in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/blessing-en.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2
C
N-7020 Trondheim, den 19.9.05
An die
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstr. 32,
D-70597 Stuttgart
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kammeranwalt OStA Gernot Blessing
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Mitteilung der Landesberufsgericht für Ärzte vom 13.8.05: "Anforderungen des Kammeranwalts sowie Entgegnungen des Beschuldigten befinden sich nicht bei den Akten". Damit zeigt sich, dass die Klage vom 29.10.2002 mehr als 2 Jahre nicht behandelt wurde ohne den Angeklagten zu hören und am 17.1.05 mit einer Don Quijote Begründung eingestellt. OStA GERNOT BLESSING ist von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bestellt. Kommen Sie mir deshalb nicht mit der Ausrede Sie könnten keinen Einfluss nehmen: Sie haben ihn eingestellt, dann können Sie ihn auch feuern.
Verschärfend kommt hinzu, dass mein Antrag auf Akteneinsicht vom 29.10.2004 nicht beantwortet wurde, offensichtlich um diese Untätigkeit zu verschleiern.
Weiter wurden zahlreiche Anfragen so am 7.1.2003, 28.10.2003 und 16.12.2003 die Annahme zu bestätigen ignoriert.
Diese Vorgehensweise vorstößt auch gegen das vom Landtag von Baden-Württemberg in der Petition 13/598 vorausgesetzten "die beiderseitigen Interessen von Ärzten und Patienten in ein vernünftiges Gleichgewicht bringendes Ordnungsgefüge".
Ich bin mir sicher, dass geeignete Massnahmen Ihrerseits das Ansehen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg wesentlich stärken können.
In über 60 Staaten der Welt ist der allgemeine Aktenzugang (Informationsfreiheit) verwirklicht. Baden-Württemberg und andere CDU/CSU regierte Bundesländern machen für 70 % der Bevölkerung aus Deutschland das einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und Landesebene, d. h. ein Schandfleck auf der Landkarte der Informationsfreiheit. Die Verweigerung der Akteneinsicht zur Verschleierung eigenen Fehlverhaltens mag auf dieser Linie liegen, doch ist das StPO ein Bundesgesetz das Landesbräuche der größtmöglichen Bewahrung obrigkeitsstaatliche Reste bricht.
Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt. Eine Empfangsbestätigung wird innerhalb von 2 Wochen ausgestellt (Artikel 14).
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg respektiert werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Walter
Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm
Wer trägt die Verantwortung, dass
Patientenrechte defizitär sind: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Kopie: Patientenbeauftragte, Sozialministerium, Aktenzeichen: 55-55-0141.6/13/598.
PS: Oberstaatsanwalt Gernot Blessing ist bisher dadurch bekannt geworden, dass er die Anklage und Verurteilung von in Italien 10 Mal lebenslänglich verurteilten SS Massakertätern (geschehen vor mehr als 60 Jahren) dadurch verhindert, dass er die Ermittlungen verschleppt und den Angehörigen Akteneinsicht verweigert.
Anlage:
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz).