Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)
in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-ccpr-de.htm
Einschreiben
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 21.10.2011
Eisenbahn-Bundesamt, Referat 44
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn
Kopie: Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff: Widerspruch Baufreigabe der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm in finanzieller Hinsicht (Geschäftszeichen 44F08B025/-400#002-19)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für die Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom 22.9.2011 den ich am 20.10.2011 empfing. Es wird mitgeteilt, dass am 21.6.2011 dort der vollständige Antrag der DB Netz AG auf Baufreigabe der Neubaustrecke Wendlingen Ulm vorlag. Das EBA schrieb daraufhin eine Empfehlung an das BMVBS und teilt mit, dass das Bundesverkehrsministerium entscheidet. Am 22.9.2011 lag dem EBA kein Ergebnis vor (Anlage 8).
Es wird auf den Antrag vom 22.3.2011 Bezug genommen, der lautete:
"Die Belange dieses Antrages sind:
Der Antrag hätte also schon am 22.6.2011 bearbeitet werden können. Die Beantwortung vom 22.9.2011 widerspricht § 7 (5) IFG "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen." Erst eine Sachstandsanfrage vom 3.8.2011 brachte die Bearbeitung voran.
Da die Information über Ferienabwicklung vom 24.8.2011 diese insgesamt 3 monatliche Bearbeitungszeit und Verzögerung nicht erklären kann, bekommt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Kopie um diese Verspätung zu rügen.
Bezüglich der Gesamtkosten wird Einsicht abgelehnt, da die "Information über die Höhe der Gesamtkosten nach der Fortschreibung (...) dem EBA gegenwärtig nicht vor(liegt)." Offensichtlich musste die Bahn sich im Antrag über die revidierten Gesamtkosten äussern. Es ist natürlich anzunehmen, dass das in der Empfehlung des EBA über die Fortschreibung eingeflossen ist. Deshalb wird Einsicht in die Gesamtkosten in der Empfehlung beantragt, die ja unter diesen Bedingungen gemeint war. Falls die Entscheidung des BMVBS vorliegt wird Informationszugang zu den Gesamtkosten diser Entscheidung beantragt. Hilsweise der neue Bundesanteil.
Dabei beziehe ich mich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (5.9.2005 BGBl. I S. 2722) und die Gebührenordnung (IFG-GebV, BGBl. 2006, I S. 6). Um Kostenfreiheit zu erlangen (einfache schriftliche Auskunft gemäß Teil A unter 1.1 des Gebührenverzeichnisses) bevorzuge ich elektronische Zustellung.
Weiter wird Akteneinsicht in die gesamte Empfehlung des EBA beantragt. Falls dabei - im Gegensatz zum Schreiben vom 7.9.2010 des EBA - Betriebsgeheimnisse berührt sind wird zunächst auf die Möglichkeit der Schwärzung hingewiesen. Falls das zu Kosten führt, beschränkt sich der Antrag darauf ob die Fortschreibung genehmigt wurde und wie hoch die Gesamtkosten sind, ersatzweise der Bundesanteil an den Gesamtkosten.
Dabei beziehe ich mich auch auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Schaar: "Die Kontroverse um Stuttgart 21 hätte sich sicher entschärfen lassen, wenn die relevanten Unterlagen frühzeitig für jedermann zugänglich gemacht worden wären. Diese Transparenz hätte den Vorwurf entkräftet, Stadt und Land würden mauern. Auch Unterlagen des Eisenbahnbundesamtes sollten im Internet einsehbar sein. Die Prüf- und Wartungspraxis für Züge oder die Streckenvergabe ist von großem öffentlichen Interesse, nicht erst seit dem Bahn-Chaos der vergangenen Wochen." (Anlage 7)
Im vom Landtag BW veröffentlichten Finanzierungsvertrag des Gesamtprojektes Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen - Ulm vom 2.4.2009 sind die Gesamtkosten veröffentlicht. Das spricht dagegen, dass Gesamtkosten ein Geschäftsgeheimnis sind (Anlage D).
Weiter referiere ich meinen Akteneinsichtsantrag vom 21.11.2010: Akteneinsicht beim Eisenbahn-Bundesamt: Warum wurde Neubaustrecke Wendlingen-Ulm gestoppt? der dokumentiert, dass das Menschenrecht des Informationszugangs eine Voraussetzung für Demokratie ist (Anlage 1). Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Schaar sagt: "Transparenz ist unverzichtbare Voraussetzung für eine gelebte Demokratie" (Anlage E).
Stuttgart21Leaks dokumentiert anhand von internen Dokumenten, dass sowohl der Öffentlichkeit, dem Wähler als auch den Parlamentariern und sogar der Landesregierung wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Wie kann vor diesem Hintergrund demokratischer Legitimation behauptet werden?
Die Bürger Baden-Württembergs stimmen am 27.11.2011 in einer Volksabstimmung über Stuttgart 21 ab. Damit Demokratie lebendig wird, benötigt der Souverän der Demokratie (Bürger und Wähler) Informationen. Deshalb ist Transparenz notwendig um ein bisschen Demokratie zu verwirklichen.Die Bahn beschrieb in einer Pressemeldung vom 17.11.2010 den Vorgang der Antragstellung im Präsens: "Auf Basis der überarbeiteten Kostenkalkulation für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm wird die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bahn und Bund fortgeschrieben und mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmt." (Anlage 4). Am 9.12.2010 wird berichtet, dass der Baubeginn für Trasse Wendlingen-Ulm noch dieses Jahr stattfindet (Anlage H). Am 15.06.2011 teil die Bahn mit, dass die Bauarbeiten bei Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm weiter gehen (Anlage G). Hier wird offensichtlich unterschlagen, dass keine Baufreigabe vorliegt und damit ein falscher Eindruck erweckt (siehe auch Schwarzbau Anlage I).
Kopie: Fraktionen im Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton Hofreiter, Verkehrsminister BW, Landtag Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21
Anlage:
Im Internet publiziert:
Entwicklung:
[Informationsfreiheit] [Zurück zu allen Petitionen] [Verwaltungsstreitsache] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Zur Homepage]
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.