Frei nur ist, wer seine Freiheit
gebraucht.
(Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen
Eidgenossenschaft)
Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit,
Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und
faires Verfahren
Die Vereinten Nationen haben 1948 die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
proklamiert.
Daraufhin wurden viele Verträge geschlossen um die
Menschenrechte zu sichern. Deutschland ist unter anderem
vertraglich verpflichtet die
In der Europäische Union sind Menschenrechte in Artikel
6
(1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION und Artikel
53 der Charta
der Grundrechte der EU aufgeführt.
Verletzungen der EMRK
können beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Der
Menschenrechtsausschuss
der Vereinten Nationen behandelt individuelle Klagen
bezüglich der Einhaltung des IPbürgR.
Folgende Menschenrechte werden untersucht:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am
14.4.2009 im Urteil Nr.
37374/05
by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary den Zugang zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetze)
als Menschenrecht anerkannt.
Am peinligsten ist das Fehlen
von Informationsfreiheitsgesetzen
in den 5 Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen,
Niedersachsen und Sachsen. Leider sind die Rechtssachen Keim
v. Germany:
ECHR Appl. No. 41126/05, Publication
of
Sideline Jobs: ECHR Appl. No. 31583/07 und Keim
./. Germany
(III) Nr. 46953/09 beim EGMR nicht erfolgreich gewesen.
Folgende Verletzungen wurden begangen oder sind als Verfahren
anhängig:
- Verletzung
von Artikel 6 14, 16 EMRK (Faires
Verfahren): Deumeland v.
Germany, ELSHOLZ gegen Deutschland (25735/94), SOMMERFELD gegen Deutschland , BOCK v. GERMANY , PAMMEL v. GERMANY , PROBSTMEIER v. GERMANY , KÖNIG v. GERMANY, ELSHOLZ gegen Deutschland (31871/96), KLEIN gegen Deutschland, MIANOWICZ gegen Deutschland , METZGER gegen Deutschland , H.T. v. GERMANY, HOFFMANN gegen Deutschland , P.S. gegen Deutschland , JANSSEN v. GERMANY, KIND gegen DEUTSCHLAND, BECKER gegen Deutschland , BÖHMER gegen Deutschland , THIEME gegen Deutschland , HASSE-ANGER gegen Deutschland , NIEDERBOSTER v. GERMANY, VAN KUCK gegen Deutschland, HERBOLZHEIMER gegen Deutschland, GÖRGÜLÜ v. GERMANY, UHL gegen DEUTSCHLAND und St. gegen DEUTSCHLAND, SÜRMELI / GERMANY 75529/01,
Grässer / Germany EGMR 66491/01, Sedef / Germany C-230/03. Liegt das auch an der Arbeitsweise und Einstellung deutscher Richter? Die
Entscheidung des Richters muss auf rationaler Argumentation beruhen. Brief der 7 vom 1.3.2004 an das
Bundesverfassungsgericht.
Ist Deutschland ein Rechtsstaat?
- Verletzung
von Artikel 8 14, 16 EMRK
(Familienleben):
- NIEMIETZ gegen GERMANY, 13710/88, 16/12/1992
- EGMR Nr. 41604/98 - Urteil vom 28. April 2005 (Buck
v. Germany)
- ELSHOLZ gegen GERMANY, 13/07/2000, 25735/94
- SAHIN gegen Deutschland, 11/10/2001, 30943/96
- SOMMERFELD gegen Deutschland, 11/10/2001, 31871/96
- HOFFMAN gegen Deutschland, 11/10/2001, 34045/96
- VON HANNOVER v. GERMANY, 24.06.2004, 317a(2004)
- GÖRGÜLÜ v. GERMANY, 26.02.2004, 74969/01
- Rechtssache Storck gegen DEUTSCHLAND
(Individualbeschwerde Nr. 61603/00)
- Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND
(Individualbeschwerde Nr. 11057/02)
- Rechtssache Zaunegger gegen DEUTSCHLAND
(Individualbeschwerde Nr. 22028/04)
CEED - Conseil Européen des Enfants du Divorce.
Eltern, Kinder und Grosseltern, Opfer von internationalen und amtlichen
Kindesentführungen 23
Washington Post, 31.01.2002: Verzeiht Deutschland Entführungen?
Kindesmissbrauch und Gewalt in der
familiengerichtlichen Praxis
14.10.2004: Ein
polnischer Einwanderer soll mit seinen Töchtern unter Aufsicht deutsch sprechen.
05.02.2007: Erster Erfolg: Petitionen beim Europaparlament der
von Kindern getrennten Eltern gegen dt.Jugendämter. Zusammenfassung der Petitionen.
05.02.2007: Europäische Petition um Deutsche Jugendämter
abzuschaffen.
- Das Menschenrecht 5 der Informationsfreiheit (inklusive Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung) wurde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten
Nationen 6 eingeklagt. Hier ist eine Untersuchung
wer dafür verantwortlich ist
15. dass Deutschland der einzige Industriestaat ohne
Informationsfreiheit in 12 von 16 Bundesländern ist. Im Staatenbericht über die Einhaltung des IPbürgR:
CCPR/C/DEU/2002/5 vom 4. Dezember 2002 behauptet Deutschland im Punkt 240 den IPbürgR
Artikel 19 (2) einzuhalten. Doch das ist falsch, da Artikel 5 des GG
keinen Zugang zu den Dokumenten der öffentlichen Verwaltung gibt,
sondern nur "öffentlich zugängliche Quellen". Wird das
Human Rights Committee der Vereinten Nationen das anmerken? Wird der Menschenrechtsbeauftragte des CoE die
Informationsfreiheit fördern?
Rechtsanwälte haben immer noch ein Monopol
auf Rechtsberatung aus dem Jahre 1935, das unter anderem selbstlose
Hilfe verbietet. Wird
das Verwaltungsgericht im Fall Walter Keim gegen Bundesrepublik
Deutschland VG 2 A 85.04 helfen?
18. Verfassungsbeschwerde
Informationsfreiheit 1 BvR 1981/05.
Da nie Antworten auf Menschenrechtsfragen
eingingen, wurden Einsichtsgesuche gestellt, die abgelehnt wurden :
- Artikel 10
Informationsfreiheit: Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky
gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006.
- Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein
(Beschluss 22. Juni 2005, Az: 4 LB 30/04) stuft Gesetzesverstöße (Verkauf von
Mogelpackungen) als Betriebsgeheimnis ein: ""Weil der Verbraucherschutz
kein Rechtsgut von Verfassungsrang ist, muss er grundsätzlich hinter
von Art. 14 GG (Eigentumsrecht) geschützten Rechtspositionen
zurücktreten und kann auch im vorliegenden Einzelfall die Belange der
betroffenen Unternehmen nicht überwiegen." Damit wurde Akteneinsicht
gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz von Schleswig-Holstein abgelehnt.
Bietet das Bundesverwaltungsgericht die Gewähr
dafür sich jederzeit für Menschenrechte einzusetzen? Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3 B 126.05 bestätigt Verwaltungsgericht.
- Laut Bundesverfassungsschutzgesetz § 4 (2)
zählen "Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) im Sinne
dieses Gesetzes (...): g) die im Grundgesetz konkretisierten
Menschenrechte". Da die allgemeinen Akteneinsicht im Grundgesetz fehlt,
ist es notwendig dieses Menschenrecht im Grundgesetz zu verankern um Deutsche nicht schlechter zu stellen als andere
Menschen.
- Die Aarhus Konvention gibt der Öffentlichkeit Rechte und auferlegt den
Teilnehmern und Verwaltungen Pflichten bezüglich des Zugangs zu
Informationen über Umweltdaten. Weiter werden die Beteiligung der
Bürger und Zugang zu Rechtsmitteln berührt. Deutschland hat nicht ratifiziert (April 2005) und
erklärte:
"The text of the Convention raises a number of difficult questions
regarding its practical implementation in the German legal system which
it was not possible to finally resolve during the period provided for
the signing of the Convention. These questions require careful
consideration, including a consideration of the legislative
consequences, before the Convention becomes binding under international
law."
