21/ 9 42 - 4 72
Fax  0 44 21/ 9 42 - 4 70   oder 0 5 11/ 670 197 644 023
E-Mail: martin.kutschmann@polizei.niedersachsen.de

Sehr geehrter Herr Kutschmann,

Ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung, da Sie mich an ein Versäumnis erinnert, das ich gleich nachhole.

Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie meinen im Internet publizierten Brief  vom 8.6.05 "Stoppt Bundesrat das Menschenrecht der Informationsfreiheit" : http://wkeim.bplaced.net/files/0506bundesrat.htm meinen.

Diesen Brief habe ich auch an die EU Kommission geschickt, die offenbar ihre Pappenheimer gut kennt und mir empfohlen hat, das beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuklagen.

Diesem Rat bin ich gefolgt mit der Rechtssache Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da das Verfassungsgericht nicht die Gewähr bot sich für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen (siehe 1 BvR 1981/05).

Weiter habe ich mich gefreut, dass der Bundestagspräsident am 22.12.04 http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf  meine Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung übersandt hat.
Der Bundestag hat ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, obwohl die Bundesregierung dagegen war. Dadurch wurde der 7-jährige Aufstand der Amtsschimmel ("Die Zeit") niedergeschlagen. Allerdings enthält das Gesetz zu viele Ausnahmen. Im Bund hat Deutschland sich dadurch international vom letzten auf dem vorletzten Platz verbessert, was die Informationsfreiheit anbelangt. In mehr als 100 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gesetzlich und/oder in der Verfassung gesichert.

Auch habe ich am 20.9.05 dem Landtag von Niedersachsen in einer Petition vorgeschlagen zur zivilisierten Welt aufzuschließen auf diesem Gebiet und das auch noch mal am 30.5.05 angemahnt: http://wkeim.bplaced.net/files/060530ns.htm

So weit so gut: Vergessen habe ich, dass der deutsche Obrigkeitsstaat im Gegensatz zum europäischen Raum der Freiheit, den Bürgern das Recht auf eine faire begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit genommen hat. Dieses Versäumnis werde ich morgen nachholen: http://wkeim.bplaced.net/files/070118ni.htm und dem Amtsschimmel mit einem Akteneinsichtsantrag mal in die Karten schauen, was er treibt.

Ich sehe, dass am 11.7.06 der ostfriesische CDU-Hinterwäldler Dr. Uwe Biester (Drs. 15/1027, Seite 11046)  und der niveaulose Zwischenrufer Bernd Althusmann (CDU) im niedersächsischen Landtag den Vorschlag für ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt hat.

Leider hat sich der Bundespräsident als Schutzpatron von Gemeindeamtsschimmeln und Gammelfleischbetrügern profiliert und die Ausfertigung des Verbraucherinformationsgesetzes verweigert. Diese Kompetenzüberschreitung war ein Verfassungsbruch (focus, 20.12.06). Der Spiegel (Heft 51/2006, S.29) spricht davon, dass es Gerüchte gibt, dass der Ökonom Köhler "den Expertisen eines ehrgeizigen, etwas größenwahnsinigen Juristen zum Opfer gefallen" sei. Dadurch können die Bundesländer fortsetzen das Menschenrecht der Informationsfreiheit bei Lebensmitteln zu verletzen. Werden die Länder das Versprechen des Bundespräsidenten bezüglich "berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell" einlösen und gesetzliche Informationspflichten für Gemeinden beschließen?

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nämlich ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) juristisch gesichertes Menschenrecht.

Viele deutsche Behörden sind der irrigen Auffassung, dass Art. 46 der Konvention für Menschenrechte der lautet ""Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."  für sie nicht gilt.

Dazu hat das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfG 2 BvR 1481/04 http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/04/2-bvr-1481-04.php Punkt 3 ausgeführt:  "Die Bindungswirkung einer Entscheidung des EGMR erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen." Dies gilt ausdrücklich nicht nur für Einzelurteile sondern auch für die Rechtsprechung des EGMR.

Präsident des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen.

Auf dieser Grundlage möchte ich sowohl Sie, die Polizei in Niedersachsen, die Landesregierung und das niedersächsische Landesparlament auffordern sich mit Menschenrechten vertraut zu machen und zur Verwirklichung des Menschenrechts der Informationsfreiheit beizutragen.

Die Bürger möchte ich auffordern, Akteneinsichtsanträge gestützt auf die Rechtsprechung des EGMR zu stellen und sich dadurch von Untertanen zu Menschen des europäischen Raums der Freiheit zu entwickeln. Schreiben Sie einfach  einen Antrag, wie der vom 8.6.06, der sogar in Bayern - dem finstersten Gebiet der zivilisierten Welt - Erfolg hatte: http://wkeim.bplaced.net/files/060608ba.htm

Mit freundlichen Grüßen

--
Walter Keim
Vorschlag das Menschenrecht auf Informationsfreiheit in Niedersachsen einzufüren: http://wkeim.bplaced.net/files/060530ns.htm
Keim v. Germany: Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
8 German states violate the human right og freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Promotion of Freedom of Information for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm,
http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html

Anlage:

Weiterführung:

 

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Anlage: Niedersachsen und Süddeutschland die Schandflecken bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa