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Wer ist für das Fehlen der
Informationsfreiheit in Deutschland verantwortlich?
5.11.2004:
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Das Menschenrecht
der Informationsfreiheit
(einschließlich der Einsicht in Dokumente der öffentlichen
Verwaltung) ist überall in Europa,
der
EU und entwickelten Staaten in er
ganzen Welt verbreitet. Deutschland ist (im Bund und 12 von 16 Bundesländern) fast
die einzige Ausnahme in Europa. Als EU Bürger habe ich dieses
Recht gegenüber der EU aufgrund (Artikel
42: Informationsfreiheit) der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union. Warum nicht in
Deutschland?
Ich klage an:
- Den Bundesinnenminister
Otto Schily, weil er nur einen Referentenentwurf
zustande brachte und zu schlapp war trotz dem
"Aufstand der Amtsschimmel" (Die
"Zeit": Nur ein Rückzugsgefecht: http://www.zeit.de/2002/15/Aufstand_der_Amtsschimmel)
Bürgerrechte zu verwirklichen, obwohl ein Gesetz seit
1998 versprochen wird. Schily fängt
im November 2004 sogar einen Streit an um einen
schlechtes Gesetzentwurf noch schlechter zu machen,
obwohl schon fast jedes Balkanland ein besseres Gesetz
hat. Nachdem Minister Schily gescheitert war, mit Hilfe
des Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier die
erste Beratung im Bundestag am 17.12.04 abzusetzen,
schloss er sich der Skepsis der CDU/CSU an, gab dem
anonymen Amtsschimmel der Ministerialbürokratie ein
Ansicht und profilierte sich als Schutzpatron des Aufstandes
der Amtsschimmel.
- Die Bundesminister des Bundeskabinetts,
weil sie die Ressortabstimmung
und damit den Gesetzentwurf nicht zustande brachten. Der Druck
der Medien und Bürger sei zu schwach gewesen.
- Die Bundesministerien, da sie Europaratsempfehlungen
z. B. über Informationsfreiheit nicht übersetzen.
- Die Regierung behauptet im Punkt
240 des Staatenberichts über die Einhaltung des IPbürgR:
CCPR/C/DEU/2002/5
vom 4. Dezember 2002, dass Deutschland den IPbürgR
Artikel 19 (2) einhält. Doch das ist falsch, da Artikel
5 des GG keinen Zugang zu den Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung gibt, sondern nur
"öffentlich zugängliche Quellen".
- Den Bananenrepublik-Müller,
da er die Koalitionsparteien stoppte: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html.
Geschah das auf Anweisung Schröders http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,200757,00.html,
der in dieser Sache der Bananenrepublikindustrie
nachgab? Aufforderung
an den Kanzler neue Richtlinien zu geben.
- Den Bundestag, da er bisher kein
Gesetz beschließt: Als fast einziges Parlament in
Europa bisher unfähig Bürgerrechte gegen den "Aufstand
der Amtsschimmel" durchzusetzen. Die deutschen
Wähler haben durch die Bestätigung der rot-grünen
Koalition für die Informationsfreiheit gestimmt. Ob
der Bundestag dieses Mandat ausführt?
- Den Landtag von Baden-Württemberg,
weil er zu geizig zur Informationsfreiheit
ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition_bw_3.pdf
("erheblicher
Verwaltungsaufwand, nicht unerhebliche Kosten"). Man
behauptet "sich der Transparenz nicht zu
verschließen" lehnt
aber Akteneinsicht ab.
- Die Antwort des
Petitionsausschusses bei der Petition über
Patientenrechte ist eine wortwörtliche
Abschrift des Schreibens des Ministeriums. Kein
Wunder, dass der Petitionsausschuss die Einsicht
ablehnte. Bei Patientenrechten werden die Rechte der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union verletzt.
- Der Bundestag und die Regierung
da Deutsche kein "Recht auf eine gute
Verwaltung" (EU
Grundrechtscharter Artikel 41) und
Informationsfreiheit (EU Grundrechtscharter Artikel
42) haben. Das Recht auf gute Verwaltung (siehe
"Der
Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis")
bedeutet in der EU auch das Recht auf begründete
Antworten (Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
(Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge
Europaratsempfehlungen ins Deutsche zu übersetzen,
werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/020214bmi.htm
und http://home.broadpark.no/~wkeim/files/011223fischer.htm#PS
geschweige die Ablehnung begründet.
- Die Regierungen und Parlamente, alle Einsichtsgesuche
abgelehnt wurden, obwohl Einsicht nach pflichtgemäßem
Ermessen möglich ist:
- Die Alliierten haben nach dem Krieg Hitlers Diktatur für
illegal erklärt, aber sie haben vergessen
seine Gesetze aufzuheben.
