English in English

Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren

Die Vereinten Nationen haben 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) proklamiert. Daraufhin wurden viele Verträge geschlossen um die Menschenrechte zu sichern. Deutschland ist unter anderem vertraglich verpflichtet die

In der Europäische Union sind Menschenrechte in Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION und Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt.

Verletzungen der EMRK können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen behandelt individuelle Klagen bezüglich der Einhaltung des IPbürgR.

Folgende Menschenrechte werden untersucht:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetze) als Menschenrecht anerkannt.

Am peinligsten ist das Fehlen von Informationsfreiheitsgesetzen in den 5 Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Leider sind die Rechtssachen Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05, Publication of Sideline Jobs: ECHR Appl. No. 31583/07 und Keim ./. Germany (III) Nr. 46953/09 beim EGMR nicht erfolgreich gewesen.

Folgende Verletzungen wurden begangen oder sind als Verfahren anhängig:

 

 

 

 

 

 

 

 

«Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das Bild der Menschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter Kälin, Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17) [http://www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/Begriff/idcatart_7564-content.html]

Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen.

Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:       "Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".

Die legislative, exekutive und judikative Gewalt bietet nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht auf dem Boden des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR, der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU. Das Bekenntnis zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen" Menschenrechten (Artikel 1 (2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis. Muss man wirklich nationale Souveränität so missbrauchen?

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählten Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und (das davon abgeleitete) Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten deutscher Parlamente nur wollten und was taugten.

Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates hat jedenfalls am 28.11.2003 zugesagt, das Material zu sichten im Zusammenhang mit einem zukünftigen Besuch. 21  Aber, wer lädt den Menschenrechtsbeauftragen des Europarates ein: Bundesregierung, das BMJ, der Petitionsausschuss des Bundestages, der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (10.4.06), das Deutsche Institut für Menschenrechte, Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das Forum für Menschenrechte oder die UNO?

Am 10.12.2007 (Menschenrechtstag) wurde eine neue Phase eingeleitet: Verteidigung der Menschenrechte.

Sind weitere Verstöße bekannt? Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.

PS:

 

Anlagen:

  1.  http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfahren_Goetz.136.0.html
  2.  http://www.forumjustizgeschichte.de/Der_lange_Atem.132.0.html, http://wkeim.bplaced.net/files/Nazi-Gesetz und kein Ende.htm
  3.  http://www.rae-dammann.de/aktuell/fall_vogt_gegen_deutschland.shtml
  4.  http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
  5.  http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus2_2005.pdf.de und http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf
  6.  http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm
  7.  http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
  8.  http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm und  http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde-en.htm
  9.  http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
  10.  http://wkeim.bplaced.net/files/030310bvg.htm
  11.  http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
  12.  http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
  13.  http://wkeim.bplaced.net/files/lg_mainz.htm
  14.  http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/default.asp?Language=en&Advanced=1 ; http://sim.law.uu.nl/SIM/CaseLaw/hof.nsf/
  15.  http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm
  16.  Urteile des EGMR auf Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/ http://www.egmr.org/
  17.  http://www.crc-watchdog.org/content/europe/violate.html, http://www.michael-hickman.org/eng/eng_docs/030604_to_ob_menzel.html http://www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/brd_familienrecht.html
  18. Verwaltungsgerichtssache Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
  19. EUCARS ( European Corruption Analysis and Reduction Service ): http://www.eucars.de/
  20. Toby Mendel: Freedom of Information as an Internationally Protected Human Right, http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm und  http://wkeim.bplaced.net/files/Mendel-627.htm
  21. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates sagt am 28.11.2003 zu, das Material zu sichten im Zusammenhang mit einem zukünftigen Besuch: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm.
  22. Jahrbuch Menschenrechte: http://www.jahrbuch-menschenrechte.de/
  23. CEED - Conseil Européen des Enfants du Divorce. Eltern, Kinder und Grosseltern, Opfer von internationalen und amtlichen Kindesentführungen
  24. Verteidigung der Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm

Kopie an: Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung (26.10.2003), Bundesministerium der Justiz (27.10.2003), Kammeranwalt der Landesärztekammer Baden-Württemberg (28.10.2003), Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (1.11.2003, 10.4.06), Klaus Stoltenberg (BMJ), Ltd. Regierungsdirektor Detlef Brandner (Regierungspräsidium Karlsruhe), hessischer Innenminister Volker Bouffier, hessische Kultusministerin Karin Wolff, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Petitionsausschüsse von 12 Bundesländern, Bundesverwaltungsgericht, German Helsinki Committee for Human Rights, 8 Bundesländer, die weiterhin das Menschenrecht der Informationsfreiheit verletzen (2006), Polizeiinspektion Wilhelmshaven, Bundesjustizministerium (28.4.07), Rudolf Bindig (Deutsches Instituts für Menschenrechte), Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg), BMJ 11.8.07

Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com

Warnung: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der gegebenen Informationen.

Diese Seite können Sie gerne linken.

Besucher Nr. seit 23. Oktober 2003

[Familienrecht]     [Informationsfreiheit]    [Patientenrechte in Europa]     [Rechtsberatungsgesetz]      [Petitionen]    [Verwaltungsstreitsache]     [Homepage]  

Informationsfreiheitgesetze in Europa