- Die
Zwangsmitgliedschaft bei den Rechtsanwaltskammern verstößt gegen § 20
(2) der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ("Niemand
darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."). Kritischen Rechtsanwälten kann mit Hilfe des
Rechtsanwaltsmonopols aus dem Rechtsberatungsgesetzes
des Jahres 1935
durch Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer praktisch Berufsverbot
erteilt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Rechtsnachfolger (siehe § 233 BRAO),
der mit Verordnung vom 18.3.1933 (RGBl I, S. 109,119, 120) errichteten
Reichs-Rechtsanwaltskammer, in der durch die Reich-Rechtsanwaltsordnung
vom 13.12.1935 (RGBl I, 1470) das Führerprinzip eingeführt wurde.
Beispielsweise versucht der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln (Krumbiegel
Skandal) einen Rechtsanwalt auszuschließen, der in seinen Schriftsätzen unter anderem
Menschenrechte einfordert. Dagegen
protestieren viele:
Solidarität mit RA Claus Plantiko: (Hier
klicken und Zeilenwechsel einfügen) Brief an Rechtsanwaltskammer. So wird man Intervenient (2003 und 2007).
Verfassungsbeschwerde vom 2.4.2005. Die
Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen.
- Der Radikalenerlass
(Extremistenbeschluss) enthält die Formulierung "die Gewähr
dafür bieten, sich jederzeit für ..."
einzutreten, stammt aus § 4 des "Gesetz(es) zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums"
vom 23. Juni 1933, beschlossen von der Reichsregierung, aufgrund des Ermächtigungsgesetzes. Der Grundsatz, dass ein Beamter "die Gewähr dafür
bieten muss, sich jederzeit" das heißt Zweifel selber ausräumen muss
stammt aus der Nazidiktatur und ist auch heute noch einmalig in Europa
und wird in Baden-Württemberg im Berufsverbotsfall Schavan im
Jahre 2005 angewandt,
siehe Ltd. Regierungsdirektor Brandner
Regierungspräsidium Karlsruhe, 12.05.05.
- Schon 1975 hat die
Parlamentarische Versammlung des Europarates durch die RECOMMENDATION 757 (1975) empfohlen Ombudsmänner einzusetzen. Deutschland
ist das einzige Land in Europa, dass sich gegen Empfehlung Recommendation (85) 13 des Europarats Vorbehalte, einen
unabhängigen Ombudsmann
zu erwägen. Dieser Ombudsmann sollte die generelle Kompetenz haben, zu
untersuchen und seine Meinung zu Fragen von Menschenrechten abzugeben.
- Das Deutsche Institut für
Menschenrechte wurde auf der Basis von Vorschlägen der Vereinten
Nationen (UN Resolution 48/134 of 20. Dezember 1993) und des Europarats Empfehlung Recommendation No. R (97) 14 errichtet. Im Schlussbemerkungen
des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:
Deutschland. 31/08//2001.EC. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- und
Sozialrat der Vereinten Nationen
diese Aufgabe an. Trotzdem wurde der erste Direktor Percy MacLean (nun
wieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) zum Rücktritt gezwungen,
da er auch Menschenrechte in Deutschland einbeziehen wollte, wie sowohl
die VN und der Europarat empfohlen hatten. Die Gegner empfahlen
Menschenrechte im Ausland zu behandeln. (Siehe: Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision
und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten
Direktors weitergehen?).
Besonders die Kuratoriumsmitglieder Mrau. Dr. Hanna-Beate Schöpp-Schilling and Frau.
Barbara Unmüßig
waren dagegen Menschenrechte in Deutschland einzubeziehen. Zugang zu
Dokumenten wurde
nicht gegeben.
- Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte sind
für deutsche Gerichte nicht zwingend: 2 BvR 1481/04. Damit verstößt Deutschland gegen Artikel 46 der EMRK: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in
allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des
Gerichtshofs zu befolgen."
- EUCARS ( European Corruption Analysis and Reduction
Service ) 19 : Peter Briody: Pariah-Staat Deutschland missachtet
internationale Rechtsnormen.
Der Staatliche Beleidigungsschutz. Violation of the Treaty of the European Union.
- Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR),
Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile
ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der
Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber am 8.12.06 im
Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige
Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige
Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen
verlassen wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die
Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs
"befolgen" müssen.
