25. 8. 2006: Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com. Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Das Menschenrecht der Informationsfreiheit (einschließlich der Einsicht in Dokumente der öffentlichen Verwaltung) ist überall in Europa, der EU, der OECD und entwickelten Staaten in der ganzen Welt verbreitet. Mehr als 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern d. h. 84 % der Weltbevölkerung haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. Deutschland war im Bund das letzte bedeutende Land in Europa, das ein Informationsfreiheitsgesetz beschließt. Europarat und Vereinte Nationen sichern den Zugang zu amtlichen Dokumenten in Menschenrechtskonventionen und bieten Möglichkeiten nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs gegen Verletzungen zu klagen. In 5 von 16 Bundesländern fehlen solche Gesetze immer noch, fast die einzige Ausnahme in Europa. Als EU Bürger habe ich dieses Recht gegenüber der EU aufgrund (Artikel 42: Informationsfreiheit) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Warum nicht in Deutschland? Warum ist Deutschland ein Schlusslicht bezüglich der Informationsfreiheit?
Zusammenfassung 29.05.2013: CDU/CSU abwählen um zeitgemäße Informationsrechte, Open Data und Open Government zu erreichen
Den Bundesinnenminister Otto Schily, weil er nur einen Referentenentwurf zustande brachte und zu schlapp war trotz dem "Aufstand der Amtsschimmel" (Die "Zeit": Nur ein Rückzugsgefecht: http://www.zeit.de/2002/15/Aufstand_der_Amtsschimmel) Bürgerrechte zu verwirklichen, obwohl ein Gesetz seit 1998 versprochen wird. Schily fängt im November 2004 sogar einen Streit an um einen schlechtes Gesetzentwurf noch schlechter zu machen, obwohl schon fast jedes Balkanland ein besseres Gesetz hat. Nachdem Minister Schily gescheitert war, mit Hilfe des Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier die erste Beratung im Bundestag am 17.12.04 abzusetzen, schloss er sich der Skepsis der CDU/CSU an, gab dem anonymen Amtsschimmel der Ministerialbürokratie ein Ansicht und profilierte sich als Schutzpatron des Aufstandes der Amtsschimmel. Bietet Innenminister Schily die Gewähr dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen?
Der Bundeskanzler hat die Petition über Informationsfreiheit am 22.12.2004 zur Berücksichtigung mit einer Antwortfrist von 6 Wochen übermittelt vom Bundestagspräsident übermittelt bekommen. Aber am 25.5.2005 lag noch keine Antwort vor obwohl er antworten muss. Statt dessen lies er zu dass einer seiner Minister das Gesetz verschlechterte.
Das Bundesgesundheitsministerium unterstützte die unberechtigten Einwände der Krankenkassen, was zu einer Verzögerung der Verabschiedung im Bundestag führte.
Die Bundesminister des Bundeskabinetts, weil sie die Ressortabstimmung und damit den Gesetzentwurf nicht zustande brachten. Der Druck der Medien und Bürger sei zu schwach gewesen.
Die Bundesministerien, da sie Europaratsempfehlungen z. B. über Informationsfreiheit nicht übersetzen.
Die Regierung behauptet im Punkt 240 des Staatenberichts über die Einhaltung des IPbürgR: CCPR/C/DEU/2002/5 vom 4. Dezember 2002, dass Deutschland den IPbürgR Artikel 19 (2) einhält. Doch das ist falsch, da Artikel 5 des GG keinen Zugang zu den Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gibt, sondern nur "öffentlich zugängliche Quellen".
Den Bananenrepublik-Müller, da er die Koalitionsparteien stoppte: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html. Geschah das auf Anweisung Schröders http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,200757,00.html, der in dieser Sache der Bananenrepublikindustrie nachgab? Aufforderung an den Kanzler neue Richtlinien zu geben.
Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er zu geizig zur Informationsfreiheit ist: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_bw_3.pdf ("erheblicher Verwaltungsaufwand, nicht unerhebliche Kosten"). Man behauptet "sich der Transparenz nicht zu verschließen" lehnt aber Akteneinsicht ab.
Die Antwort des Petitionsausschusses bei der Petition über Patientenrechte ist eine wortwörtliche Abschrift des Schreibens des Ministeriums. Kein Wunder, dass der Petitionsausschuss die Einsicht ablehnte. Bei Patientenrechten werden die Rechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt.
