Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am Besten informiert ist. (Benjamin Disraeli)
Einschreiben
Walter
Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 14.12.2006
An die
Behördenleitung des
Landesamtes für Besoldung und Versorgung
D-70730 Fellbach
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Weigerung Missstände abzustellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf meinen Brief vom 29.9.06 mit dem Vorschlag gemäß § 17 BhV das Antragsschema Formblatt 6 mit der Angabe der zugrunde liegenden (Bundes-)BhV auszustatten und den falschen Hinweis auf die (Landes-)BVO auf den Bescheiden zu entfernen.
Zwar wurde im Zusammenhang mit dem einmaligen manuellen Hinweis 9990 zum Ergebnis des "in vollem Umfang" erfolgreichen Widerspruchs auch die Beihilfevorschriften des Bundes genannt. Trotzdem taucht der Hinweis auf § 17 Abs. 2 Satz 3 der Landes-BVO § im Bescheid vom 6.12.06 wieder auf.
Die seit Jahren bewusste Fortführung dieser Falschinformation und Verstoß gegen die Bundesvorschrift BhV verstößt gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht, da damit ahnungslose Antragsteller reingelegt werden, denen man dann zumutet den Schaden für Versäumnisse des LBV aufzubürden (siehe Brief des LBV 19.9.06).
Wie
können Antragsteller, Sachbearbeiter und vor allem die
Behördenleiter das jahrelang dulden und blind weitermachen? Wo
bleibt die Vernunft? Was für ein Dachschaden liegt hier vor?
Ich sehe der Behebung dieses Missstandes entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Anlagen:
11.12.06: Dem Widerspruch wird in vollem Umfang statt gegeben.
Antwort:
Kopie:
Petitionsausschuss, BMI, Ombudsmann
BW
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