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist nach der neuesten
Rechtsprechung des EGMR ein Menschenrecht.
- Das deutsche Strafrecht
verfolgt Beleidigung im § 185 StGB
und Verleundung (Englisch defamation) im § 187 StGB
in öffentlicher Anklage, was im Gegensatz zu internationalen Rechtsnormen ist, die zivilrechtlichen Verfolgung vorsieht: siehe JOINT DECLARATION 2002 by the UN Special Rapporteur
on Freedom of Opinion and Expression, the OSCE Representative on
Freedom of the Media and the OAS Special Rapporteur on Freedom of
Expression. Dazu
wurden hier Details ausgearbeitet: Regional Conference on Defamation and Freedom of
Expression, Strasbourg, 17-18 October 2002.
- Deutsches Institut für Menschenrechte bekräftigt
Forderung nach zügiger Zeichnung des Zusatzprotokolls der
UN-Anti-Folter-Konvention: Die Bundesländer sollten sich endlich auf ein
arbeitsfähiges und effektives Modell eines Nationalen
Präventionsmechanismus einigen.
- "Wer in Deutschland nach der
Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das
Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit
ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll,
allein weil es dort so geschrieben steht."
"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz
niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz
nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen
Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an
die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft"
"Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn
es der realen Lage der Dinge....widerspricht." (Udo Hochschild:
GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm)
"....In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und
in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer
Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter
zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«. Das ist
so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den
Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es
nicht schon Kernland der EU, ein problematischer
Beitrittskandidat....." (Anlage 12: Die
Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81
vom 6. April 2006, Seite 28])
- OSCE sieht die Transparenz der öffentlichen
Verwaltung als Menschenrecht an.
Wird die OSCE auf die Menschenrechtsverletzungen auf diesem
Gebiet in Deutschland reagieren?
- Das Rückwirkungsverbot Nulla poena sine
lege gilt nicht für Taten, die nach den Rechtsgrundsätzen der
zivilisierten Völker strafbar sind = sog. Tyrannenklausel, Radbruchsche
Formel. Aber: als einziger Europarats-Staat hat die Bundesrepublik die
Tyrannenklausel für sich ausgeschlossen. Denn Anfang der fünfziger
Jahre wollte man Nazi-Täter schützen. Süddeutsche Zeitung, 8.11.2000,
S.2.
1952 ratifizierte der Bundestag die Europäische
Menschenrechtskonvention, die in Artikel 7, Absatz 2 die Radbruchsche
Formel ausdrücklich enthält. Doch der Bundestag ratifizierte die
Konvention mit Ausschluss von Artikel 7, Absatz 2! Der Bundestag hat
also die Anwendung der Radbruchschen Formel verworfen und zwar weil er
die Nazi-Generäle schonen wollte, damit sie wieder in der Bundeswehr
eingesetzt werden können!
Dieser Vorbehalt des Bundestags wurde bis jetzt (Sept.2000) nicht
aufgehoben.
«Internationale
Menschenrechte sind die durch das internationale Recht
garantierten Rechtsansprüche von
Personen gegen den
Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender
Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in
Friedenszeiten und im Krieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das
Bild der Menschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter
Kälin, Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17) [http://www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/Begriff/idcatart_7564-content.html]
Menschenrechte
sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person
gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den
Staaten) zukommen.
- «Vorstaatlich» meint, dass die Menschenrechte nicht vom
Staat verliehen sind, sondern dass es umgekehrt eine Hauptaufgabe jedes
Staates sein soll, die Menschenrechte zu schützen.
- «Jedem Menschen» soll deutlich machen, dass die biologische
Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung das einzige Kriterium ist, das
erfüllt sein muss, damit jemand einen Anspruch auf die Achtung
ihrer/seiner Menschenrechte stellen kann.
Die "Bamberger
Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des
internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und
Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung :
Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
"Im Rahmen des Kinder- und
Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der
Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte,
insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht
auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8
(Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13
(Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14
(Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze
der Menschenrechte".
Die legislative,
exekutive und
judikative Gewalt bietet nicht
die
Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte
einzusetzen und steht nicht auf dem Boden des VERTRAGS
ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR,
der
europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
der Charta
der Grundrechte der EU. Das Bekenntnis zu den
"unverletzlichen und unveräußerlichen"
Menschenrechten (Artikel
1 (2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis. Muss man wirklich
nationale Souveränität so missbrauchen?