Der Bundestag und die Regierung da Deutsche kein "Recht auf eine gute Verwaltung" (EU Grundrechtscharter Artikel 41) und Informationsfreiheit (EU Grundrechtscharter Artikel 42) haben. Das Recht auf gute Verwaltung (siehe "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis") bedeutet in der EU auch das Recht auf begründete Antworten (Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge Europaratsempfehlungen ins Deutsche zu übersetzen, werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm, http://wkeim.bplaced.net/020214bmi.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm#PS geschweige die Ablehnung begründet.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über ein Gesetz der Informationsfreiheit, weist die Administration darauf hin, dass die Akteneinsicht ja schon heute nach pflichtgemäßem Ermessen erlaubt ist. Aber Regierungen und Parlamente haben alle Einsichtsgesuche abgelehnt, obwohl Einsicht nach pflichtgemäßem Ermessen angeblich möglich ist:
Petition Informationsfreiheit 21.12.01 an Bundestag: http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm#einsicht,
Petition Informationsfreiheit 20.12.01 an Landtages von Baden-Württemberg: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#einsicht
Petition Patientenrechte 25.10.01 an Bundestag: http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#einsicht und
Petition Patientenrechte 25.10.01 an Landtages von Baden-Württemberg: Einsichtsgesuch vom 5.4.02 an Petitionsausschuss wird abgelehnt. Das Sozialministerium lehnt auch ab.
Petition Menschenrechte 21.12.03 an Bundestag: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm#einsicht.
Die Alliierten haben nach dem Krieg Hitlers Diktatur für illegal erklärt, aber sie haben vergessen das rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 aufzuheben3.
Der Bundestag, da er immer noch das umstrittene Monopol der Rechtsanwälte (Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935) aufrecht erhält, das von den Rechtsanwaltkammern ausgenützt wird. Dadurch werden die Möglichkeiten von Behörden, Auskünfte zu geben, begrenzt. Auch die Presse wird daran gehindert über Rechte zu berichten. Gegen das Rechtsberatungsgesetz ist eine Verfassungsbeschwerde (Ergänzung vom 5.5.2000: Ein in Europa einmaliges Monopol) anhängig. Die 8 in Karlsruhe haben die Klage bisher nur liegenlassen. Die Beschwerde Nr. 40901/02 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist auch gegen Anwendung des Rechtsberatungsgesetztes gerichtet. Ein Nürnberger Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er systematisch Krankenscheine für Asylsuchende zu spät ausstellte. Daraufhin wurde derjenige, der den Asylsuchenden beistand, der Leiter des Nürnberger Integrationshilfeverein angezeigt und verurteilt wegen unerlaubter Rechtsberatung. Wo bleibt die Verpflichtung zu den Grundrechten des Grundgesetzes?
Das Verfassungsgericht taugt auch nichts. Die Klagen vom 5.5.2002: http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm und vom 18.8.05: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm werden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Die Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel 1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis. Dass Völkerrecht vor Bundesrecht gilt Artikel 25 GG, wird nicht praktiziert: Deutschland wurde im Fall Vogt gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 - ) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem führt die deutsche Justiz das Ergebnis nicht durch und versucht so weiterzumachen wie vorher. Das Grundrecht der EU Charta auf eine begründete Antwort (Artikel 41), wird vom Verfassungsgericht selbst für Petitionen dem Bürger genommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist höchstwahrscheinlich der Ansicht, dass Gerichtsentscheidungen begründet sein müssen.
Den Stauß-Epigonen Kanzlerkandidat Stoiber, weil er sich als "Mann der Mitte" verkaufte, ohne die in Europa übliche Informationsfreiheit zu fördern: http://wkeim.bplaced.net/020507stoiber.htm. (In Bayern gilt nicht der "gläserne Staat" sondern der "gläserne Beamtenanwärter": Als einziges Bundesland gilt hier noch die Regelanfrage beim Verfassungsschutz aus der Zeit des Radikalenerlasses von 1972.)
Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen empfahl dem Innenausschuss Verbesserungen des Entwurfs empfohlen bekommen. Aber die Vorschläge wurden nicht aufgegriffen. Ganz im Gegenteil wurde auf unbegrüdete Einwände der Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums Rücksicht genommen. Dadurch wurde die Transparenz im Gesundheitsbereich geschwächt mit ca. 20 Milliarden Betrug und Korruption.
Die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert das teuerste Gesundheitswesen pro Kopf in der EU (ca. 225 Milliarden € jährlich), aber bei der Qualität der Leistungen landet Deutschland im Vergleich mit anderen EU Staaten im unteren Drittel (Platz 13 von 15): http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A75 siehe auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf76, siehe auch World Health Report 200077: Platz 25 unter den Industrieländern. TI zeigt hier Betrug und Korruption im Gesundheitswesen auf: http://www.transparency.de/II__Abrechnungsbetrug_-_von_de.488.0.html. Ausgerechnet die Krankenkassen verhinderten die 2. und 3 Lesung des Informationsfreiheitsgesetzes am 13.5.2005.
