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5.11.2002: Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen:
walter.keim@gmail.com. Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Das Menschenrecht der
Informationsfreiheit
ist überall in Europa,
der EU und
entwickelten Staaten in er ganzen Welt verbreitet. Deutschland ist (im Bund und
12 von 16
Bundesländern) fast die einzige Ausnahme in Europa. Als EU Bürger habe ich
dieses Recht
gegenüber der EU aufgrund (Artikel
42: Informationsfreiheit) der
Charta der
Grundrechte der Europäischen Union. Warum nicht in Deutschland?
Ich klage an:
- Den Bundesinnenminister Otto Schily, weil er
nur einen
Referentenentwurf zustande brachte und zu schlapp war trotz dem "Aufstand der Amtsschimmel"
(Die "Zeit": Nur ein Rückzugsgefecht: http://www.zeit.de/2002/15/Aufstand_der_Amtsschimmel)
Bürgerrechte zu verwirklichen.
- Die Bundesminister des Bundeskabinetts, weil sie keinen Gesetzentwurf
zustande brachten.
- Die Bundesministerien, da sie
Europaratsempfehlungen z. B. über Informationsfreiheit nicht übersetzen.
- Den Bananenrepublik-Müller,
da er die Koalitionsparteien stoppte: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html.
Geschah das auf Anweisung Schröders http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,200757,00.html,
der in dieser Sache der Bananenrepublikindustrie nachgab?
Aufforderung
neue Richtlinien zu geben.
- Den Bundestag, da er bisher kein
Gesetz beschließt: Als fast einziges Parlament in Europa bisher unfähig
Bürgerrechte gegen den "Aufstand
der Amtsschimmel" durchzusetzen. Die deutschen Wähler haben durch
die Bestätigung der rot-grünen Koalition für die Informationsfreiheit
gestimmt. Ob der Bundestag dieses Mandat ausführt?
- Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er zu geizig zur
Informationsfreiheit ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition_bw_3.pdf
("erheblicher Verwaltungsaufwand, nicht unerhebliche
Kosten").
- Die Antwort des
Petitionsausschusses bei der Petition über Patientenrechte ist eine
wortwörtliche
Abschrift des Schreibens des Ministeriums. Kein Wunder, dass der
Petitionsausschuss die
Einsicht
ablehnte.
- Der Bundestag und die Regierung da Deutsche kein "Recht auf eine gute
Verwaltung" (EU
Charter Artikel 41 siehe auch "Der
Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis") haben. Das Recht auf gute
Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur Informationsfreiheit, sondern auch das
Recht auf begründete Antworten (Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
(Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge Europaratsempfehlungen ins
Deutsche zu übersetzen, werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/020214bmi.txt und
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/011223fischer.htm geschweige die Ablehnung
begründet.
- Das Verfassungsgericht taugt auch nichts. Die Klage
http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm wird nicht
zur Entscheidung angenommen. Die
Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht. Das
Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis.
- Den Stauß-Epigonen Kanzlerkandidat Stoiber, weil er sich als "Mann
der Mitte" verkaufte, ohne die in Europa übliche
Informationsfreiheit zu fördern: http://home.broadpark.no/~wkeim/020507stoiber.htm.
(In Bayern gilt nicht der "gläserne Staat" sondern der
"gläserne Beamtenanwärter": Als einziges Bundesland gilt hier noch die Regelanfrage beim
Verfassungsschutz aus der Zeit des Radikalenerlasses von 1972.)
- Die lahmen Enten der Europarates, die der Entwicklung bei der Ausbreitung
der Informationsfreiheit in Europa nur nachrennen: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm
und nur
Empfehlungen (1981) produziert, die Deutschland ignoriert.
(2002: http://cm.coe.int/stat/E/Public/2002/adopted_texts/recommendations/2002r2.htm).
- Das deutsche Volk, da es das Joch der Informations-Unfreiheit nicht
abwirft, ein Überbleibsel des Obrigkeitsstaates. Das Bekenntnis zu den
Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie
nicht ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt (= verdient)
haben? Welchen Untertanendachschaden hat eigentlich die Mehrheit der Süddeutschen?
(In Norddeutschland siegte die Koalition bei den Bundestagswahlen im Herbst
2002). Wird das Versprechen des Koalitionsvertrages,
"für
eine lebendige Demokratie" mit
Informationsfreiheit erfüllt werden?
Fragen:
Wie wird der Bundestag die Petition Informationsfreiheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_ifg.htm beantworteten? Wird er Bürgerrechte gegen den "Aufstand
der Amtsschimmel" durchsetzen können und wenigstens diesen
Vorschlag der Regierung zur Behandlung übersenden?
Halten die Vereinten Nationen das, was sie versprechen: Dass die Informationsfreiheit ein
Menschenrecht ist:
http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm?
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die
Informationsfreiheit (Artikel
42), das kostenlose Klagerecht an eine unabhängige Stelle in
Artikel 43 (Ombudsmann), das Recht auf
begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in
Artikel 41
(1) gesichert. Als EU-Bürger frage ich auch:
Wie lange möchte die EU
Kommission http://home.broadpark.no/~wkeim/330166.htm und das EU Parlament
(Courrier du
Citoyen) noch
zuschauen, dass
mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa übliche Menschenrecht der
Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter
Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise?
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen und die
Grundrechte der EU Charta
auch für Deutschland verbindlich machen? Wie lange noch wird die EU diesen
Schandfleck im "Raum
der Freiheit" dulden?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://home.broadpark.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
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