Im Artikel
20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an" (das von der gewählten Volksvertretung beschlossene)
"Gesetz und (das davon abgeleitete) Recht gebunden".
Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs
möglich, wenn die Abgeordneten deutscher Parlamente nur wollten
und was taugten.
Der Menschenrechtsbeauftragte des
Europarates
hat jedenfalls am 28.11.2003
zugesagt, das Material zu sichten im Zusammenhang mit einem
zukünftigen Besuch. 21 Aber,
wer lädt
den Menschenrechtsbeauftragen des Europarates ein: Bundesregierung,
das BMJ,
der Petitionsausschuss
des
Bundestages, der Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(10.4.06),
das
Deutsche
Institut für
Menschenrechte, Kuratorium
des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
das Forum für
Menschenrechte oder
die UNO?
Am 10.12.2007 (Menschenrechtstag) wurde eine neue
Phase eingeleitet:
Verteidigung der
Menschenrechte.
Sind weitere Verstöße bekannt? Bitte Schreiben
Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.
PS:
Anlagen:
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfahren_Goetz.136.0.html
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Der_lange_Atem.132.0.html, http://wkeim.bplaced.net/files/Nazi-Gesetz
und kein Ende.htm
- http://www.rae-dammann.de/aktuell/fall_vogt_gegen_deutschland.shtml
- http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus2_2005.pdf.de und http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf
- http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm
- http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
- http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde-en.htm
- http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
- http://wkeim.bplaced.net/files/030310bvg.htm
- http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
- http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
- http://wkeim.bplaced.net/files/lg_mainz.htm
- http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/default.asp?Language=en&Advanced=1 ; http://sim.law.uu.nl/SIM/CaseLaw/hof.nsf/
- http://wkeim.bplaced.net/j'accuse.htm
- Urteile
des EGMR auf Deutsch: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/
http://www.egmr.org/
- http://www.crc-watchdog.org/content/europe/violate.html, http://www.michael-hickman.org/eng/eng_docs/030604_to_ob_menzel.html http://www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/brd_familienrecht.html
- Verwaltungsgerichtssache
Walter Keim gegen Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 85.04: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde.htm
- EUCARS ( European Corruption Analysis and Reduction
Service ): http://www.eucars.de/
- Toby
Mendel: Freedom of Information as an Internationally Protected Human
Right, http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/Mendel-627.htm
- Der
Menschenrechtsbeauftragte des Europarates sagt am 28.11.2003
zu, das Material zu sichten im Zusammenhang mit einem zukünftigen
Besuch: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm.
- Jahrbuch
Menschenrechte: http://www.jahrbuch-menschenrechte.de/
- CEED - Conseil Européen des Enfants du Divorce.
Eltern, Kinder und Grosseltern, Opfer von internationalen und amtlichen
Kindesentführungen
-
Verteidigung der Menschenrechte:
http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
Kopie an: Bundeskanzler,
Bundespräsident,
Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragter
der Bundesregierung (26.10.2003), Bundesministerium der Justiz
(27.10.2003), Kammeranwalt der
Landesärztekammer Baden-Württemberg (28.10.2003), Ausschuss
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (1.11.2003, 10.4.06),
Klaus Stoltenberg (BMJ),
Ltd. Regierungsdirektor Detlef Brandner
(Regierungspräsidium Karlsruhe),
hessischer Innenminister
Volker Bouffier, hessische Kultusministerin Karin Wolff, Verwaltungsgericht Karlsruhe,
Petitionsausschüsse von 12
Bundesländern,
Bundesverwaltungsgericht,
German
Helsinki Committee for Human Rights, 8
Bundesländer, die weiterhin das Menschenrecht der
Informationsfreiheit verletzen (2006), Polizeiinspektion Wilhelmshaven,
Bundesjustizministerium
(28.4.07), Rudolf
Bindig (Deutsches
Instituts für
Menschenrechte), Botschafter
Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Dr.
Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport des Landes Brandenburg), BMJ 11.8.07
Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Diese
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ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
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