Das deutsche Volk, da es das Joch der Informations-Unfreiheit nicht abwirft, ein Überbleibsel des Obrigkeitsstaates. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel 1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie nicht ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt (= verdient) haben? Welchen Untertanendachschaden hat eigentlich die Mehrheit der Süddeutschen? (In Norddeutschland siegte die Koalition bei den Bundestagswahlen im Herbst 2002). Wird das Versprechen des Koalitionsvertrages, "für eine lebendige Demokratie" mit Informationsfreiheit erfüllt werden?
Das Verwaltungsgericht Berlin fördert den Gedanken des "Raums der Freiheit" und der Menschenrechte in Europa überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil Verwaltungsgericht findet es ganz in Ordnung, dass die Petition über Menschenrechte unterschlagen und das Menschenrecht der Informationsfreiheit verletzt wird.
Der federführende Innenausschuss des
Bundesrates auf Antrag von Bayern und Baden-Württemberg: http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2005/0450_2D1_2D05.pdf im Juni 2004 beschlossen den
Vermittlungsausschuss anzurufen: http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0450_2D1_2D05,property=Dokument.pdf.
Die CDU/CSU hat angekündigt, das "Gesetz zu beerdigen". Damit würde
nicht nur Süddeutschland http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif, sondern auch der Bund zum Schandleck Europas
werden: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-europe-rot.gif was die Informationsfreiheit angeht.
Der CSU Hinterwäldler Zeitlmann lehnt die Informationsfreiheit ab.
Zusammenfassend muss gesagt werden: Deutschlands Legislative, Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet und begeht Menschenrechtsverletzungen1. Bei der Informationsfreiheit wird in 5 von 16 Bundesländern gegen die UN Menschenrechte und die Grundrechtscharta der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU Charta der Grundrechte und European Charter of Patients Rights. Was für "Menschen" sind das eigentlich, die sich das widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen lassen?
Der Europäische Konvent hat dieses Problem nicht gelöst und war nicht imstande die Grundrechte der EU Charta auch für Deutschland verbindlich machen.
Die EU Kommission tut nichts für die Informationsfreiheit in Deutschland. Die EU Kommission toleriert Mitgliedsländer die Menschenrechte und die Grundrechtscharta der EU verletzen. Damit wird ein Schandfleck im "Raum der Freiheit" geduldet.
Der EU Ombudsmann http://wkeim.bplaced.net/files/eu-complaint_614_2004_TES.htm weißt auf dem Europarat: http://wkeim.bplaced.net/files/eu-040607.pdf hin. Leider ist die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu den Dokumenten der öffentliche Verwaltung) nur bei den Fundamentalen Grundrechten der EU, jedoch nicht bei der europäischen Menschenrechtskonvention dabei: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm. Deutschland folgt den Empfehlungen des Europarats auf diesem Gebiet nicht.
Das Europäischen Parlaments stellt zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001: fest: "dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Die Petition wird so beantwortet: Die Verbesserung des Schutzes der Rechte und Interessen der Bürger der Mitgliedsstaaten ist im Artikel 2 als ein Ziel der Union aufgelistet (siehe Seite 7/173 A5-0318/2000). Allerdings leitet das Parlament keine Konsultation ein um seiner Meinung Geltung verschaffen.
Das Menschenrechtskomitee (Human Rights Committee) der Vereinten Nationen bemerkt nicht, dass Deutschland falsch berichtet: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/031029EFIL.htm. Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen macht nicht die Arbeit für die sie bezahlt sind.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Informationsfreiheit (Artikel 42), das kostenlose Klagerecht an eine unabhängige Stelle in Artikel 43 (Ombudsmann), das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) gesichert. Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION lautet " Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte". Als EU-Bürger frage deshalb ich auch: Wie lange möchte das EU Parlament (Courrier du Citoyen) noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa übliche Menschenrecht der Informationsfreiheit nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise? Im Bericht 2003/2237(INI), 9 März 2004 (Chapter KK) schreibt das EU Parlament: "The European Parliament notes that in Germany there is no law ensuring access to documents of public authorities at the national (i.e.. federal) level and that only four of the federal states have enacted such legislation". Das EU Parlament könnte die Informationsfreiheit und Menschenrechte fördern: http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm4. Aber der Petitionsausschuss teilte am 16. Januar mit, dass EU/OSCE Menschenrechtsprinzipien bisher nicht in EU Recht umgesetzt sind und behandelt deshalb diese Petition nicht.