- Der Bundestag, da er immer
noch das
umstrittene Monopol der Rechtsanwälte
(Rechtsberatungsgesetz
aus dem Jahre 1935) aufrecht erhält, das von den Rechtsanwaltkammern ausgenützt
wird. Dadurch werden die Möglichkeiten von Behörden,
Auskünfte zu geben, begrenzt. Auch die Presse wird
daran gehindert über Rechte zu berichten. Gegen das Rechtsberatungsgesetz
ist eine Verfassungsbeschwerde
(Ergänzung
vom 5.5.2000: Ein in Europa einmaliges Monopol)
anhängig. Die 8 in Karlsruhe haben die Klage bisher nur
liegenlassen. Die Beschwerde
Nr. 40901/02 beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte ist auch gegen Anwendung
des Rechtsberatungsgesetztes gerichtet. Ein Nürnberger
Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er
systematisch Krankenscheine für Asylsuchende zu spät
ausstellte. Daraufhin wurde derjenige, der den
Asylsuchenden beistand, der Leiter des Nürnberger
Integrationshilfeverein angezeigt und verurteilt
wegen unerlaubter
Rechtsberatung. Wo bleibt die Verpflichtung zu den
Grundrechten des Grundgesetzes?
- Das Verfassungsgericht
taugt auch nichts. Die Klage
http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm wird ohne
Begründung nicht
zur Entscheidung angenommen. Die Informationsfreiheit
ist ein Menschenrecht. Das Bekenntnis zu den
Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis. Dass
Völkerrecht vor Bundesrecht gilt Artikel
25 GG, wird nicht praktiziert: Deutschland wurde im
Fall Vogt
gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 -
) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem
führt die deutsche
Justiz das Ergebnis nicht durch und versucht so
weiterzumachen wie vorher. Das Grundrecht
der EU Charta auf eine begründete Antwort (Artikel 41),
wird vom Verfassungsgericht selbst
für Petitionen dem Bürger
genommen. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte ist höchstwahrscheinlich der Ansicht,
dass Gerichtsentscheidungen
begründet sein müssen.
- Den Stauß-Epigonen Kanzlerkandidat Stoiber,
weil er sich als "Mann
der Mitte" verkaufte, ohne die in Europa
übliche Informationsfreiheit zu fördern: http://home.broadpark.no/~wkeim/020507stoiber.htm.
(In Bayern gilt nicht der "gläserne Staat"
sondern der "gläserne Beamtenanwärter": Als
einziges Bundesland gilt hier noch die Regelanfrage beim
Verfassungsschutz aus der Zeit des Radikalenerlasses von
1972.)
- Das deutsche Volk, da es das Joch der
Informations-Unfreiheit nicht abwirft, ein Überbleibsel
des Obrigkeitsstaates. Das Bekenntnis zu den
Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da
ist die Demokratie nicht ungerecht: Bekommen die Wähler
nur das, was sie gewählt (= verdient) haben? Welchen
Untertanendachschaden hat eigentlich die Mehrheit der Süddeutschen? (In Norddeutschland
siegte die Koalition bei den Bundestagswahlen im
Herbst 2002). Wird das Versprechen des
Koalitionsvertrages, "für
eine lebendige Demokratie" mit Informationsfreiheit
erfüllt werden?
- Zusammenfassend
muss gesagt werden: Deutschlands Legislative,
Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur
nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte
einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische
Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet
und begeht Menschenrechtsverletzungen.
Bei der Informationsfreiheit
wird im Bund und 12 von 16 Bundesländern gegen die UN
Menschenrechte und die Grundrechtscharta
der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU
Charta der Grundrechte und European
Charter of Patients Rights. Was für
"Menschen" sind das eigentlich, die sich das
widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen
lassen?
International:
Positive Beiträge:
Wird die Anhörung
im Innenausschuss des Bundestages am 14.3.2005 Verbesserungen
des Entwurfes bringen?
Wird
das Verwaltungsgericht den Gedanken des "Raums der Freiheit"
und der Menschenrechte
in Europa fördern?
Der Europarat hat bisher nur Empfehlungen
(1981 und 2002)
für die Informationsfreiheit in Europa ausgearbeitet: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm.
Diese Empfehlungen hat Deutschland im Bund und 12 von 16
Bundesländern ignoriert. Wird
der Menschenrechtsbeauftragte des CoE die Informationsfreiheit
fördern? Was wird aus diesem Survey
resultieren? Wird der Europarat eine Konvention erarbeiten?
Halten die Vereinten Nationen das, was sie versprechen: Dass
die Informationsfreiheit ein Menschenrecht
ist: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm?
Offensichtlich ist der Special Rapporteur der
Informationsfreiheit verpflichtet. Aber diese Verpflichtung wird
von der
Petitions Unit nicht weitergeführt. Wird
der Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen das
korrigieren und die Informationsfreiheit fördern?
Wird die internationale
Öffentlichkeit dazu
schweigen (ARTICLE19, EFIL)?
In der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union ist die
Informationsfreiheit (Artikel
42), das kostenlose Klagerecht an eine unabhängige
Stelle in Artikel
43 (Ombudsmann), das Recht auf begründete Antworten
innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1) gesichert. Artikel 6
(1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION lautet "
Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der
Demokratie, der Achtung der Menschenrechte". Als EU-Bürger frage deshalb ich auch: Wie
lange möchte das EU Parlament
(Courrier du Citoyen) noch zuschauen,
dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa
übliche Menschenrecht
der Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich
zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach
Deutschland reise? Im Bericht 2003/2237(INI),
9 März 2004 (Chapter KK) schreibt das EU
Parlament: "The European Parliament notes that in
Germany there is no law ensuring access to documents of public
authorities at the national (i.e.. federal) level and that only
four of the federal states have enacted such legislation".
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://home.broadpark.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
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