Gesetzentwurf der Zivilgesellschaft vorgeschlagen von netzwerk recherche, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Deutscher Journalisten-Verband, Humanistische Union and Transparency International – Deutsches Chapter.
pro-information.de startet eine Kampagne zur Unterstützung der Informationsfreiheit in Deutschland.
Ich habe es sehr begrüßt, dass der Petitionsausschuss die Petition vom 21.12.2001 "Obrigkeitsstaat durch Einführung der Informationsfreiheit überwinden" am 1.12.2004 befürwortete: Der Beschluss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der FDP lautete, die entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Am 16.12.04 hat der Bundestag dem zugestimmt (BT Drucksache 15/4426).
Der Bundestagspräsident hat dem Bundeskanzler diese Petition am 22.12.2004 mit einer Antwortfrist von 6 Wochen übermittelt.
Der Bundestag verzichtete zunächst 7 Jahre lang ein Gesetz selber zu beschließen. Doch brachten die Koalitionsparteien brachten im zweiten Anlauf am 17.12.04 einen eigen Entwurf im Bundestag ein und überwanden die Blockade der Ministerialbürokratie gegen das Menschenrecht der Akteneinsicht.
Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition wurde am 3.6.05 das Informationsfreiheitsfreiheitsgesetz im Bundestag verabschiedet.
Am 08.06.2005 passiert das IFG den Bundesrat, dank der Enthaltung der Bundesländer an denen die FDP beteiligt ist. Damit hat die FDP das Bürgerecht der Informationsfreiheit im Bundesrat gegen die Blockade der CDU/CSU verteidigt. Hier der Text des Gesetzes, das am 1.1.2006 in Kraft tritt.
2006: Sowohl das Saarland: http://www.saarland.de/pressedienst_archiv.html?mid=8107 Bremen: http://www.taz.de/pt/2005/12/15/a0289.nf/text.ges,1 und Hamburg mit Antrag durch GAL Drs. 18/1554, SPD Drs. 18/1604 und CDU Antrag vom 25.10.05 im Rechtsausschuss zu Drs. 18/1554 haben Gesetzesvorschläge in Behandlung. Mecklenburg-Vorpommern: http://www.verbaende.com/News.php4?m=33975 bereitet einen Gesetzentwurf vor.
2007: Hamburg (29.3.06), Bremen (11.5.06) und Mecklenburg-Vorpommern (27.6.06, Drucksache 4/2117) und das Saarland (Drucksache 13/758) verabschiedeten IFG Gesetze.
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Wird das Europäische Gericht für Menschenrechte die Informationsfreiheit, Akteneinsicht und faires Verfahren fördern?: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm5
Wird die Parlamentarische Versammlung des Europarats die Iinformation fördern? 6
Ich begrüße, dass die OSZE sich im Jahr 2005 auf die Informationsfreiheit konsentrieren wird. Wird es positive Auswirkungen haben, dass die OSZE alle Staaten einschließlich Deutschland beobachten wird: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/osce-050106.htm?
Der Europarat hat bisher nur Empfehlungen (1981 und 2002) für die Informationsfreiheit in Europa ausgearbeitet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm. Diese Empfehlungen hat Deutschland im Bund bis 2005 und 12 von 16 Bundesländern auch heute noch ignoriert. Wird der Menschenrechtsbeauftragte des CoE die Informationsfreiheit fördern? Was wird aus diesem Survey resultieren? Wird der Europarat eine Konvention erarbeiten?
Halten die Vereinten Nationen das, was sie versprechen: Dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht ist: http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm? Offensichtlich ist der Special Rapporteur der Informationsfreiheit verpflichtet. Aber diese Verpflichtung wird von der Petitions Unit nicht weitergeführt. Wird der Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen das korrigieren und die Informationsfreiheit fördern? Bis jetzt machen die Vereinten Nationen nicht die Arbeit für die sie bezahlt werden.
Wird die internationale Öffentlichkeit dazu schweigen (ARTICLE19, EFIL)?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Ältere Entwürfe, Version: 0.0, 0.1, 0.2, 0.3, 0.4, 0.5, 0.6. Neueste Version.
Anlagen:
Nach
Gesetzen 1766
(1949) in Schweden, 1951
in
Finnland, 1966
in
den USA, 1970 in Norwegen
und 1985 in Dänemark sind
Informationsfreiheitsgesetze in der EU und fast allen Mitgliedsländern
eingeführt. Der Europarat hat 1981 in der Empfehlung "Recommendation
No.
R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die Informationsfreiheit
empfohlen. Aber einige wenige Mitgliedsländer geben ihren Bürgern diese
Recht nicht. Es fehlt ein Mindeststandard. Hier findet sich eine Petition
an das Europäische Parlament.
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